Ungarische Lektionen

Primus inter Pares Der neue EU-Ratspräsident hält wenig vom demokratischen Reinheitsgebot, was für die Staaten-Union und deren Dasein zum Jahreswechsel nur bedingt problematisch ist

Nicht die EU hat an Ungarn ein Exempel statuiert, um es wegen akuter Demokratie-Sklerose zur Räson zu bringen (das neue Mediengesetz tritt am 1. Januar 2011 erst einmal ohne Abstriche in Kraft) – es bleibt vielmehr der neuen Ratspräsidentschaft vorbehalten, Lektionen zu erteilen. Ein solches Amt muss weder eine moralische Anstalt noch der Amtsinhaber auf ein makelloses Renommee bedacht sein, wäre deren erste. Warum sollte ein mit absoluter Mehrheit autoritär regierender Premier von Übel sein für die Staaten-Union? Muss man doch um Präsenz und Handlungsfähigkeit von Viktor Orban nicht fürchten. Er kann sich seinem Mandat widmen, ohne dass die Innenpolitik zum Störpotenzial wird. Ungarns Opposition ist bis auf weiteres marginalisiert und der Regierungschef mit unumschränkter Machtfülle ausgestattet. Stören könnte die ganze Herrlichkeit lediglich ein Staatsbankrott, der schon einmal – im Jahr 2008 – bevorstand, bis die EU und der Internationale Währungsfonds (IWF) mit Finanzhilfen den Sturz ins Bodenlose auffingen.

Dieses Vorkommnis wäre für Lektion zwei dieser EU-Ratspräsidentschaft zuständig. Sie lautet: Wenn eine Finanz- und Verschuldungskrise – wie die gegenwärtige, den Euro existenziell gefährdende – innerhalb der europäischen Gemeinschaft ihrem Höhepunkt entgegen strebt, ist eines der am höchsten verschuldeten Mitgliedsländer prädestiniert, die Führung zu übernehmen. Mit den Fußkranken unterwegs zu den lichten Höhen haushälterischer Prosperität – wer hätte gedacht, dass sich ein vom Ernst der Lage getriebener Staatenbund soviel Sinn für Selbstironie zu bewahren weiß? Warum auch nicht? Ein Mandatsentzug für Ungarn würde als Disziplinierung zur Unzeit daher kommen und von den meisten EU-Mitgliedern Osteuropas als Brüskierung verstanden. Die Eurokrise hat die zentrifugalen Tendenzen im vereinten Europa bereits ungemein angeregt, womit Lektion drei an der Reihe wäre: Die EU der 27 ist zu überladen, zu heterogen und zu angeschlagen, um bei der Vergabe ihrer Ratspräsident mit dem Turnus zu brechen und einen Kraftakt zu vollbringen. Es brauchte nichts weniger als einen Konsens der 27, um Ungarn das Mandat zu entziehen. Was zu Lektion vier überleitet.

Die hat mit der Erinnerung an politische Sanktionen zu tun, die vor gut einem Jahrzehnt Österreich für kurze Zeit als schwer erziehbaren Außenseiter stigmastisierten, aber bald wirkungslos verpufften, weil es den Urhebern an Überzeugung und Ausdauer fehlte. Es war im Januar 2000, als der europäische Einstieg ins nationale Eigenleben eines Mitgliedsstaates die Grenzen des Laborversuchs sprengte und die Praxis als Kriterium der Wahrheit (und Wahrhaftigkeit) anrief. Die Wiener Exekutive war EU-seitig mit diplomatischer Ächtung bedroht, sollte Jörg Haider im Kabinett eines ÖVP-Kanzlers Schüssel sitzen. Der unbelehrbare Nazi-Erbe blieb zwar draußen, nicht aber seine FPÖ, deren Fremdenfeindlichkeit und hemmungsloser Populismus fortan als regierungskompatibel galten. Die EU-Regierungschefs (damals noch 14 an der Zahl) hoben wohl die Hand zum demokratischen Rütli-Schwur, um als Sakrileg zu geißeln, was dem EU-Wertekanon, nicht aber dem Machtwillen einer bürgerlichen Partei wie der ÖVP zuwider lief. Deshalb überkam die Boykott-Front schnell der Bröckeln. Schüssel handelte schließlich nach dem nicht nur ihm geläufigen Prinzip: Entweder man lebt oder ist konsequent. Nach neun Monaten war Österreich rehabilitiert, ohne dass ÖVP und FPÖ voneinander schieden. Im Gegenteil, sie konnten unbehelligt weiter regieren.

Diesmal hat sich die Wertegemeinschaft im Fall Ungarn gar nicht erst zum kollektiven Sanktionswillen aufgerafft. Die anfallartige Hinwendung der Regierung Orban zu Einheit und Reinheit von Agitation und Propaganda bleibt straflos. Warum sich am ungarischen Mediengesetz abarbeiten, wenn ungarische Sinti und Roma seit Jahren diskriminiert und reglementiert werden? Damit wäre zu guter Letzt Lektion fünf fällig: Wer dem EU-Mitglied Ungarn Rassismus und Kulturchauvinismus gegen Minderheiten durchgehen lässt, wie kann der den EU-Ratspräsidenten Ungarn wegen einer Medienzensur belangen?

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