Jungen seit fünf Jahren rechtlos

Beschneidungsdebatte Minderjährige Jungen in Deutschland werden durch einen Fremdkörper in der deutschen Gesetzgebung rechtlos gestellt.

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Heute vor fünf Jahren, am 12.12.2012, hat der Deutsche Bundestag das sogenannte „Beschneidungsgesetz“ verabschiedet. Ein Gesetz, das minderjährige Jungen in Deutschland rechtlos stellt, was ihre Würde, ihre körperliche Unversehrtheit, ihre Sexualität und die Intaktheit ihrer Genitalien angeht.

Seit fünf Jahren können Eltern nach Lust und Laune die gesunden Genitalien ihrer männlichen minderjährigen Kinder verstümmeln lassen – ohne jegliche medizinische Indikation – solange der Arzt nur die Absicht hat, diese Genitalverstümmelung nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu machen. (Wohlgemerkt, er muss es nicht lege artis tun – er muss es nur lege artis tun wollen.)

Seit fünf Jahren können religiöse Eltern dies sogar von Nichtärzten machen lassen, solange die männlichen Kinder nicht älter als sechs Monate sind. Ein Sonderrecht für bestimmte Religionsgemeinschaften. Kinder haben keine Religion und werden durch ihre Eltern entrechtet, die mit den Sprechern ihrer Religionsgemeinschaften lauthals dieses Sonderrecht einforderten.

Seit fünf Jahren sind Jungen Mädchen nicht mehr gleichgestellt. Sie haben kein Recht mehr auf ihre Würde, auf körperliche Unversehrtheit, auf gewaltlose Erziehung und auf ihre eigene Religionsfindung. Wenn die Eltern ihnen aus religiösen Gründen die verharmlosend so genannte „Vorhautbeschneidung“ verpassen, setzen sie ihren Kindern ein religiöses Brandzeichen, ein Stigma, das unauslöschlich bleibt. Kinder haben keine Religion und werden so für ihr ganzes Leben gebrandmarkt.

Seit fünf Jahren schäme ich mich, dass in Deutschland Menschen ungleich behandelt werden, wenn sie männlich und minderjährig sind, wenn sie Kinder religiöser Eltern sind, deren Empathie nicht reicht, um zu verstehen, was sie ihren Jungen damit antun, wenn sie Kinder uninformierter Eltern sind, die Ärzten mit veraltetem Wissen glauben, die festgestellte Phimose (Vorhautverklebung) ihres Kleinkindes sei behandlungsbedürftig. Längst ist bekannt, dass quasi jeder Junge mit einer natürlichen Phimose geboren wird, die sich in aller Regel bis zur Pubertät löst, aber auch noch länger bestehen kann. Normalerweise bedarf sie keiner Behandlung, schon gar nicht der Amputation der Vorhaut. Das ist veraltet und längst nicht mehr lege artis.

Seit fünf Jahren ist das sog. Beschneidungsgesetz, § 1631d BGB, ein unsäglicher Fremdkörper im deutschen Rechtswesen und ein Freifahrtschein für Eltern, Ärzte mit veraltetem Wissen und Beschneider, gesunde Genitalien männlicher Kinder zu beschädigen – ohne dass die Kinder ein Mitspracherecht, eine Einspruchmöglichkeit oder sonst eine Chance hätten, sich zu wehren. Die Fürsprecher der Kinder in aller Welt sind alle Intaktivisten weltweit, die sich für die Rechte aller Kinder gleich welchen Geschlechts auf körperliche Unversehrtheit und genitale Selbstbestimmung einsetzen. Viele aufgeschlossene und informierte Ärzte-Organisationen in ganz Europa haben mittlerweile klar Partei für die Kinder ergriffen und stehen an der Seite der Intaktivisten-Bewegung. Täglich werden es mehr, die erkennen, dass das Beschneidungsgesetz ein fataler Fehler ist.

Seit fünf Jahren werden wir täglich mehr. Der Kampf gegen das unsägliche Beschneidungsgesetz in Deutschland und gegen die sinnlose, schädigende Genitalverstümmelung von Kindergenitalien in aller Welt hört nicht auf. Ich bin stolz, dieser Bewegung anzugehören und mich für das Recht aller Kinder einsetzen zu können.

Und das ist gut so.


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Der Autor ist Herausgeber des IntactiWiki (http://de.intactiwiki.org) und Übersetzer des Buches "Unaussprechliche Verstümmelungen" von Lindsay R. Watson.

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