Nicht ratifiziert

Völkerrecht Das »Genfer Zusatzprotokoll« zur UN-Kinderrechtskonvention verbietet grundsätzlich die Rekrutierung von Kindersoldaten - doch es kann nicht in Kraft treten

Jeder Mensch unter 18 Jahren gilt als Kind, sagt die UN-Kinderrechtskonvention von 1989, um allerdings unter Artikel 38 einzuräumen, dass Kinder bereits mit 15 Jahren militärisch rekrutiert werden und so an Kriegen teilnehmen können. Zahlreiche NGO, die in der internationalen Coalition to Stop the Use of Child Soldiers zusammenarbeiten, forderten daher immer wieder, besagte Konvention zu ergänzen und das Rekrutierungsalter auf 18 Jahre anzuheben, um dadurch den Schutz des Kindes gerade in dieser Hinsicht völkerrechtlich verbindlich zu verankern.

Daraufhin einigten sich im Februar 2000 Diplomaten aus 79 Staaten in Genf nach zähen Verhandlungen auf ein »Zusatzprotokoll«, das drei Monate später bereits die UN-Generalversammlung passierte. Mittlerweile habe 74 Staaten - so auch Deutschland - dieses Dokument unterzeichnet, so dass es nun ratifiziert werden kann. Dieses Zusatzprotokoll legt ausdrücklich fest: Unter 18jährige dürfen nicht mehr zwangsweise zum Militärdienst rekrutiert und nicht »unmittelbar« - so die Sprachregelung - an Kampfhandlungen teilnehmen. Die Regierungen müssen zugleich verbindlich mitteilen, welches Mindestalter nach ihren gesetzlichen Bestimmungen für die Aufnahme in die Streitkräfte gilt. Wenn man so will eine Art Rechenschaftspflicht gegenüber der UNO. Daraus wird ersichtlich, dass wohl ein generelles, aber kein umfassendes Rekrutierungsverbot für Kinder vereinbart wurde. Auch bleibt den Signaturstaaten des Protokolls jederzeit die Möglichkeit eines Rücktritts von ihrer Unterschrift. Ein Schritt, der sie aller Verpflichtungen entbindet. Immerhin gilt aber für non-state-actors ein striktes Rekrutierungsverbot

Für reguläre Streitkräfte ist es hingegen weiter erlaubt, unter 18-jährige aufzunehmen, sofern sich diese freiwillig zu einer militärischen Ausbildung melden. Hier dominierten Staaten wie die USA, Großbritannien oder Deutschland die Genfer Verhandlungen (die Bundeswehr nimmt seit Jahren 17-jährige auf, darf sie jedoch nicht in Kampfeinsätze schicken).

Zehn Ratifikationen werden benötigt, um das Zusatzprotokoll in Kraft zu setzen, doch erst drei Staaten - Kanada, Sri Lanka, Bangladesh - haben bisher ratifiziert. Ein langwieriger Prozess, da beispielsweise Großbritannien oder Spanien, die traditionell Minderjährige in ihre Streitkräfte aufnehmen, dem Protokoll - wenn überhaupt - nur mit Vorbehalten zustimmen dürften. Die USA haben - seinerzeit noch auf unter der Ägide von Präsident Clinton - vergleichsweise schnell unterzeichnet. Ob allerdings der US-Kongress dem auch mit einem Ratifizierungsverfahren folgt, scheint mehr als zweifelhaft, zumal die USA neben Somalia das einzige Land sind, das die UN-Kinderrechtskonvention nicht anerkennt.

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Geschrieben von

Lutz Herden

Redakteur „Politik“, zuständig für „Ausland“ und „Zeitgeschichte“

Lutz Herden studierte nach einem Volontariat beim Studio Halle bis Ende der 1970er Jahre Journalistik in Leipzig, war dann Redakteur und Auslandskorrespondent des Deutschen Fernsehfunks (DFF) in Berlin, moderierte das Nachrichtenjournal „AK zwo“ und wurde 1990/91 zum Hauptabteilungsleiter Nachrichten/Journale berufen. Nach Anstellungen beim damaligen ORB in Babelsberg und dem Sender Vox in Köln kam er Mitte 1994 als Auslandsredakteur zum Freitag. Dort arbeitete es von 1996 bis 2008 als Redaktionsleiter Politik, war dann bis 2010 Ressortleiter und danach als Redakteur für den Auslandsteil und die Zeitgeschichte verantwortlich.

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