Siege feiern, wie sie erkämpft werden

Gastbeitrag Werkverträge und Leiharbeit sind in der Fleischindustrie nun verboten. Dieser Erfolg der SPD sollte anerkannt werden, findet der Gewerkschafter Johannes Specht
Über Jahrzehnte wurden die Arbeitenden in deutschen Schlachthöfen ausgebeutet. Mit der Gesetzesänderung wird dem nun ein Riegel vorgeschoben
Über Jahrzehnte wurden die Arbeitenden in deutschen Schlachthöfen ausgebeutet. Mit der Gesetzesänderung wird dem nun ein Riegel vorgeschoben

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Die Fleischindustrie tobt: Bundestag und Bundesrat haben das Arbeitsschutzkontrollgesetz nun also verabschiedet. Mit dem Gesetz soll „aufgeräumt“ werden in der Fleischwirtschaft, so hatte es Bundesarbeitsminister Hubertus Heil im Frühsommer nach den Corona-Ausbrüchen in Schlachthöfen angekündigt – und das wird es auch. Werkverträge und Leiharbeit sind nun verboten. Doch während die Unternehmen genau wissen, was für eine Niederlage dieses Gesetz für sie darstellt, und bereits mit Verfassungsbeschwerde drohen, scheinen jenen, die sonst stets die Interessen der Arbeitenden vertreten, diesen Sieg zu verschlafen.

Auch im Freitag. Hier war Ende November in einem Kommentar zu lesen: „Das Verbot von Werkverträgen kommt am 1. Januar, doch die Leiharbeit bleibt. Betriebsprüfungen in nennenswertem Umfang wird es erst von 2026 an geben. Betriebe unter 50 Beschäftigten sind davon ganz ausgenommen. Ausnahmen sind das erprobte Mittel, um Gesetze, die man innerlich ablehnt, ins Leere laufen zu lassen.“ Der – sehr geschätzte! – Autor Michal stellt das Gesetz in eine Reihe mit weiteren Vorhaben der SPD, die seit Monaten und wohl noch bis zur Wahl im nächsten Jahr von der CDU/CSU bis zur Unkenntlichkeit verwässert oder verzögert werden: „Sie (die CDU) kann die Sozis am ausgestreckten Arm verhungern lassen. Ihr Restprogramm heißt deshalb: verzögern, verwässern, verhindern.“

So häufig dieses Phänomen zu beobachten war, ist in Bezug auf die Fleischindustrie tatsächlich mal das Gegenteil der Fall: In den letzten Monaten Regierungsarbeit und vor einem beginnenden Wahlkampf schaffte es die SPD, ein Gesetz mit sehr weitreichenden Regulatorien durchzubringen – gegen massive Widerstände aus der Wirtschaft und Teilen der CDU/CSU. Um das zu verstehen, muss man sich jedoch die Mühe machen und den Gesetzesinhalt genauer anschauen, denn die Details sind etwas kompliziert.

Was steht genau im ASKG?

In aller Kürze und nur das Wichtigste: Werkverträge sind ab Jahresbeginn 2021 in der gesamten Fleischwirtschaft verboten, das betrifft weit über 30.000 Menschen, die jetzt direkt bei den Firmen angestellt werden. Leiharbeit wird ab 1.4.2021 in den Betrieben, die schlachten und zerlegen, komplett verboten, ohne Ausnahme. Tönnies, Westfleisch, Vion, Danish Crown und viele mehr dürfen ab 1. April nur noch eigenes Personal beschäftigen.

Lediglich Unternehmen, die das Fleisch zu Bratwurst, Salami oder Schinken weiterverarbeiten, haben die Möglichkeit, auch nach dem 1.4.2021 Leiharbeiter*innen einzusetzen. Dafür gibt es allerdings strenge Vorgaben: es muss ein Tarifvertrag vorliegen, der die Leiharbeit erlaubt. Angesichts weitgehender Tarifflucht der Unternehmen der Branche könnt das ein Hebel sein, um hier wieder zu geregelten Tarifverhältnissen zu kommen, die dann aber mehr umfassen als nur die Erlaubnis der Leiharbeit, z.B. Arbeitszeit, Urlaub, Zuschläge, Löhne usw.

Leiharbeit darf in diesem Teilbereich der Fleischverarbeitung nur bis acht Prozent der Jahresarbeitsleistung im betreffenden Betrieb ausmachen und muss vorher beim Zoll angemeldet werden. Damit kann der Zoll also auch gezielt überwachen, ob die Anzahl der Leiharbeiter*innen und der Zeitraum eingehalten werden. Das heißt: auch in den Betrieben der Fleischverarbeitung muss 92 Prozent eigenes Personal eingesetzt werden. Die Realität waren bisher weit über 50 Prozent externe Arbeiter*innen (über Werkvertrag oder Leiharbeit und oft munter gewechselt), das geht dann nicht mehr.

Und: Diese acht Prozent Leiharbeiter*innen müssen ab dem ersten Tag den selben Lohn und die selben Arbeitsbedingungen wie die Beschäftigten im Betrieb erhalten, also equal pay und equal treatment.

Diese eng umgrenzte Ausnahme vom Leiharbeitsverbot für Unternehmen der Fleischverarbeitung ist nur für eine Übergangszeit von drei Jahren möglich, Ende 2023 ist auch damit Schluss. Ab 2024 darf es weder Werkvertrag noch Leiharbeit in der Branche geben, in der ca. 150.000 Menschen arbeiten.

Dazu kommt eine Höchstüberlassungsdauer jedes einzelnen Leiharbeitsbeschäftigten von vier Monaten im selben Betrieb; die Pflicht zur digitalen, fälschungssicheren Aufzeichnung der Arbeitszeit, sowie die Festlegung, dass Wasch- und Umkleidezeiten erfasst und bezahlt werden. Ein „Inhaber“ muss pro Standort direkt verantwortlich sein – dubiose Firmengeflechte mit unklaren Zuständigkeiten für das Personal, Arbeitszeit, Bezahlung darf es ab Jahresbeginn nicht mehr geben. Bei den Unterkünften sollen bundesweite Standards erarbeitet und kontrolliert werden – hier ist aber eine genaue Ausarbeitung auch durch die Länder noch nötig. Und bis 2026 sollen die geringen Kapazitäten in den Bundesländern soweit aufgebaut werden, dass eine verbindliche Prüfquote von 5 Prozent aller Betriebe in einem Jahr erreicht wird. 5 Prozent ist wenig, aber die Behörden können Schwerpunkte legen – und gerade mit den neuen „Spielregeln“ in der Fleischwirtschaft sollte hier dringend der Kontrollfokus der Behörden liegen.

Und jetzt die Kontrollen!

Ja, da sind noch Unsicherheiten, wie das genau umgesetzt und kontrolliert wird – wie wohl bei jedem Gesetz, das so weitreichend die Umgestaltung einer Branche vorsieht und in wenigen Monaten geschrieben und ausgehandelt wurde. Und die Kreativität der Unternehmer der Fleischwirtschaft, die seit Jahrzehnten im halblegalen und darüber hinaus gehenden Bereich agieren – die massiven Rechtsverstöße belegen das –, ist nicht zu unterschätzen. Es geht nun also darum, für regelmäßige Kontrollen zu kämpfen.

Aber der Kern des Gesetzes, das Verbot von Werkverträgen und das weitgehende Verbot der Leiharbeit, sind wahrlich keine Kosmetik oder politisches Scheinhandeln. So einen Eingriff in die Wirtschaft gab selten in Deutschland. Kein Wunder, dass nicht nur die Fleischlobby, sondern auch die Arbeitgeberverbände und Teile der CDU/CSU dagegen Sturm laufen. Schon einmal stand das Gesetz zur Abstimmung auf der Tagesordnung des Bundestages, wurde dann kurzerhand von der CDU/CSU-Fraktion wieder heruntergenommen, die Fleischlobby jubelte schon und witterte Morgenluft.

Nach einigen Wochen zäher Verhandlung zwischen SPD und CDU/CSU stand ein Kompromiss, der nur wenige Änderungen zum vorherigen Gesetzentwurf zeigt: Bei der der Berechnung der Betriebsgröße, ab der das Gesetz greift (ab 50 Beschäftigte) zählen Verkaufskräfte nicht mit – das war den Fleischerhandwerksbetrieben mit ihren Verkaufsfilialen wichtig. Die ganz überwiegende Anzahl der Betriebe in der Branche liegt weit jenseits der Beschäftigtenzahl 50. Und bei den kleinen Handwerksbetrieben waren Werkverträge und größere Missstände nicht das Thema.

Die größte Änderung, die CDU und CSU also noch erreicht haben, sind die 8 Prozent Leiharbeitsquote, mit den beschriebenen Voraussetzungen, nur für drei Jahre, und nur für die Fleischverarbeiter, nicht für die Schlachthöfe. Das ist nicht mal mehr ein schwacher Trost für die Fleischbranche, die bis zum Schluss wohl gehofft hatte, dass CDU und CSU schon noch große Einfallstore aufbohren würden, damit das Geschäft mit der Ausbeutung weiter läuft, das doch Jahrzehnte so vorzüglich funktioniert hat.

Erfolgreicher Arbeitskampf

Das ASKG ist ein großer Erfolg und für den jahrelangen Kampf von kirchlichen Gruppen, NGOs, der Gewerkschaft NGG, dem DGB, lokalen Bündnissen und Unterstützerkreisen. Gewerkschaften in unseren europäischen Nachbarländern haben seit Monaten mit großem Interesse verfolgt, was da in Deutschland auf den Weg gebracht wird – Werkverträge und Leiharbeit für eine große Industriebranche einfach mal verbieten, bzw. extrem einschränken?

In unseren Nachbarländern waren die Arbeitsbedingungen in der Fleischbranche seit Jahren unter großem Druck – so unkontrolliert und billig wie in Deutschland konnte man nirgendwo sonst arbeiten lassen. So könnte das Gesetz nicht nur in Deutschland, sondern auch in Europa die notwendige Regulierung einer Branche unterstützen, die durch Ausnutzung legaler Instrumente – aber oftmals auch darüber hinaus im illegalen Bereich – agiert hat und zehntausendfach Menschen ausgepresst und ausgebeutet hat.

Anstatt „heißer Luft“ ist das Arbeitsschutzkontrollgesetz vielleicht der letzte richtig große Wurf der aktuellen Regierung vor der nächsten Wahl. Und dieser große Wurf ist maßgeblich durch die SPD durchgesetzt worden, gegen Widerstände aus Teilen der CDU/CSU.

Johannes Specht ist Leiter der Tarifabteilung der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG)

Die besten Blätter für den Herbst

Lesen Sie den Freitag und den neuen Roman "Eigentum" von Wolf Haas

Wissen, wie sich die Welt verändert. Abonnieren Sie den Freitag jetzt zum Probepreis und erhalten Sie den Roman “Eigentum” von Bestseller-Autor Wolf Haas als Geschenk dazu.

Gedruckt

Die wichtigsten Seiten zum Weltgeschehen auf Papier: Holen Sie sich den Freitag jede Woche nach Hause.

Jetzt sichern

Digital

Ohne Limits auf dem Gerät Ihrer Wahl: Entdecken Sie Freitag+ auf unserer Website und lesen Sie jede Ausgabe als E-Paper.

Jetzt sichern

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden