Ein Fall für Bürgerrechtler

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Nur einige wenige Parteifunktionäre bestimmen (gemeinsam mit Lobbyverbänden) die 'große' Politik und auch darüber, wer der höchste Repräsentant 'aller' Bürger sein soll. Von den Parteimitgliedern, insbesondere von den Abgeordneten, erwarten sie 'Gefolgschaft'. Öffentliche Kritik, ein unerwünschtes Abstimmungsverhalten oder die Nominierung eines eigenen Kandidaten zur Präsidentenwahl könnte für die politische Zukunft der beteiligten Abgeordneten schwerwiegende negative Folgen haben. Die meisten Abgeordneten stimmen dem zu, was ihre Parteiführung vorgibt. Kaum einer von ihnen traut sich seine abweichenden Ansichten öffentlich zu äußern.

Folgendes könnte man noch tun, um in dieser Präsidentenwahl wieder auf einen demokratischen Weg zurückzukehren:

Die Wahlleute, die mit der Auswahl an Kandidaten nicht zufrieden sind, müssten einen - nach ihrer Auffassung, oder angeregt durch Vorschläge aus der Bürgerschaft - geeigneteren Kandidaten nominieren – und dürften dafür keinerlei Nachteile befürchten müssen.
Politische Freiheit ohne wirklich freie Wahlen ist undenkbar. Daher muss der undemokratische Fraktionsdruck bzw Fraktionszwang gegenüber den Abgeordneten aufgehoben werden.

Die Wahlleute sollen unvoreingenommen und unparteiisch alle Kandidaten gründlich daraufhin prüfen, ob sie für das Amt des höchsten Repräsentanten der Bürger geeignet sind, sich dabei das Wissen und die Ansichten der Bürger zu nutze machen und mit ihnen einen konstruktiven Austausch pflegen, um am Ende eine wirklich freie und schlaue Entscheidung zu treffen. Es sollte zu dem Zwecke auch eine öffentliche Kandidatenprüfung stattfinden, die Rückschlüsse auf das demokratische Verständnis und die zu erwartende Loyalität gegenüber den Bürgern zulassen.



(Prüfungs-)Fragen an die Bewerber für das Amt des Bundespräsidenten:

Wie bewerten Sie das Demokratieverständnis der für die Nominierung des Kandidaten Gauck verantwortlichen Parteifunktionäre?

Befürworten Sie das hier vorgeschlagene weitere Verfahren der Präsidentschaftswahl?
Wenn nein – warum nicht?

Sollte man die Abgeordneten nicht ermutigen, stets ihre Ansichten und Zweifel gegenüber der Parteiführung offensiv zu vertreten, sich themenbezogen parteiübergreifend zu organisieren und überfraktionell abzustimmen?
Müsste der Fraktionszwang daher nicht auch zu allen anderen parlamentarischen Abstimmungen aufgehoben werden?
Wenn nein – warum nicht?

Siehe auch die Blogs:
Bürgerpräsident
Bundespräsidenteneignungsprüfung

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Geschrieben von

Fro

Bürgerperspektive

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