Jenes Nervengift, das auch als das bevorzugtes „Lieblingsgift“ des russischen Präsidenten gelten soll, denn so haben Giftgasattacken durch die russische Regierung Tradition und eine lange Liste von Opfern.
Weil sich der russische Oppositionelle N. mit einer Vielzahl von Aktionen gegen die politische Führung in Russland unbeliebt machte und sich dadurch, deren Unmut zu zog, wird er vermutlich in Moskau in Ungnade gefallen sein, so dass sich Nawalny dort hochrangige politische Feinde – darunter wohl auch der Präsident persönlich – gegen sich in Stellung gebracht hat.
Doch selbst das Insistieren von Kanzlerin Merkel, jetzt sofortige Aufklärung und Härte gegenüber Russland einzufordern, wird dies den mächtigen Kreml-Chef nur ein müdes Lächeln kosten.
Zudem ließ das russische Außenministerium verlauten, das es keinerlei Beweise für die Tat gäbe – sowie es bei allen vorangegangen Giftgasanschlägen auf russische Regimegegner, es bisher der Fall gewesen ist. Denn ohne jegliche Beweislage in diesem Fall, gilt auch hier die deutsche Rechtsprechung „Im Zweifel für den Angeklagten“.
Dies sollte in diesem Zusammenhang auch für den russischen Präsidenten Putin gelten, jedenfalls solange, bis belastende Beweise im Fall N. von russischer Seite, hierzu aber überhaupt noch auftauchen sollten.
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