Mit dem Streichen sind se fix –

Prekär Es ist die vordringlichste Pflicht der Grundsicherungsbehörden, die Existenz der um Hilfe fragenden Menschen zu sichern. Sogar dann, wenn starke Zweifel bestehen....

Bei diesem Beitrag handelt es sich um ein Blog aus der Freitag-Community.
Ihre Freitag-Redaktion

Nicht nur der Katholizismus bringt sich gern in Widerspruch zu seinen propagierten Zielen, auch in den Arbeitsagenturen gehört das zum Kerngeschäft.

Regeln sind, in beiden geschäftlichen Unternehmungen, mehr als ausreichend vorhanden, wenn trotzdem etwas dabei heraus kommt, wird das kein Zufall sein:

http://img820.imageshack.us/img820/2944/stopptprekaerebeschaeft.jpg
„Mit dem Streichen sind se fix – für die Menschen tun sie nichts!“

Es ist die vordringlichste Pflicht der Grundsicherungsbehörden, die Existenz der um Hilfe fragenden Menschen zu sichern. Sogar dann wenn starke Zweifel an der Berechtigung bestehen sollten, meint das Bundesverfassungsgericht.

Eine studierende Mutter, die mit ihrem achtjährigen Sohn zusammen lebt und auf Leistungen des Jobcenters Essen für den Sohn angewiesen ist, gab gegenüber der Behörde an, dass sie schwanger sei, da sie den Mehrbedarf für werdende Mütter und die Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt erhalten wollte. Doch anstatt der ihr zustehenden Leistungen verfügte das Jobcenter kurzer Hand am 29.01.13 die vollständige vorläufige Leistungseinstellung ab Februar, sodass die Mutter zunächst am Bankautomaten feststellen musste, dass die Existenzsicherung fehlt und erst Tage später die „Begründung“ hierfür schriftlich erhielt.

Auf ihre persönliche Vorsprache beim Jobcenter wurde ihr am Empfang keine Hilfe angeboten, einen Termin beim Sachbearbeiter gab es nicht. Der Sachbearbeiter dachte sich wohl: „Bei Schwangerschaft muss es ja einen Vater geben und dieser hat wohl möglich Unterhaltspflichten.“ Dass diese Unterhaltspflicht erst mal nur gegenüber dem ungeborenen Kind besteht und der werdenden Mutter, nicht jedoch gegenüber dem achtjährigen Sohn und dass es auch auf die Leistungsfähigkeit des Vaters ankommt, ist hierbei unberücksichtigt geblieben. Durch ein gerichtliches Eilverfahren ließ sich zum Glück schnell Abhilfe schaffen.

Es bleibt festzuhalten, dass bei einigen Mitarbeitern des Jobcenters offenbar die Einstellung besteht, im Zweifel zunächst zum schärfsten Mittel zu greifen und die Leistungen einzustellen, obwohl es sich bei Schwangeren eigentlich um eine Personengruppe handelt, die einen besonderen Fürsorgeanspruch haben und diese Frauen wohl in dieser Situation andere Gedanken haben sollten, als sich um den Wegfall ihrer Existenzgrundlage Sorgen machen zu müssen. Positiv zu vermerken ist jedoch auch, dass sowohl das Sozialgericht als auch die Rechtsstelle des Jobcenters innerhalb einer Woche veranlasst haben, dass die Leistung nachgezahlt wird. Es bleibt zu hoffen, dass durch die Dienstaufsicht, die in diesem Fall ausdrücklich angerufen wurde, klarstellen wird, dass mit existenziellen Leistungen sorgsamer umzugehen ist und vor solch gravierenden Einschnitten auch die Teamleitung zu fragen ist. Dadurch hätte dieses Problem möglicherweise erst gar nicht entstehen müssen.

BVerfG, 1 BvR 569/05 vom 12.5.2005,

Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens

„Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende dienen der Sicherstellung eines menschenwürdigen Lebens. Diese Sicherstellung ist eine verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, die aus dem Gebot zum Schutze der Menschenwürde in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot folgt (vgl. BVerfGE 82, 60 <80>).“ Rn 28

Ist dem Gericht dagegen eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so ist anhand einer Folgenabwägung zu entscheiden (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, NVwZ-RR 2001, S. 694 <695>). Auch in diesem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen. Die Gerichte müssen sich schützend und fördernd vor die Grundrechte des Einzelnen stellen (vgl. BVerfG, 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2003, S. 1236 <1237>). Dies gilt ganz besonders, wenn es um die Wahrung der Würde des Menschen geht.

Denn: „Eine Behörde kann nicht verhungern – ein Mensch schon“ (Dr. Brand / ehem. Präsident LSG NRW).

Um die Veröffentlichung wurde gebeten von

Rechtsanwalt Jan Häußler, Pferdemarkt 4, 45127 Essen

http://www.jan-haeussler.de/

Rechtsanwalt Jan Häußler, Pferdemarkt 4, 45127 Essen
Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

fahrwax

Lieber auf dem Wagen, als unter den Rädern.... Bekennender, autonomer Pferdeknecht

fahrwax

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden