Spoiler: Der Preisunterschied beträgt rund 6000 €. Entgegen der von Bild, FDP & Co verbreiteten Gerüchte, die leider auch Pepe Egger in seinem Beitrag "Boomer und Pumpen" (Fr 25.5.2023) praktisch wiederholt, zwingt das geplante Gesetz niemanden dazu, seine funktionierende Gas- oder Ölheizung durch eine Wärmepumpe zu ersetzen. Das Gesetz greift nur in den Fällen, in denen eine Gas- oder Ölheizung ohnehin ersetzt werden muss, oder bei Neubauten. In beiden Fällen bedeutet das für die Hausbesitzerin: Sie muss die Kosten der Wärmepumpe nach Abzug der staatlichen Förderung mit den Kosten einer neuen Gas- oder Ölheizung vergleichen. Nur der Preisunterschied ist die Investition in den Klimaschutz, die das Gesetz erzwingen soll.
Im Einfamilienhaus meiner Mutter ist die Ölheizung kaputt gegangen; sie verbraucht derzeit durch einen Defekt in der Steuerung rund 6000 l Öl im Jahr. Der Standard für schlecht gedämmte Einfamilienhäuser dieser Größe läge bei 3500 l. Der Einbau einer neuen Ölheizung würde uns laut Angebot eines Heizungsbauers 19 k€ kosten. Der Einbau einer Wärmepumpe inklusive Entsorgung des Öltanks kostet uns nach Abzug von 35 % Förderung voraussichtlich 25 k€; also 6 k€ mehr. Nur diese 6 k€ müssen sich im Laufe der Jahre im Verbrauch rentieren, d. h. im Vergleich der Stromkosten der Wärmepumpe mit den Ölkosten der Ölheizung, wenn man rein ökonomisch rechnet. Der Beitrag zum Klimaschutz kommt hinzu. Die zu erwartenden Stromkosten werden auf 2 k€/a geschätzt. Im Vergleich mit den 6 k€ des Ölverbrauchs der defekten Heizung wird sich das bei uns schon in zwei Jahren rentieren. Im Vergleich mit einer neuen Ölheizung, die, sagen wir, 3 kl im Jahr verbrennt und 3 k€ kostet, rentiert sich die Investition in voraussichtlich sechs Jahren.
Das ist auch für Babyboomer interessant, vor allem die, die immer noch die Welt verändern wollen; ich bin selber einer davon.
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