Zurück zur Dreifelder-Wirtschaft

Bioveganer Landbau Mit dem Siegeszug vegetarischer und veganer Ernährungs-Grundsätze werden auch neue Anforderungen an den Anbau von Pflanzen gestellt.

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Als Hauptrichtung scheint sich der "Biovegane Landbau" durchzusetzen, in dem tierischer Mist, Gülle und Chemikalien streng verboten sind. Zur Boden-Regeneration dürfen nur pflanzlicher Kompost, Mulch und rein pflanzliche Hilfsstoffe eingesetzt werden. Erlaubt sind auch Rückstände aus Biogasanlagen und Brauereien. Der deutsche Vegetarierbund listet zur Zeit 22 viehlose oder biovegane Betriebe in Deutschland auf. Bei der Direktvermarktung hat das Label "Biovegan" Vorteile, bei den Erträgen eher Nachteile.
Dachverband ist das europaweite "Vegan Organic Network". Es beschließt Richtlinien, wie bioveganer Anbau aussehen soll und vergibt ein Siegel für „Stockfree Organic“ vegetables: zwei Blätter, die ein „V“ formen, mittendrin die Sonne.

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Bioveganer Anbau funktioniert dauerhaft nur dank ausgewogener Fruchtfolge, als eine Art moderne Dreifelderwirtschaft mit Gründüngung und Schädlingsbekämpfung durch Blühstreifen für Nützlinge. Letztere sind allerdings wieder Tiere, die von den Bioveganern argwöhnisch beäugt werden. Auch Regenwürmer und Bienen werden gerade noch so geduldet. Nutztiere aller Art hingegen gehen nun überhaupt nicht.
Auch Gnadenhöfe für alte und kranke Tiere dürfen nicht sein, denn die könnten ja rückfällig nützlich werden, z. B. als ehrenamtliches Suppenhuhn. Und was ist mit den Wildtieren? Dürfen Wildschweine in einem bioveganen Maisfeld bejagt werden? Klar ist, dass mit Schweineblut oder -urin in Kontakt gekommener Biovegan-Mais entsorgt werden muss, aber nur bei notorischen Bio-Tierhaltern, so lange es die noch gibt.

Aus Furcht vor der flächendeckenden Verbreitung der bioveganen Wirtschaftsweise hat sich mittlerweile auch eine Gegenbewegung formiert: Tierschützer treten für das Lebensrecht alter Nutztierrassen ein, der Demeter-Verband hat die Nutztierhaltung für seine Mitglieds-Betriebe verpflichtend gemacht. Dem einzigen bekannten viehlosen Demeter-Betrieb wurde wohl der Austritt aus dem Verband nahegelegt. Auch Landschaftsschützer würdigen die Leistungen von Nutztieren auf Feuchtwiesen und Gebirgsweiden. Die Schweizer Alpenwiesen etwa seien als jahrtausende alte Kulturlandschaft ohne Tiere nicht zu erhalten, seien es Nutztiere, aber auch Schmetterlinge, Vögel und Murmeltiere. Fleischgenießer berufen sich auf ihr nun schon 1 800 000 Jahre gültiges Gewohnheitsrecht und ihren zu kleinen Magen.
Zornige Publizisten formulieren Verdammungsurteile: vegane Landwirtschaft sei eine ökologische Einöde, schreibt etwa Mark Purdy in seinem Buch „The Vegan Ecological Wasteland“.
(Das Gelände wird mehr und mehr ideologisch vermint, also schnell noch eine kleine Bestandsaufnahme machen und möglichst zensursicher veröffentlichen.)

Die Wahrheit liegt irgendwo in der Mitte, nach dem Motto: Jedem Tierchen sein Pläsierchen! Die Pflanzen werden eh nicht gefragt, doch auch unter dem Stichwort Pflanzenrechte tun sich neue Abgründe auf ...

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Geschrieben von

hadie

Was die Arbeitnehmer jetzt brauchen, ist ein Rettungsschirm für die Portemonnaies. (Frank Bsirske)

hadie

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