Aufräumen der Begriffsschublade

Neoliberalismus "Privatisierung", "Deregulierung", "Liberalisierung" werden in wirtschaftlichen Debatten oft pauschal in einer unheiligen Dreieinigkeit verwendet. Ein Sezier-Versuch.

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Die jüngsten Pläne der EU-Kommission zur Privatisierung der Wasserversorgung lösten eine Welle der Kritik aus – von ATTAC bis hin zur CSU werden die Vorschläge heftig kritisiert. Dabei wird in der Debatte, die schon das Wort „Privatisierung“ anheizt, oft frei mit weiteren, teils verwandten „Schwesterbegriffen“ hantiert – vor allem mit „Liberalisierung“ und „Deregulierung“. Und das sowohl auf der Seite der Befürworter, wie der Gegner – ähnlich wie vor über einem Jahr, als der FDP-Vorsitzender Rösler eine weitgehende Privatisierung in Deutschland forderte, die sogar die Flugsicherung umfassen sollte. Alle drei Begriffe - „Privatisierung“, „Liberalisierung“ und „Deregulierung“ werden in eine Schublade gesteckt und daraus immer wieder zusammen herausgeholt – mal von den Neoliberalen, mal von den linken Kritikern. Dabei ist diese Wort-Troika keineswegs so eng verwandt, wie es viele auf den ersten Blick erscheint – oder erscheinen sollte. Wenn Neoliberale diese Begriffe in Zweier- oder Dreiergespann nutzen, wollen sie meist für alle (zwei, drei) Ideen Stimmung machen. Ebenso die Kritiker: möchte man mal die „Privatisierung“ an den Pranger stellen, wird im Rahmen einer Kollektivschuld gleich „Deregulierung“ oder „Liberalisierung“ erwähnt. Beide Lager nutzen die Begriffe oft ideologisch, gar demagogisch, ohne auf die durchaus unterschiedlichen Bedeutungen einzugehen.

Privatisierung“ bedeutet nicht mehr aber auch nicht weniger einen Wechsel der Eigentumssstruktur eines Betriebes oder einer Organisation: vom Staat oder Kommune hin zu einem nicht-staatlichen, ergo „privaten“ Eigentümer – sei es ein Bürger, der Telekom-Aktien kauft, oder ein Großunternehmen, welches Anteile an einer Wohnbaugesellschaft erwirbt. Dabei gibt es durchaus Graubereiche, wo sowohl Staat als auch Private zu Eigentümern gehören: VW, Deutsche Telekom, Berliner Wasserbetriebe – in allen drei Fällen sind beide beteiligt, jeweils mit unterschiedlichen Anteilen und Mehrheiten. Es gibt sogar Fälle, wo es mit einer „Privatisierung“ komplizierter wird: Wenn der deutsche Staat ein Kraftwerk an die Firma Vattenfall verkauft – welches Energieunternehmen zu 100% in Besitz des (schwedischen) Staates ist. Ein umgekehrter Fall einer Privatisierung ist die Verstaatlichung – auch unter dem noch weniger beliebten Wort „Nationalisierung“ bekannt. Für beide Eigentümer-Formen gilt, dass sie je nach Management gut oder schlecht geführt werden können. Für beide gilt, dass sie nicht vor Bürokratie, Korruption und Ineffizienz gefeilt sind. In beiden kann man gerechte Löhne wie Lohndumping („Praktika-Sklaven“) antreffen, wie auch motivierte oder schlecht geführte Teams und Mitarbeiter. Beide können auch ihre Marktstellung missbrauchen: sei es den Kunden gegenüber durch Wucherpreise und/oder schlechten Service, wie gegenüber kleineren Marktteilnehmern. Meist entscheiden sich die o.g. Punkte nicht an der Eigentümerstruktur, sondern vielmehr in Größe und Führung einer Organisation.

Liberalisierung“ ist der „Privatisierung“ nicht gleich zu setzen, auch ist nicht zwangsläufig eine „Privatisierung“ wirklich eine „Liberalisierung“. Unter „Liberalisierung“ versteht man generell eine Ausweitung der freien Räume der wirtschaftlichen Tätigkeiten und des Marktgeschehens. Meist soll diese „Befreiung“ durch Abschaffung bestehender Hindernisse erreicht werden: sei es im länderübergreifenden Austausch von Gütern, Dienstleistungen, Kapital und Arbeitern (Abschaffung oder Senkung der Zölle und anderer Einfuhr- wie Ausfuhrbedingungen, Vereinheitlichung der Standards, Kapitalverkehr, länderübergreifende Möglichkeit der Arbeit). „Privatisierung“ - also die Änderung des Eigentümers – hat strikt gesehen nichts damit zu tun. Denn sowohl für mehrheitlich private wie staatliche Unternehmen gelten dieselben Freiheiten wie Beschränkungen – sei es in Anstellung ausländischer Arbeitskräfte, beim Export von Gütern oder in den Möglichkeiten bestehende Tätigkeitsfelder auszuweiten. Zurück zur „Privatisierung“: es kann zwar durchaus eine „Liberalisierungsmaßnahme“ sein, wenn man Firmen, denen es bisher nicht möglich war (privat, ausländisch), erlaubt, Anteile an Unternehmen im Inland zu erwerben. Doch dies führt nicht unbedingt zu einem liberaleren Markt (und erst recht nicht zu einem besseren, sei es bei Preisen oder Qualität). Die Privatisierung der British Railways war keine „Liberalisierung“ - es wurden lediglich die Eigentümer getauscht, der Betrieb blieb lokal/regional monopolisiert – was zu höheren Preisen führte. Darüber hinaus kam es zu schlechteren Koordination (Umsteigen, Geltung der Tickets) und Qualität des Produkts „Bahn“. Genau das sollte der wichtigste Kritikpunkt an den EU-Plänen zur Privatisierung der Wasserbetrieben sein: Es führt zu keiner „Liberalisierung“ und nicht unbedingt zur Erhöhung der Qualität und Senkung der Preise, wenn private Eigentümer einzelne Stadtwerke aufkaufen. Mehr sogar: Wenn ein privater (oder staatlicher – wie Vattenfall) mehrere Stadtwerke übernimmt, steigt die Marktkonzentration und somit die Gefahr der Marktbeherrschung – hier entfernt man sich gerade zum von der „Liberalisierung“! Privatisierung kombiniert mit Marktbeherrschung ist das Gegenteil einer Liberalisierung. Dagegen sind als Beispiele die Liberalisierung des Telekommunikations-Marktes in den 1990er-Jahren oder die kürzlich erfolgte Öffnung des Busverkehrs in Deutschland Fälle, wo der Markt tatsächlich liberalisiert wird, mit eindeutigen Vorteil für den Kunden, manchmal auch in neu entstehenden Arbeitsplätzen.

„Deregulierung“, genauer genommen „wirtschaftliche Deregulierung“, ist – viel mehr als die ideologische „Liberalisierung“ (was ich nicht unbedingt negativ meine) oder die nur auf die Eigentümerstruktur beschränkte „Privatisierung“ ein an sich neutraler Begriff. Es steht für weniger Regulierung, d.h. Gesetze, Quoten, Richtlinien, also fest von oben herab definierte Regeln. Genauso wie in Frage des Straßenverkehrs, der Bildung oder des Internets kann es jeweils positiv oder negativ aufgefasst werden – sowohl als generelle Tendenz, wie bei für und wider in jeweiligen Detailpunkten. „Deregulierung“ kann zu einfachem Eigentümerwechsel führen (siehe: „Privatisierung“), es kann auch Schranken wie Zölle abbauen oder verwirrende oder gar widersprüchliche Qualitätsstandards senken oder vereinfachen – in beiden Fällen ist hier „Deregulierung“ durchaus mit der „Liberalisierung“ verwandt. Andererseits – es kann genauso sein, dass eine eingesetzte Deregulierungen einer „Liberalisierung“ zuwider läuft. Eine Abschaffung eines Mindestlohns bedeutet zum Beispiel weniger Freiheiten für den Arbeitnehmer (als Verhandlungsbasis der Vertragsverhandlung) – und da wir in Europa viel mehr Arbeitnehmer als Arbeitgeben haben, wäre es in Summe ein weniger an Freiheit am (Arbeits-)Markt. Eine Deregulierung bei Übernahmen – siehe Wasserbetriebe – kann sogar neue Oligopole wenn nicht Monopole schaffen. Eine Deregulierung in Form einer Beschneidung oder Abschaffung des Kartellrechts (ob europäisch oder national) würde direkt in eine De-Liberalisierung führen. Umgekehrt kann oft gerade eine De-Deregulierung, also ganz einfach eine Regulierung, zu mehr Freiheit, zu mehr „Liberalisierung“ führen. Wie im Straßenverkehr: je besser dieser geregelt und beschaffen, desto mehr Mobilität. Regulierung kann bedeuten, dass Klein- und Mittelbetriebe, wie Privatleute, zu denselben Konditionen wie Groß-AGs Kredite aufnehmen könnten. Regulierung kann durch klare Vorschriften und Standards erst ermöglichen, dass jemand eine Investition oder gar ein Start-Up-Unternehmen gründet. Regulierung kann helfen, dass Unternehmen und Organisationen, ob staatlich oder privat, Mitarbeiter wie Kunden nicht als Untergebene behandeln.

„Privatisierung“ oder „Deregulierung“ noch „Liberalisierung“ - keines davon ist ein dogmatisches Gut oder ein klares Übel an sich ist, kombiniert oder auch nicht, jedes ist nur ein Mittel zum Zweck. Was „der Zweck“ ist, und wie weit (und vor allem: warum?) ein Eigentümerwechsel, eine Abschaffung der Regeln, schließlich eine Freiheitserweiterung (sofern es eine ist) gehen sollte, ist wie bei der Abwägung „Freiheit“ gegen „Gleichheit“ fast eine philosophische Frage – vor der man sich nie verstecken sollte. Gerade deswegen ist es für jede sachliche Pro- und Contra-Position in solchen Diskussionen ratsam, diese Worte nicht als Kampfbegriffe in eine Schublade zu stecken.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Lukasz Szopa

Balkanpole. Textverarbeiter. Denker-in-progress. Ökokonservativer Anarchist.

Lukasz Szopa

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