Freie aufgeklärte Bürger bestimmen, wie die Lebens-, Geschäfts-und Produktionsbedingungen in ihrem Lande, von ihnen selbst oder ihrem politischen Personal und ihren Beamten gestaltet werden sollen.
Artikel 20 des Grundgesetzes:
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen ….. ausgeübt."
Die Bürger sollten darüber abstimmen können, wer den Verlust gescheiterter hochriskanter Kreditgeschäfte tragen soll.
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