Mörder in roter Robe

NS-Justiz Vor 75 Jahren entstand mit dem Volksgerichtshof das zentrale Terrorinstrument der NS-Justiz. Seine Richter und Staatsanwälte wurden im Westen nie zur Rechenschaft gezogen

Der niederländische Pianist Karlrobert Kreiten befand sich auf Konzertreise in Deutschland. Im persönlichen Gespräch prophezeite er das baldige Ende von Krieg und Naziherrschaft. Am 3. September 1943 wurde er zum Tode verurteilt.
Die Hausschneiderin Elfriede Scholz war 40 Jahre alt, als am 29. Oktober 1943 nach einstündiger Verhandlung das Todesurteil gegen sie verhängt wurde. Sie hatte sich regimekritisch geäußert.
Emma Hölterhoff, eine Hausfrau aus Homberg am Niederrhein, forderte zwei Soldaten dazu auf, das Gewehr wegzuwerfen. Der am 8. November 1944 verkündete Urteilsspruch lautete auf Tod durch Enthaupten.
Drei von weit mehr als fünftausend Todesurteilen (die genaue Zahl ist nicht bekannt), die der Volksgerichtshof verkündete und vollstrecken ließ. Am 24. April 1934 war er auf Geheiß Adolf Hitlers gebildet worden. Freisprüche, wie sie im Reichstagsbrandprozess vor dem Reichsgericht in Leipzig getroffen wurde, sollte es möglichst nicht mehr geben. Sein unverhüllter Zweck, sagte Karl Engert, Vizepräsident des Gerichts, sei „nicht Recht zu sprechen, sondern die Gegner des Nationalsozialismus zu vernichten“. Dieser Aufgabe kamen die insgesamt 577 Richter, Staatsanwälte und von Hitler persönlich ernannten Laienrichter des Volksgerichtshofs, hohe Funktionäre von Partei, SA und SS, mit unglaublicher Brutalität nach. Zuständig für Hoch- und Landesverrat, Wehrkraftzersetzung und Spionage, war der Volksgerichtshof erste und letzte Instanz zugleich. Eine Berufung gegen seine Urteile gab es nicht.

Angeklagte ohne Chance



Mörderischer Zynismus


Weiße Rose

Ungesühnte Verbrechen der NS-Justiz




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