Arme Rentner, gezielte Tötung & kein Papst-Protest

Chronik Nicht alles, was diese Woche unter dem Teppich landete, gehört dorthin: 5 weitere Themen der Woche in aller Kürze analysiert

./resolveuid/84e5189dee4a6a04ea6715d9bef39f42Kundgebung
Papstgegner wollen klagen
Sie sind angeblich gefährlich: Wenn der Papst im September nach Berlin kommt, sollen seine Kritiker nicht am Brandenburger Tor demonstrieren dürfen. Die Polizei hatte den Protest aus Sicherheitsgründen abgelehnt – wenige Meter entfernt soll der Heilige Vater im Bundestag reden. Weil der Kundgebungsort jedoch außerhalb der Parlaments-Bannmeile liegt, wollen die Papstgegner nun klagen. Das bringt öffentliche Aufmerksamkeit für die Sache, aber real wird sich nicht viel ändern. „Hörbar und wahrnehmbar“ ist der Protest nämlich vor allem für die Medien, der Papst wird gut ab-geschirmt. Dann kann der bei seinem geschlossenen Weltbild bleiben. Die Polizei erledigt den Rest. FW

./resolveuid/c6ccbc18fae54b1074905a0b8302856bUnruhestand
Arme Rentner
Wo es doch jetzt en Vogue ist, öffentlich darüber nachzudenken, ob die Linke recht gehabt haben könnte: Immer mehr Rentner müssen im hohen Alter arbeiten oder Grundsicherung beantragen, um über die Runden zu kommen. Die Zahl der 65- bis 74-Jährigen mit Minijob stieg in den letzten zehn Jahren um mehr als ein Drittel. Die Zahl der Empfänger von Grund-sicherung unter den Alten nahm seit 2003 um über die Hälfte zu. Im Herbst will das Sozialministerium einen „Regierungsdialog Rente“ starten, damit „Armutsgefährdung im Alter nicht 
zunimmt“. Hätte man doch vor zehn Jahren auf jene gehört, die damals 
davor gewarnt hatten. Davon, recht zu behalten, hat ja niemand etwas. TS

./resolveuid/df599fa5f6de64b388a02b77bcd44acfStreikrecht für Lehrer
Karlsruhe soll entscheiden
Neuer Fall für das Bundesverfassungsgericht: Bisher dürfen verbeamtete Lehrer in Deutschland nicht streiken. Das verstößt aber womöglich gegen die Europäische Menschenrechts-konvention. Die sieht eine solche Einschränkung nur für „Angehörige der Streitkräfte, der Polizei und der Staatsverwaltung“ vor. Nun haben zwei Lehrer vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück gegen ein Bußgeld geklagt, das ihnen für einen Streik aufgebrummt worden war – und haben verloren. 
Der Richter sagte, die Frage müsse in Karlsruhe entschieden werden, weil 
es um den „Kernbestand des Grund-gesetzes“ gehe. Die Gewerkschaft GEW hält das Streikverbot für „unzeitgemäß und undemokratisch“. FW

./resolveuid/4a6a6b48fcd2b2094ac9bee53f4d5b0eUSA
Tot, niemals lebendig
Zum Versteck von Osama bin Laden war am 1. Mai ein klar instruiertes 
Exekutionskommando unterwegs, 
resümiert der New Yorker. Das US-Magazin konnte erstmals unmittelbar 
Beteiligte des Geschehens interviewen. „Es war nie eine Frage, ihn gefangen zu nehmen “, wird ein Offizier zitiert. Damit ist die offizielle Version der 
US-Regierung gekippt, hätte sich 
bin Laden ergeben, wäre er nicht er-schossen worden. Dass es um gezieltes 
Töten ging, entnimmt der New Yorker auch der ursprünglichen Absicht 
des Weißen Hauses, über dem 
Bin-Laden--Anwesen in Abbottabad eine 2.000--Pfund-Bombe abwerfen zu 
lassen. Deren Sprengkraft sollte mögliche Bunker restlos zerstören. LH

./resolveuid/846b666ea8ab431c694f593b4cf4a232Finnland/ Griechenland
Pfand für den Notfall
Altruismus hat in der Ökonomie nichts zu suchen. In der Eurozone schon 
gar nicht, sagt die finnische Regierung und lässt sich von Griechenland eine Bürgschaft für ihre Bürgschaft beim zweiten Rettungspaket (159 Milliarden Euro) für Athen geben. Ein solches Pfand ist laut EU-Gipfel vom 21. Juli zulässig. Freilich kann die griechische Regierung die von Helsinki verlangten Sicherheiten nur garantieren, greift sie auf Bürgschaften zurück, für die Staaten wie Deutschland beim ersten Rettungspaket gesorgt haben. Sollte Finnland Schule machen, könnten auch Österreich, Slowenien und 
die Slowakei für ihre Anteile an der Griechenland-Rettung derartige 
Sicherheitsgurte beanspruchen. LH

(Alle Fotos: AFP/ Getty Images; außer (2): Alessandra Schellnegger)

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