Dritte Runde gegen Schlapphüte

Verfassungsschutz Mobbing-Klage gegen den Verfassungsschutz: Nach Gregor Gysi geht es nun mit einem Prozessfinanzierer und Rechtsanwalt Thomas Döblin in die nächste Runde.

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Rechtsanwältin Christiane Meusel war von 2013 – 2019 Mitarbeiterin beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Dort ist sie wegen Nichtbeschäftigung krank geworden. Nachdem sie selbst gekündigt und daraufhin wegen Mobbing geklagt hat, muss das Amt ihr nun 10.000 Euro für die Verletzung ihres Persönlichkeitsrechtes zahlen. Schadensersatz wegen der Krankheit und der daraus folgenden Verdienstminderung wurden ihr nicht zugesprochen. Doch das Berufungsgericht hat Fehler gemacht, insbesondere wurde die Gesundheitsschädigung vom Gericht ignoriert, weshalb Frau Meusel Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht einreicht.

Bevor Frau Meusel 2013 beim Bundesamt für Verfassungsschutz anfing, war sie vollständig gesund. Dies ergibt sich aus den Unterlagen der medizinischen Einstellungsuntersuchung des Amtes. Nach ihrem Ausscheiden hat sie nun einen Schwerbehindertenausweis wegen Traumatisierung durch ihren ehemaligen Arbeitgeber. Ob ein Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Gesundheitsschaden besteht, wollte das Berufungsgericht nicht prüfen. In den Urteilsgründen wird lediglich die Pflichtverletzung festgestellt. Diese besteht laut Gericht in Nichtbeschäftigung und „pro forma“- Beschäftigung und hat zu einer „schwerwiegenden Verletzung des Persönlichkeitsrechtes“ geführt. Trotzdem ignoriert das Gericht die Gesundheitsschäden, die sich aus mehreren medizinischen Gutachten ergeben.

Um die Gesundheitsschäden und die daraus folgende Verdienstminderung einzuklagen hätte Frau Meusel – als Mitarbeiterin im öffentlichen Dienst – diese nach Ansicht des Gerichts innerhalb von sechs Monaten geltend machen müssen. Das hat sie nicht. Doch ob diese kurze Frist rechtmäßig ist, bleibt vom Bundesarbeitsgericht zu prüfen. Dieses wird sich damit befassen müssen, ob die Frist auch gilt, wenn der Staat als Arbeitgeber vorsätzlich geschädigt hat, beziehungsweise Mobbing in seinen Behörden fördert oder billigend in Kauf nimmt.

Werner Notz, Geschäftsführer der prozessfinanzierenden GmbH erklärt: „Wir sind von Haus aus für Prozesse gegen Staatsorgane wie auch Banken und Versicherungen aufgeschlossen. Im Fall von Frau Meusel liegt nach Begutachtung unseres Wissenschaftsbüros eine Verletzung des Rechtes auf Gehör vor, weil ein entscheidungsrelevanter Beweisantrag vom Landesarbeitsgericht übergangen wurde.“ Nach diesem Antrag hätte das Gericht einen medizinischen Sachverständigen zur Erstellung eines Gutachtens beauftragen müssen.

Rechtsanwalt Thomas Döblin, der die Nichtzulassungsbeschwerde ausarbeitet, hält das Bundesamt für Verfassungsschutz nicht für unangreifbar: „Bürokratie ist nicht sacrosankt“, sagt er.

Man darf gespannt sein, wie es weiter geht. Auch auf das Buch von Frau Meusel. Es trägt den Titel: „Das Imperium der Suppenkasper“.

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Geschrieben von

Janka Brütting

Janka Brütting, Jahrgang 1993, geboren in Franken lebt seit 2013 in Berlin und arbeitet freiberuflich in den Bereichen Theater und Medien.

Janka Brütting

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