Fristlos gekündigt -Rechtsprechung des kalten Herzens

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Wir alle erinnern uns an die Fälle fristloser Kündigungen, welche auf Grund von kleinsten Delikten ausgesprochen wurden und die Zukunft eines Menschen zerstörten. Fälle wie der einer 59jährigen Sekträrin aus Dortmund, die ein Buletten-Brötchen vom Büffet genommen hatte und deswegen nach 34 Jahren sorgfältiger, guter Arbeit entlassen wurde. Auch die Kassiererin die Pfandbons im Wert von 1,30 Euro benutzte und daraufhin gefeuert wurde, bleiben im Gedächtnis.

Doch nun regt sich Wiederstand gegen diese Kündigungen aufgrund von Bagatellen, Wolfgang Neskovic ein Bundestagsabgeordneter der Linken und ehemaliger Bundesrichter, plant einen Gesetzesentwurf gegen diese Art von Kündigungen. Er fordert, dass bei dem ersten Fall mit einer Abmahnung reagiert wird und erst beim zweiten Mal eine Kündigung veranlasst werden darf.
Auch möchte er die Möglichkeit von Verdachtskündigungen mit seinem Gesetzesentwurf aufheben. Bis jetzt muss der Arbeitgeber die Straftat nicht eindeutig beweisen, dies soll durch den Gesetzesentwurf geändert werden. Die aktuelle Rechtssprechung nennt er

"eine Rechtsprechung des kalten Herzens"

Er erklärt, dass keinem Menschen die Existenzgrundlage aufgrund von Vermutungen geraubt werdem dürfe.
Auch die SPD sieht diese Art Kündigungen als Problem an und plant eine Beratung zusammen mit den Linken, um dem Bundestag einen gemeinsamen Gesetzesentwurf vorzulegen. Ob dieser erfolgreich sein wird, bleibt fraglich, da weder FDP noch CDU/CSU bis jetzt Interesse gezeigt haben die bisherige Rechtsprechung zu verändern.

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