Unterlassene Hilfeleistung !

Entfremdung/-Verweigerung Die leidtragenden sind immer die Kinder

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Viele Kinder müssen ohne Vater oder ohne Mutter aufwachsen.

Grund ist oft der Kindesentzug bzw. die Kindes-Verweigerung.

Ein Elternteil entzieht/verweigert dem Anderen das Kind (die Kinder).

Gibt es Gründe die dies rechtfertigen?

In vielen Fällen geht es darum, dem anderen Elternteil eins "auszuwischen", sich zu rächen usw.

Auch finanzielle Gründe spielen eine Rolle (lebt das Kind bei mir, muss der andere mir Unterhalt zahlen.

Diesen "Kampf" kann ein Elternteil vielleicht für sich gewinnen.

Die eigentlichen Verlierer sind aber nicht die unterlegenen Partner, sondern das Kind/Kinder.

Denn Kinder brauchen beide Eltern.

Hinzu kommt noch, dass Kinder dabei auf die Verwandtschaft des anderen Elternteils "verzichten" müssen.

Entfremdeten Kindern fehlt nicht nur ein Elternteil, sie haben auch nur einen Opa + Oma.

Getrennt lebende Eltern treffen sich deshalb oft vor Gericht wieder. Dort wird aber meistens für einen Elternteil und nicht für das Kind entschieden.

Für mich grenzt dies an "unterlassene Hilfeleistung " dem Kind gegenüber-

Das Kind braucht die Hilfe, um sein Recht auf einen Papa und eine Mama ausüben zu können.

Ich fordere die Politik, Gerichte und Jugendämter auf, sich diese Probleme anzunehmen. (und sie nicht noch verstärken).

Ich denke diese "unterlassene Hilfeleistung" muss ein Ende haben.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

edwin hohr

tätig im Forum https://www.familienrecht-heute.de/forum/?pageNo=2

edwin hohr

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