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Gegen den Neubau von zwei Reaktorblöcken und ein atomares Zwischenlager im grenznahen Temelìn (Tschechische Republik) haben gemäß Internationaler Konvention vom 25. Februar 1991 Bürger aus Bayern und Sachsen das Recht, Ihre Einwendungen gegenüber dem Tschechischen Umweltministerium geltend zu machen.
Die Frist läuft am Dienstag, den 31.08.2010 ab.
Den Angaben des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit zufolge zählt das Datum des Poststempels, und es sind die Einwendungen zu richten an:
Ministerstvo Životního Prostredí
100 00 Praha 10 - Vršovice
Vršovická 65
Tschechische Republik
Der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz e.V. hat die Möglichkeit zum Sammeleinspruch eingerichtet (zum Text bitte hier anklicken). Zwar wird darin gebeten, etwaige Listen bis zum 26. August an den Verband zu senden. Man wird aber davon ausgehen dürfen, dass auch danach noch die Post gerne angenommen wird, die eine rechtzeitige Weiterleitung erlaubt. Der Text der Listen ist im Übrigen ein guter Anknüpfungspunkt für jede persönliche Einwendung.
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