Hellfire-Angriff auf Ayman al-Zawahiri: Tod, Tötung, Mord?

Terrorismus Der Drohnenschlag gegen den Al-Qaida-Anführer Ayman al-Zawahiri wirft Fragen auf – auch an die hiesige Berichterstattung
Ayman al-Zawahiri (2005)
Ayman al-Zawahiri (2005)

Foto: Al-Jazeera/AFP/Getty Images

Die Nachricht lief am 2. August über die Ticker: Die USA hätten den Al-Qaida-Terroristen Ayman al-Zawahiri durch einen Drohnenschlag mitten in der afghanischen Hauptstadt Kabul getötet. Der Mann befand sich anscheinend auf dem Balkon, als zwei Hellfire-Raketen, abgeschossen von einer unbemannten Drohne, ihn geräuschlos „erledigten“. In den USA und Kanada sind die medialen und politischen Reaktionen zustimmend – Barack Obama lobte seinen Nach-Nachfolger US-Präsident Joe Biden, Kanadas Premier Justin Trudeau attestierte einen „Schritt hin zu einer sichereren Welt“. Und die meisten deutschen Medien geben nahezu ungefiltert das wieder, was der US-Präsident dazu sagte: „Der Gerechtigkeit wurde Genüge getan.“ Aber stimmt das auch?

War die Tötung rechtens? Ist es im von George W. Bush ausgerufenen „Krieg gegen den Terror“ – einem politischen Kampfbegriff, dem nach IPPNW-Angaben über eine Million Menschen zum Opfer fielen0 – erlaubt, 21 Jahre nach dem Al-Qaida-Anschlag aufs World-Trade-Center in New York, einen unbewaffneten Menschen maschinell abzuschießen? Ohne Gerichtsverhandlung? Ohne dass ein Kampf stattfindet? Der Völkerrechtler Christoph Safferling findet das nicht. Die USA hätten „rechtswidrig“ gehandelt, meint er. „Staatlicher Mord“, kommentierte die taz. Die völkerrechtlichen Auffassungen in Europa und den USA differierten. Brisant wird diese Differenz, meint die „taz“, wenn die US-Airbase in Ramstein in den Drohnen-Angriff verwickelt war. Dafür wäre dann die Bundesregierung zuständig – seltsam nur, dass von dort so wenig zu dem Tötungsakt zu hören ist.

Was ebenfalls befremdet: Hiesige Zeitungen schreiben neutral von „Tod“, als handle es sich um ein Naturereignis. Will man die USA, den engen Verbündeten im Abwehrkampf gegen den russischen Angriffskrieg, nicht verärgern? Und diesen Kampf auf keinen Fall in Frage stellen (lassen)? Denn es kämpft sich leichter, wenn man Gut und Böse klar sortiert hat – bei Terroristen wie al-Zawahiri ist das unzweifelhaft. Er gehört, aus Sicht der Anti-Terror-Krieger, allemal zum Ur-Bösen. Nur: Sind „gut“, „böse“ und „Rache“ die richtigen Kategorien für Politiker (und Journalisten), die bei jeder Gelegenheit betonen, man befinde sich im Verteidigungskampf der „westlichen Werte“? Bestehen diese Werte darin, Verbrecher abzuschießen, anstatt vor Gericht zu stellen? Hat es Methode, Grenzen zwischen Straf- und Kriegsrecht zu verwischen – und wohin führt es?

Ab wann ist ein Terrorist so gefährlich für das „Volk“ z. B. der USA, dass er als „Feind“ gilt – und nicht „nur“ als Straftäter? Ab wann also darf eine Regierung kriminelle, aber aktuell wehrlose Menschen abknallen (lassen)? War also al-Zawahiri, der Nachfolger des 2011 von US-Spezialeinheiten getöteten Osama bin Laden, ein Krimineller oder ein mit militärischen Mitteln bekämpfbarer Feind? Und: Wer entscheidet darüber? Das sind nicht ganz unwichtige Fragen angesichts eines US-Präsidenten, der allen, die „unser Volk bedrohen“, in Aussicht stellt: „Egal, wo ihr euch versteckt: Die Vereinigten Staaten finden euch. Und kriegen euch.“

Kopfgeld und Innenpolitik

Auch der russische Autokrat Wladimir Putin wird gern als „Staatsterrorist“ bezeichnet. Wäre es demnach geboten, ihn, in quasi stellvertretender Verteidigung, von einer ukrainisch gesteuerten US-Drohne, in seinem eigenen Land vom Balkon zu schießen? Welche Implikationen hätte ein solches Rechtsverständnis – erhöht es die weltweite (und, jeweils, innere) Sicherheit vor Terror und Krieg?

„Tagesschau24“ hat immerhin ein Interview mit dem Völkerrechtler Markus Kaim dazu gebracht. Ihm drängt sich die Frage auf „Warum jetzt?“ „Die Bedingungen waren optimal“, behauptete Biden, der vermeidet, den Namen des Getöteten auszusprechen. Er, Biden, habe „die endgültige Genehmigung“ erteilt, „ihn zu holen“. So konnte der US-Präsident sich „als Heerführer der Entschlossenheit“ präsentieren, vermutet Kaim. Die Tat habe „weniger mit operativer Schwächung einer Terrororganisation zu tun, sondern vor allem auch mit amerikanischer Innenpolitik“. Bedauerlich ist, dass solcherlei Differenzierung es nicht in die Schlagzeilen schafft, sondern unter „ferner liefen“ weitgehend unbeachtet bleibt. Wie eine Pflichtübung.

Fast pflichtschuldig wirkte auch die Reaktion der regierenden Taliban in Afghanistan: Sie verurteilten den Angriff und warfen den Bruch internationaler Prinzipien vor. Anscheinend hatten sie zugesichert, den Al-Qaida-Terroristen keinen Unterschlupf zu gewähren – womöglich gab es einen Deal? Auf al-Zawahiri waren 25 Millionen US-Dollar Kopfgeld ausgesetzt. Das Geld könnten die Taliban sicherlich gut gebrauchen.

Der digitale Freitag

Mit Lust am guten Argument

Geschrieben von

Katharina Körting

„Mißverständnisse sind das Medium der Kommunikation des Nicht-Kommunikativen.“ (Theodor W. Adorno)

Katharina Körting

Wissen, wie sich die Welt verändert. Abonnieren Sie den Freitag jetzt zum Probepreis und erhalten Sie den Roman “Eigentum” von Bestseller-Autor Wolf Haas als Geschenk dazu.

Gedruckt

Die wichtigsten Seiten zum Weltgeschehen auf Papier: Holen Sie sich den Freitag jede Woche nach Hause.

Jetzt sichern

Digital

Ohne Limits auf dem Gerät Ihrer Wahl: Entdecken Sie Freitag+ auf unserer Website und lesen Sie jede Ausgabe als E-Paper.

Jetzt sichern

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Kommentarfunktion deaktiviert

Die Kommentarfunktion wurde für diesen Beitrag deaktiviert. Deshalb können Sie das Eingabefeld für Kommentare nicht sehen.