Hartz IV: 30% ist das Ultima Ratio - gut so

aber nicht gut genug! Auch neu: Es gibt jetzt eine Beweislastumkehr, denn ab sofort muss das Jobcenter belegen, dass nur durch eine Kürzung eine Mitwirkung erreicht werden kann.

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30% - das ist die Ultima Ratia

Die Hartz IV Agenda von Schröder liegt in Trümmern, denn zumindest sind nun die Möglichkeiten des Sanktionsregime in weiten Teilen begrenzt.

Endlich hat das Bundesverfassungsgericht die möglichen Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger erheblich eingeschränkt und (nur) in Teilen für verfassungswidrig erklärt!

Das Urteil gilt ab sofort und das Gericht gibt dem Gesetzgeber auf, entsprechend zu handeln und die Hartz IV - Gesetze nun Verfassungsgemäß auszugestalten.

Wermutstropfen

Grundsätzlich sind Sanktionen möglich, beim Arbeitslosengeld II halten die Verfassungsrichter aber Kürzungen von mehr als 30 Prozent nicht mehr für verhältnismäßig.

Der Gesetzgeber muss die Sanktionsmöglichkeiten neu regeln!

Als unvereinbar mit dem Grundgesetz stuften sie in der 30% Sanktionsstufe ein, dass die Leistung selbst bei problematischen Lebenssituationen für 3 Monate bestehen bleiben.

Die starre Dauer von drei Monaten bei jeder Kürzung ist demnach pauschaliert so nicht länger haltbar und muss bei Mitwirkung verkürzt werden. Aktuell ist von 1 Monat die Rede - aber die Möglichkeit bis zu 3 Monate - bleibt bestehen.

Eine Kürzung um 60 Prozent oder gar ein vollständiger Wegfall des Arbeitslosengelds II sind dem Urteil zufolge nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, und ab den heutigen Tag nicht mehr möglich!

Nun heißt es, dass Urteil sehr genau zu analysieren und zu sehen - wie die über 70 seitige Begründung aussieht.

In seiner Begründung geht das Gericht bis weit in die Geschichte der Weimarer Republik und in die Nazi - Zeit. Ein Pluspunkt für das oberste Gericht, denn es sieht Parallelen bis in die heutige Zeit und ist sich in diesem Kontext seiner Verantwortung in großen Teilen bewusst.

Link folgen: Das ganze Urteil

Es finden sich nun Möglichkeiten eine Sanktion völlig abzuwehren, da dem Gesetzgeber eine zwingende Härte - und Einzelfallprüfung auferlegt wurde!

Die Jobcenter müssen sich ernsthaft mit den einzelnen Begründungen der Betroffenen auseinandersetzen. Auch ist zwingend eine vorhergehende Anhörung durchzuführen. Schade ist, dass ein Widerspruch nachwievor keine aufschiebene Wirkung hat, aber vielleicht finden sich Anwälte und Sozialgerichte, die auch dieses Problem jetzt zeitnah mit Klagen und Vorlagebeschluss angehen.

Positiv ist, mit dem heutigen Beschluss müssen alle 60% und 100% Sanktionen auf 30% zurückgefahren werden und außerdem die Verhältnismäßigkeit von Sanktionen im konkreten Einzelfall besonders geprüft werden.

Übergangsregelung (unter Vorbehalt)

- Sanktionsbescheide vor dem 05.11.19, die bereits rechtskräftig waren, können nicht mit Überprüfungsanträgen angegriffen werden.

- Vor der Urteilsverkündung bestehende 30% Sanktionen bleiben bestehen, wenn die strengen rechtlichen Anforderungen daran, eingehalten wurden.

- Nichtrechtskräftige Sanktionen über 30% sind aufzuheben.

Noch ein kleines Erfolgserlebnis

Holt der Betroffene seine Mitwirkungspflicht nach, muss ab diesem Tag auch wieder gezahlt werden.

Der Bundesagentur für Arbeit wurde im Kern (indirekt) aufgegeben, selbstständig laufende Sanktionsverfahren - Bescheide zu prüfen, das aber wird wohl freiwillig kaum der Fall sein. - deshalb werdet aktiv!

Fazit

Auch wenn heute ein Sieg errungen wurde, ändert das am Gesamtsystem und Auswirkungen am Arbeitsmarkt - sowie die Ausbeutungsmöglichkeiten gerissener Konzerne ersteinmal nicht viel.

Zwar ist die Angst - mal NEIN zu sagen, für den einzelnen auf ein "etwas erträglicheres Maß“ geschrumpft worden - aber an zum Beispiel der Tatsache, dass der Hartz IV – Regelsatz viel zu niedrig ist - ändert sich erst einmal nichts.

Der Widerstand geht weiter

Das ist noch nicht das Ende im Kampf gegen das Hartz IV - System, denn die Würde der Betroffenen kann niemals an Leistungsfähigkeit und am Willen zur Arbeit gemessen werden.

Der Mensch ist und bleibt ein Individuum, dass sich nicht sein Recht auf Leben in Würde und Freiheit mit Zwangsarbeit erkaufen muss!

Der Widerstand gegen das Sanktionsregime geht weiter - aber nun unter anderen Voraussetzungen...

Perry Feth

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

FHP: Freie Hartz IV Presse

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