Drei AfD-Abgeordnete haben „Gäste“ ins Gebäude des Bundestags geholt, die dort Abgeordnete und den Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier belästigten. Hinterher entschuldigten sich die Fraktionsvorsitzenden Alice Weidel und Alexander Gauland, aber das war nicht überzeugend, weil man die Guerillataktik ihrer Partei – erst skandalöse Vorstöße, dann Rückzüge – seit Langem kennt. So versucht sie immer wieder, das Parlament und die Demokratie als Ganzes zu diskreditieren. Vonseiten der AfD wird auch gestreut, solche kleinen Regelwidrigkeiten habe es doch schon immer gegeben. Das stimmt nicht. Regelwidrigkeit ist nicht gleich Regelwidrigkeit: In diesem Fall hat die AfD eine rote Linie überschritten. Sie hat versucht, fre
Jenseits der roten Linie
Demokratie Im Bundestag wurden jüngst Abgeordnete bedrängt. War das Protest unkonventioneller Art, wie es ihn immer schon gab?
frei gewählte Abgeordnete bei der Ausübung ihres Mandats unter Druck zu setzen.Nehmen wir die beiden Plakataktionen, die es gegeben hat, eine vonseiten der AfD, die andere von der Linkspartei. AfD-Abgeordnete hoben am Mittwoch voriger Woche Plakate mit Trauerflor in die Höhe, auf denen „Grundgesetz 18. 11. 2020“ stand, während Bundesgesundheitsminister Jens Spahn seine Rede hielt. Das war ein klarer Verstoß gegen die Hausordnung, die jegliche Form des Demonstrierens verbietet. Schon das Tragen gewisser Kleidungsstücke kann als unerlaubte Störung gelten, und Besucher auf der Empore dürfen nicht in den Saal hineinrufen, geschweige denn in den Fluren Abgeordnete verfolgen. Die Plakataktion der Linkspartei im Jahr 2010 richtete sich gegen die Militärpräsenz in Afghanistan. Die Opfer des Luftangriffs bei Kundus waren namentlich auf den Plakaten verzeichnet. In beiden Fällen wurden die Abgeordneten vom Präsidium aus aufgefordert, die Aktion sofort zu beenden. Die AfD kam der Aufforderung nach, die Linkspartei zögerte; als ihre Plakatträger des Saales verwiesen wurden, folgte ihnen die ganze Fraktion.Auf Durchzug geschaltetHier nur zwei Ausgestaltungen derselben politischen Taktik zu sehen, wäre falsch. Nein, die Linke nimmt das Parlament ernst und will in ihm Gehör finden, während die AfD den Parlamentarismus infrage stellt. Das erschließt sich aber nicht aus dem bloßen Vergleich der beiden Aktionen. Man muss vielmehr wissen, dass das Grundgesetz mit Trauerflor auf die Behauptung der AfD anspielt, die Bundesregierung verschaffe sich ein „Ermächtigungsgesetz“ wie Adolf Hitler 1933. Doch wir wollen diesen Kontext zunächst ausblenden. Dann erscheinen die Plakate der AfD als bloße Ordnungswidrigkeit. Ob die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes in allem grundgesetzkonform ist, wird ja auch von Linken bezweifelt. Der Protest in Form von Plakaten würde sich daraus erklären, dass AfD wie Linkspartei ihre „Ausgrenzung“ durch die anderen Fraktionen beklagen.Zwar wurde die Aktion der Linkspartei von Thomas Oppermann, dem damaligen Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion, mit den Worten gerügt, im Parlament zähle „das Argument, nicht das Transparent“, denn es sei „Ort der Debatte, nicht der Demonstration“; aber er verschwieg, was jedermann wusste, dass nämlich die SPD auf Durchzug schaltete, sobald Abgeordnete der Linken zu argumentieren begannen. Eben deshalb gerierte sich diese Fraktion als außerparlamentarische Opposition: Wenn die anderen meinten, sie sei im Bundestag fehl am Platz, so spiegelte sie das zurück.Ordnungswidrigkeiten hat es viele gegeben, und nicht selten bringt man Sympathie für sie auf. Etwa wenn Joschka Fischer Turnschuhe trug, als er im hessischen Parlament zum Minister vereidigt wurde. Das war Protest mit klar erkennbarem Inhalt: Für Seriosität ist noch so korrekte Kleidung kein Beleg. Dass er einmal ausrief, in der Frühphase seiner grünen Partei, „mit Verlaub, Herr Präsident, Sie sind ein Arschloch“, lässt man dann auch noch durchgehen. All das tangiert keine rote Linie. Auch die Flugblattaktion von Extinction Rebellion in der Lobby des Bundestags, Juli 2020, hat es nicht getan. Wohl aber wurde sie überschritten, als 2014 drei Abgeordnete der Linkspartei „Gäste“einluden, von denen Gregor Gysi bedrängt und bis zur Toilette verfolgt wurde. Diese innere Angelegenheit einer ausgegrenzten Fraktion hat allerdings die anderen Fraktionen nicht interessiert.Dass es eine rote Linie gibt, kommt in unterschiedlichen Strafhöhen zur Geltung: Während einfache Ordnungswidrigkeiten laut Hausordnung bis zu 5.000 Euro Geldbuße nach sich ziehen können, stehen auf die Nötigung von Mitgliedern eines Verfassungsorgans, also auch von Abgeordneten, nach Paragraf 106 des Strafgesetzbuchs Freiheitsstrafen von bis zu zehn Jahren.Aber wo beginnt „Nötigung“? Was ist Peter Altmaier denn zugestoßen? Eine filmende Frau folgt ihm auf dem Weg zum Fahrstuhl, spricht ihn an, es gibt einen Wortwechsel. Die Frau wirft Altmaier vor, er habe kein Gewissen. Altmaier besteht auf seinem „freien Gewissen“, sagt sogar: „Sie dürfen gern demonstrieren.“ Dieselbe Frau fragt einen FDP-Abgeordneten, wie er abstimmen wolle, der Abgeordnete beachtet sie nicht und geht weiter. Das sieht erst einmal sehr harmlos aus, ist es aber nicht.Würde man die Frau fragen, ob sie Altmaier oder den FDP-Abgeordneten bedrängen, belästigen, gar bedrohen wollte, sie würde das weit von sich weisen. Nein, es gebe doch auch sonst kurze TV-Interviews in den Fluren, könnte sie sagen. Der Unterschied sei nur, dass sie ihr Interview nicht angemeldet habe. Hat nicht Rudi Dutschke, der 68er, die „Überschreitung des konzessionierten Rahmens“ gelehrt? Wenn die Polizei eine von Dutschke angeführte Demonstration aufgelöst hatte, sammelte er die Demonstranten an anderer Stelle von Neuem. Einmal drang er in einen Weihnachtsgottesdienst ein und begann zu predigen, was ihm natürlich nicht zustand. Damit verglichen sei ihr Verhalten doch kaum der Rede wert, würde die Frau schließen.Aber um die Haltlosigkeit einer solchen Verteidigung zu erkennen, braucht man nur daran zu erinnern, was heute als unerlaubte Belästigung von Frauen gilt. Männer, die in einer Firma eine Kollegin anbaggern, riskieren den Rauswurf. Auch für bekannte Politiker ist es gefährlich, wenn man ihnen dergleichen nachsagt. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie wirklich die Absicht hatten. Das ist der springende Punkt. Was zählt, ist nicht, ob man dem Belästiger irgendeine Absicht nachweisen kann, sondern nur, ob die Belästigte Grund hat, sich physisch bedroht zu fühlen. Wohlgemerkt: nicht bloß, ob sie sich bedroht fühlt, sondern ob sie nachweisbar einen Grund dazu hat. Den hat aber jede Frau, wenn sie in welcher Art auch immer „angemacht“ wird, denn die Fälle, in denen auf das Anbaggern die körperliche Nötigung, wenn nicht gar Vergewaltigung folgte, sind Legion.Und das fängt mit dem Filmen oder Fotografieren schon an. Wenn ich eine mir fremde Frau fotografiere, muss sie sich sagen, dass mein Foto ja nur ihrem Körper gelten kann, es ist also der Beginn einer Anmache. Wer vorige Woche im Bundestag gefilmt wurde, musste sich auch etwas sagen. Da sah man im Livestream filmende Leute aus dem Büro des AfD-Abgeordneten Udo Hemmelgarn losziehen, der sie eingeladen hatte.Der Kontext ist wichtigDerselbe Abgeordnete forderte am selben Tag eine ihm zuhörende Menge auf der Straße zu Aktionen gegen „eine mafiöse Regierung“ auf, die ein „Ermächtigungsgesetz“ im Namen der Großkonzerne beschlossen habe. Ist gegen eine Mafia nicht alles erlaubt? Vor anderthalb Jahren erst wurde Walter Lübcke Opfer eines politischen Mordes. Wenn eine AfD, deren Ränder in die Neonazi-Szene übergehen, von einem Ermächtigungsgesetz spricht, erinnert sie an 1933, als Adolf Hitler ein solches erzwang. Auch damals waren „Gäste“ ins Parlamentsgebäude eingedrungen. SA-Männer in ihrer Uniform standen während der Abstimmung an den Wänden des Saales und sahen zu, wie die Abgeordneten abstimmten. Wegen dieses Kontextes haben Abgeordnete, die der AfD nicht angehören, Grund, sich von deren „Gästen“ körperlich bedroht zu fühlen. Schon wenn sie nur gefilmt oder fotografiert werden. Was soll das werden, ein Steckbrief etwa, können sie sich fragen. Was will die AfD, wenn ausgerechnet sie von einem Ermächtigungsgesetz spricht? Hitler kritisieren? Oder die Angst heraufbeschwören, die man vor der SA haben musste? Der Kontext spielt eine Rolle. Vor ein paar Jahren war ein kleines Kamerateam unangemeldet in einen Flur des EU-Parlaments vorgedrungen, wo die Abgeordneten ihre Räume hatten. Es war Freitagfrüh und man sah sie zur Abreise bereit mit ihrem Gepäck heraustreten. Die Abreise vor Freitagabend ist ihnen nicht erlaubt, aber sie „schwänzten“. Entsprechend verlegen stotterten sie herum, als sie sich nun gefilmt sahen. Diese Aktion bewegte sich schon gefährlich nah an der roten Linie, denn sie lief auf eine Verächtlichmachung des Parlaments hinaus. Als ob es Abgeordneten vor allem darum ginge, mit möglichst wenig Arbeit die üppigen EU-Diäten zu kassieren. Es war aber ganz klar, dass durch das Abfilmen „nur“ ihre Reputation bedroht war. Einen Kontext körperlicher Bedrohung – wie bei der AfD – gab es nicht.„Den konzessionierten Rahmen überschreiten“, ist eine vertretbare Taktik. Dutschke hat sie seinerzeit Mahatma Gandhi abgeschaut. Aber diese Taktik war gewaltlos, ja ausdrücklich als Alternative zur Gewaltanwendung im politischen Kampf gedacht. In Dutschkes Anwendung hatte sie immer den Charakter, dass eine protestierende Minderheit die Gewalt einer damals sehr brutalen Polizei entlarven wollte. Dazu gehörte, dass man sich selbst, statt anzugreifen, in die Opferrolle begab. So hatte sich Dutschke in jenem Weihnachtsgottesdienst von einem Besucher mit dem Krückstock niederschlagen lassen. Nach dem Attentat auf ihn, das zeitlich zusammenfiel mit der Ermordung Martin Luther Kings in den USA, hielten viele die Taktik für überholt. Er selbst aber, der zunächst ein Kritiker des Parlamentarismus gewesen war, gehörte am Ende seines Lebens zu den Gründern der grünen Partei.
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