Je größer die Büchse, desto größer der Unsinn

Polizeibewaffnung Die Polizei brauche mehr "schwere Waffen", so der rheinland-pfälzische Innenminister Lewentz (SPD). Das ist eher gefährlich als hilfreich und militarisiert die Polizei.

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Der Chef der Innenministerkonferenz, der rheinland-pfälzische SPD-Politiker Roger Lewentz, forderte am vergangenen Freitag „schwere Waffen“ für die Polizei, „die auf längere Distanz schießen können“. Der Grund: Terrorismus, also Anschläge wie jüngst in Paris. Denn: „Wir müssen für Waffengleichheit sorgen.“ Das sind markige Worte – doch mit der Antiterrorwirklichkeit haben solche Slogans ja meist nicht viel zu tun.

Wie sieht es nun in diesem Falle aus? Zuerst stellt sich die Frage: Welche Waffen meint Lewentz? Wenn er von „schweren“ Waffen redet, die eine „längere Distanz“ überwinden können, dürften entsprechende Gewehre gemeint sein, sprich: Handfeuerwaffen. Böse Zungen könnten nun behaupten, daß manch Innenpolitiker auch eine üppige MG-Bewaffnung am Diensthubschrauber schick fände, doch beschränken wir uns hier auf einigermaßen realistische Möglichkeiten. Handfeuerwaffen hat und kennt die Polizei bereits seit langem, vom eher kleinen Revolver bis zu Maschinenpistolen und Scharfschützengewehren reicht die Bandbreite. Nun geht es um eine „längere“ Distanz, sprich: Gewehre. Welche Distanz hier genau gemeint ist, bleibt unklar, denn dafür ist der Begriff zu schwammig. Polizeiliche Scharfschützen dürften mit Distanzen zwischen 100 und 300 Metern schon heute keinerlei Schwierigkeiten haben, denn technisch und hinsichtlich der Ausbildung sind diese Distanzen kein Problem. Gewehre wie das bei der Polizei genutzte H&K PSG1 überbrücken einen halben Kilometer spielend.

Militärische Scharfschützen hingegen schießen nicht selten auf Ziele, die mehr als 500 Meter, manchmal sogar ein bis zwei Kilometer entfernt sind. Man kann sagen, daß der größtmögliche Abstand nicht nur keine Hürde in der Taktik des Schützen sein sollte, sondern daß Rekord-„Abschüsse“ auch keine Exotik, eher gewollte Exzellenz sind. Wer den Gegner auf über zwei Kilometer Entfernung ausschaltet, dürfte in den meisten Einheiten mit entsprechendem Ruhm rechnen können.

Während eine solche Denkweise im Krieg vielleicht zwangsläufig „dazugehört“, ist sie bei einer Polizei in einem demokratischen Rechtsstaat hingegen völlig fehl am Platze. Es gruselt einen bei der Vorstellung, daß es polizeiintern Rankings hinsichtlich des besten „Long Range Kills“ geben könnte. Zudem braucht man für extreme Distanzen auch ganz andere Waffen. Schüsse, die über deutlich mehr als einen Kilometer Strecke ihr Ziel trafen, kamen vorrangig aus Gewehren in den militärischen Kalibern .50 BMG oder .338 Lapua Magnum. Das sind munitionstechnisch ganz andere Dimensionen als die polizeiübliche Patrone im Kaliber 7,62x51mm.

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Polizisten, die dermaßen schwer bewaffnet einen Terroristen oder einen gepanzerten Fluchtwagen unter Feuer nehmen, dürften eher an Infanterie-Einheiten erinnern – ein ebenfalls nur schwer verdauliches Bild. Und während ein Feuergefecht, gar nur kurzzeitige Feuerstöße in bewohntem Gebiet mit der bisher vorhandenen Ausrüstung bereits eine enorme psychologische Wirkung entfalten, dürfte der Einsatz von Gewehren im Kaliber .50 mitten in der Stadt viele Menschen schlicht extrem verstören. Zum visuellen und akustischen Eindruck, der sich kaum mehr von entsprechenden Kriegsgebietserlebnissen unterscheiden dürfte, kommt die enorme physische Wirkung einer solchen Waffe. Von unkontrollierbaren Abprallern, die nicht nur in der direkten Umgebung, sondern sehr weit entfernt vom ursprünglichen Ziel noch verheerende Wirkung entfalten können bis hin zu kriegsähnlichen Verletzungen bei den getroffenen Personen mit grausamsten Entstellungen und maximaler Zerstörung von Gewebe und Knochen. Die Geschossenergie ist beim Kaliber .50 gut fünfmal so hoch wie bei Munition im Kaliber 7.62x51. Mehr geht im Bereich der Handwaffen kaum. Bei diesen Kalibern ist einfach alles extrem. Auch die später von Smartphonekameras aufgenommenen Bilder eines solchen Polizeieinsatzes.

Zudem dürfte es schwierig sein, entsprechende Szenarien zu finden, die solche Waffen wirklich zwingend erforderlich machen. Die Panzerung eines Fluchtwagens? Selbst dem Bundespräsidenten steht kein Fahrzeug zur Verfügung, welches einem Beschuss im Kaliber .50 problemlos standhalten würde – im Gegenteil: bereits das in Polizeigebrauch befindliche PSG1 kann eine gepanzerte Limousine von Staats- und Regierungschefs in Bedrängnis bringen. Die am Körper getragene Panzerung der Terroristen? Auch hier braucht es kein Kaliber .50, es sei denn, man möchte eben auf anderthalb Kilometer Entfernung noch töten. Doch: näher kommt man an die Täter nicht heran? Distanzen von mehr als einem Kilometer oder sogar zwei Kilometer sind in einem Szenario wie Paris eine denkbare Lösung? Sie sind eher gefährlicher Unsinn, denn solche Scharfschützenaufgaben beinhalten immer ein großes Fehlschlagrisiko und sind auch in militärischen Kontexten sehr selten. Meist ist man – polizeilich wie militärisch – viel näher am Ziel. Zudem reicht auch hier eigentlich schon der Blick in die Schutzklassen-Standards: deutlich kleinere Kaliber genügen schon, um die Schutzwirkung von Westen auch in der höchsten Schutzklasse drastisch einzuschränken oder gar aufzuheben – von Kopftreffern mal ganz zu schweigen, ob mit oder ohne Helm.

Bliebe neben der Waffe, für die so ohne weiteres kein plausibles Einsatzszenario aufscheint, noch die Munition. Vielleicht liebäugelt Minister Lewentz ja auch mit „schwererer“ Munition, sprich: Geschossen, die mehr Durchschlagskraft haben. Technisch gesprochen: kann man machen, hat aber auch wieder Vor- und Nachteile, die zwingend berücksichtigt werden müssen. Härtere Geschosse dringen zwar tiefer und ungehinderter in Ziele ein – kommen aber auch ungehinderter wieder hinaus. Abpraller sind demzufolge ein wichtiges Thema. Über Munition mit „Sonderfunktionen“, also Leuchtspur-, Brand-, Splitter- oder Sprengmunition muß an dieser Stelle nicht gesprochen werden.

Ist es dann vielleicht die Kombination von Waffe und Munition, sprich: ein Lückenschluss im Bereich der vollautomatischen Waffen? Leichte MGs für den Häuserkampf mit Dschihadisten? Erneut eine sehr seltsame Idee, denn bereits die polizeiliche Verwendung von Maschinenpistolen wie der H&K MP5, die des Öfteren auch über eine Seriefeuerfunktion („Vollautomatik“) verfügen, ist aus Einsatzgründen höchst fragwürdig – Dauerfeuer ist eine rein militärische Option und kein Polizist muß in Deutschland innerhalb von zwei Sekunden 30 Schüsse auf einen Gegner abgeben. Es gibt auch hier schlicht keine sinnvollen polizeilichen Szenarien jenseits von „Besser ‚man hat‘ als ‚man hätte‘“, die jemals eine solche Waffe erforderlich gemacht hätten. Das Supermarkt-Szenario von Paris konnte – wie man im Video sehen kann – ohne vollautomatische Waffen beendet werden: der Attentäter starb durch Dutzende Treffer gleich mehrerer Polizisten mit halbautomatischen Waffen.

Was bleibt also? So wie es aussieht: ein markiger Spruch, der bei einem bestimmten Wählermilieu sicher gut ankommt und somit aus politischer Sicht legitim ist. In Sachen Terrorismusbekämpfung jedoch: eigentlich nichts. Denn wichtiger als „schwere Waffen“ wären vielmehr eine zeitgemäßere Ausbildung der Spezialeinsatzkräfte und die intelligentere, nicht zwangsläufig schwerere Ausrüstung entsprechender Einheiten. Wenn man kampferfahrene Terroristen mit AK47, Schutzwesten und Handgranaten bekämpfen will, braucht man nicht zwingend stärkere Gewehre und Pistolen, sondern kluge Einsatzkonzepte für kluge Einsatzkräfte. Doch das kostet wie immer viel Geld, ist nur langfristig eine Lösung und kommt medial beileibe nicht so entschlossen rüber wie schwerbewaffnete Kampftruppen, die mit militärischer Ausrüstung aufmarschieren. Die bessere Idee ist, um in der militärischen Terminologie zu bleiben, das Motto "mehr Florett als Breitschwert".

Wenn man jedoch unbedingt die brachiale Lösung haben will, sollte man sich die Rolle rückwärts hin zu quasi-paramilitärischen Verhältnissen wie beim damaligen Bundesgrenzschutz (der früher auch ganz selbstverständlich mit Handgranaten und Maschinengewehren hantierte und so wie die Bundeswehr Kombattantenstatus hatte) sparen und gleich eine Möglichkeit in Betracht ziehen, die politisch natürlich hochsensibel ist, aber immerhin ehrlicher wäre: den Einsatz der Bundeswehr im Innern, beispielsweise via Artikel 87a des Grundgesetzes. Bei der Entführung einer Linienmaschine oder eines Helikopters würde man auch die Luftwaffe um Hilfe bitten und nicht anschließend für die Anschaffung von Eurofightern durch die Bundespolizei plädieren. Personal und Material stehen schon heute zur Verfügung und können entsprechend „ausgeliehen“ werden. Die Militarisierung der Polizei ist weder nötig noch gewünscht - und sollte deshalb unterbleiben. Auch wenn es manchen dann doch schwerfällt

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Geschrieben von

Stephan Humer

Stephan G. Humer

Promovierter Diplom-Soziologe u. Informatiker; Professor und Leiter Forschungs- und Arbeitsbereich Internetsoziologie, Hochschule Fresenius Berlin; Koordinator Spitzenforschung, Netzwerk Terrorismusforschung e.V.

Stephan Humer

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