Ist da was faul im Hause Österreich? Und wenn ja, was? Nicht, dass wir gleich von Krise reden wollen, schon gar nicht von einer Staatskrise. Indes häufen sich doch die Phänomene, die nahelegen, dass es nicht mehr so läuft, wie es in den vergangenen Jahrzehnten gelaufen ist. Was da neuerdings abgeht und primär unter der Rubrik „Skandal und Korruption“ verhandelt wird, sind nicht mehr kleine Ausrutscher, sondern gröbere Entgleisungen. Die Staatsapparate wirken nervös. Sie vermitteln nicht Sicherheit, sondern transportieren Unsicherheit. An zwei Beispielen soll das illustriert und analysiert werden.
Begonnen hat alles Anfang 2018. Das erste aufsehenerregende Ereignis waren die Ermittlungen gegen das „Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung“ (BVT). Dieses ist Teil des Innenministeriums. „Der höchste Beamte des Innenministeriums marschiert direkt zur Staatsanwältin, übergibt ihr ein Paket mit anonymen Vorwürfen gegen BVT-Beamte, liefert ihr die passenden Zeugen dazu, dann gibt es eine Razzia, bei der massenweise Daten beschlagnahmt werden, die gar nichts mit dem Fall zu tun haben“, fasste der Standard treffend zusammen.
Am 29. Februar 2018 kam es tatsächlich zu einer Hausdurchsuchung in den Räumlichkeiten des Verfassungsschutzes. Durchgeführt wurde die Razzia von einer Polizeieinheit gegen Straßenkriminalität (!), angeblich, weil diese keine Berührungspunkte mit dem Verfassungsschutz aufweist. Die Polizisten sollen bewaffnet und mit Sturmmasken aufgetreten sein.
Man stelle sich das ganz drastisch vor: Da hetzt der Minister einer Abteilung seines Ministeriums ein Polizeikommando auf den Hals. Unter dem freiheitlichen Innenminister Herbert Kickl perlustrierte ein freiheitlicher Einsatzleiter den von der ÖVP dominierten Verfassungsschutz. Mitglieder desselben wurden eingeschüchtert und bedroht. Der Leiterin des Extremismusreferats legte man nahe, sich in die Pension zu verabschieden.
Interessiert war man auch an Aufzeichnungen über die rechtsextreme Szene und einer Liste der verdeckten Ermittler. Und sollte es kompromittierendes Material über die FPÖ geben (was anzunehmen ist), könnten jetzt die Rechtspopulisten zumindest wissen, was beim Verfassungsschutz aufliegt und was nicht.
Schwarze Gärten
Auch wenn das alles (noch) nicht so heiß gegessen wie gekocht wird, ist dieser Fall äußerst verstörend und verwirrend. Je mehr man sich informiert, desto irrer und abgedrehter erscheinen die Zusammenhänge. Schlauer wird man kaum. Seriöse Beurteilungen sind schwer. 70 Prozent der insgesamt rund 336.000 Aktenseiten (!) des parlamentarischen BVT-Ausschusses unterliegen zudem einer Geheimhaltungsstufe. Im August 2018 erklärte das Oberlandesgericht Wien die Razzia im BVT jedenfalls für unverhältnismäßig beziehungsweise die zusätzliche Hausdurchsuchung von Privatwohnungen für rechtswidrig.
Österreichische Parteien frönen recht hemmungslos dem Hobby der Okkupation von Staatsposten. Die ÖVP ist hier schon 70 Jahre lang bestens aufgestellt. Keine Partei sitzt, und das auf fast allen Ebenen, so fest und tief in den Staatsapparaten wie die Volkspartei. Die Freiheitlichen wiederum fühlen sich in dieser Hinsicht (Militär und Polizei mal ausgenommen) notorisch unterrepräsentiert, treten daher besonders eifrig in Erscheinung, wenn es um Beute geht. Ämter sichern einerseits Einfluss, andererseits werden Parteigänger mit lukrativen Posten versorgt. So weit, so primitiv.
Wenn der ehemalige FPÖ-Innenminister Herbert Kickl von undurchsichtigen ÖVP-Netzwerken in den Geheimdiensten spricht, hat er nicht unrecht. Das überproportionale Ausmaß der schwarzen Gärten ist evident. Zweifellos wollte Kickl aber das Innenministerium nach seinem Gusto säubern (Schwarz und Rot raus, Blau rein!).
So ist dieses handfeste Gerangel vorerst ein ordinärer Umfärbeversuch. Es ist aber mehr, vor allem, weil sich die Methoden verschärfen. Was früher durch einen friedlichen Proporz hinter den Kulissen geregelt wurde, wird nun zu einem Schaukampf verschiedener Einheiten. Wichtig dabei ist auch die Regie.
Gestaltete sich der erste Fall als Schlacht in einem Ministerium, so ist der zweite Fall eine Fehde zwischen Justiz- und Innenministerium. Im Mai 2019 wurde von mehreren Staatsanwälten der „Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft“ (WKStA) gegen Christian Pilnacek, den Generalsekretär im Justizministerium, und weitere Vorgesetzte Anzeige wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch und Anstiftung dazu erstattet. Dabei ging es um die Causa Eurofighter aus den Jahren 2002 und danach, die Pilnacek laut einem aufgezeichneten Protokoll vom 1. April abdrehen wollte. Zitiert wird er mit den Worten „Ich mach ein Auge zu, und wir stellen irgendwelche Dinge ein“ und „Setzts euch z’samm und daschlogts es“. Gemeint sei damit, so wurde nachgereicht, das Verfahren niederzuschlagen, nicht irgendjemanden.
Der höchste Beamte des Justizministeriums wird also von der Korruptionsstaatsanwaltschaft des „Verbrechens des Amtsmissbrauchs“ beschuldigt und angezeigt. Die mit der Prüfung beauftragte Staatsanwaltschaft Linz wiederum stellte das Verfahren umgehend ein. Inzwischen gibt es als Retourkutsche einige Anzeigen gegen Exponenten der Korruptionsstaatsanwaltschaft. Da geht es nun um illegale Tonbandaufnahmen, Beweismittelfälschung etc. So wird einem nicht fad beim Hauen und Stechen im Hause Österreich.
Normalerweise achtet der Staat darauf, dass die Gesellschaft auf sich eingespielt bleibt. Ein funktionierender Staatsapparat ist kein monolithischer Block, stellt aber ein organisches Gesamtgebilde dar, wo Teilinteressen erfolgreich unter Gesamtanliegen subordiniert werden, die außerdem politisch vorgegeben sind. Erstmals hat man nun das Gefühl, dass dies nicht mehr in obligater Form aufgeht, dass Konventionen brechen, dass der Staatsapparat unter seinen Anforderungen und Auslastungen aus dem ehernen Rahmen fällt. Insbesondere, dass sich Gewaltpole gegen das Gewaltmonopol verselbstständigen. Jene entdecken Spielräume und nutzen sie.
Kämpfe hinter Polstertüren
Bisweilen entsteht der Eindruck, dass der Staat von Banden (nicht nur Seilschaften!) durchsetzt ist, die nur mühsam zusammengehalten werden können. Manche schlafen, manche wachen, manche walten, manche schalten.
Hinzu kommt, dass die Justizbehörden und andere öffentliche Stellen mit den Verfahren quantitativ heillos überlastet sind und zusätzlich überfrachtet werden. Der in der Beamtenregierung von Brigitte Bierlein amtierende Justizminister Clemens Jabloner spricht von Aktenbergen, die „beklemmend“ sind. Er fürchtet gar den „stillen Tod der Justiz“. Die Causa Grasser, das Korruptionsverfahren gegen den ehemaligen Finanzminister der Regierung Schüssel, läuft nun schon seit mehr als zehn Jahren, und ein Ende ist nicht in Sicht. Die parlamentarischen Untersuchungsausschüsse als Folge der Affären sind inzwischen von der Ausnahme zur Regel geworden. Sie regen aber kaum noch auf. Wird das Instrument inflationär gebraucht, verliert es an Reiz und Aufmerksamkeit. Sie zeichnen sodann ein verheerendes Bild von Politik und Verwaltung, wenn diese lediglich als Kette von Skandalen firmieren.
Staat desavouiert Staat. Sektoren greifen nicht ineinander, sondern treten gegeneinander auf. Gelegentlich fallen sie auch schon übereinander her. Einzelne Pole entfalten marodierende Züge. Unter der Last usurpatorischer Gelüste wirkt der Staat lädiert. Auffällig ist, dass Konflikte nicht mehr staatsintern, also zwischen den oder innerhalb der Ministerien, Abteilungen, Sektionen und Büros geklärt oder zumindest befriedet werden können, sondern Apparate selbst Übergriffe auf ihresgleichen tätigen und immer häufiger der Klageweg beschritten wird. Sind das bloß Ausreißer oder ist es die Spitze eines Eisbergs?
Insgesamt geht es darum, einzuschätzen, ob solche Vorkommnisse als Scharmützel abgetan werden können oder ob sie von einer neuen Entwicklung künden. Dass es Netzwerke gibt, die verschiedenen Parteien zuzuordnen sind, sollte im Parteienstaat der Zweiten Republik nicht überraschen.
Überraschend ist allerdings das formelle und entschiedene Auftreten ganzer Instanzen gegeneinander. Schlachten hinter den Polstertüren von Bürokratie und Justiz dringen nicht mehr nur durch Indiskretion und Investigation an die Öffentlichkeit, jene selbst wählen und wagen zusehends einen Schritt nach draußen und duellieren sich vor Publikum. Der Staat tritt dabei weniger als Gewaltmonopol in Erscheinung, sondern einzelne Gewaltpole lösen sich aus ihrem originären Zusammenhang und beginnen, ein Eigenleben zu führen.
Gewaltmonopol heißt nicht nur, dass der Staat darüber entscheidet, wer Gewalt verfügen darf, sondern auch, dass die einzelnen Gewalten der nicht zu Unrecht so benannten Staatsgewalt aufeinander abgestimmt sind und interne Konflikte gegebenenfalls noch vor dem Vollzug moderiert und ausgeräumt werden.
Regulative sind durch die Legislative vorgegeben. Kleine Havarien sind nicht ausgeschlossen, größere Unfälle aber schon. Solche gefährden nämlich das Vertrauen in die Institutionen und ihre ideelle Grundlage, den Rechtsstaat. Wir erleben auf jeden Fall eine Krise des synchronen Agierens, die Dissonanzen in den Instanzen vergrößern sich, die Formierung des Gewaltmonopols gestaltet sich schwieriger.
Für Justizminister Jabloner stellen diese Vorkommnisse nun „kein Ruhmesblatt“ für die Justiz dar. Jabloner, der derzeit auch als Vizekanzler fungiert, meint, dass zu viel informell erledigt werde, dass in Zukunft Weisungen klargestellt sein müssen, und vor allem, dass die Sprache verträglich zu sein habe. „Was ich einmahne, ist mehr Formalismus und Distanz“, sagt er.
Das mag alles sinnvoll sein, es löst das Problem aber keineswegs, denn dieses ist struktureller Natur und nicht durch Geschäftsordnung, Weisung und Umgangsformen zu bereinigen. Das ist „Old School“, doch deren Kräfte erschöpfen sich. Die Rettung in und durch die Formebene ist immer nur dann möglich, wenn die Form selbst intakt ist. Trotz Beteuerungen von allen Seiten darf dies bezweifelt werden.
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