Gesundheitskarte

besser Krankenkarte: Was zu befürchten war, wird nun klarer. Der Zugriff auf unsere persönlichsten und sensibelsten Daten der Gesundheitskarte, soll der Kommerzialisierung geopfert werden.

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Wer sich ein wenig mit Datensicherheit beschäftigt hat und möglicherweise bereits die Bekanntschaft von Computerviren gemacht hat, der weiß auch, zumal die illegale Überwachung völlig aus dem Ruder gelaufen ist, dass Datensicherheit ein relativer Begriff geworden ist.

Nun gehörte ich zu denen, die sich nicht für die neue "Krankenkarte" hatte überreden lassen und durfte dann zum Jahresbeginn die Sperre der alten Karte erleben, die in den Arztpraxen nicht mehr einlesbar war. Denn mit der neuen Karte wurde gleich auch eine neue Identifikationsnummer eingeführt.

Nun ist zwar der Anspruch auf ärztliche Leistungen damit nicht weggefallen (denn man konnte auch früher mal seine Karte verlieren) und auch das Argument mangelnden Lichtbilds, was als verstärktes Sicherheitsargument so über dem Arzttresen disputiert wird, fällt weg, da mein Hausarzt noch in der Lage ist, mich als alten Patienten zu erkennen. Was mir andernfalls dann doch recht bedenklich vorkäme, wenn das nur mit der Karte zusammenhängen sollte. Also ein ziemlich schlichtes Argument.

Was aber ärgerlicher ist, wenn auf unterschiedliche Art und Weise und auf unterschiedlichem Niveau der Argumentation für einen Ersatz gesorgt werden muss, der dann von der Krankenkasse mit einem Fax legitimiert wird. Was dann auch schon mal nicht ausreichen soll, als wenn in der Praxis jegliche Kenntnis manueller Abrechnung verloren gegangen ist. Wie auch immer, es ist einfach ärgerlich!

Was ich befürchtet hatte, trifft wohl demnächst ein. Das Versprechen, allein den Zugang meiner Krankendaten dem Arzt nur mit meinem Schlüssel zu ermöglichen, fällt damit in absehbarer Zeit weg. Ich meine, der ganze Weg war vorhersehbar und es ist nicht so, als wenn die Ärzte dabei nicht auf Seiten der Patienten ständen. Das betrifft auch Teile der Kassenärztlichen Vereinigung.

Der Staat, der sich als Vertreter unserer Interessen, also der Wähler verstehen müsste, koppelt sich weiter von uns ab und arbeitet mehr oder weniger offen nur noch für Industrieinteressen. Kein Argument ist dämlich genug, um uns ständig die angeblichen Vorteile dieser Verbindung zu verkaufen.

Nun haben wir aber noch eine Institution, die uns gelegentlich eine wenig zu Hilfe kommt und zwar das Bundesverfassungsgericht.
Da gibt es Sätze wie diese: "Als Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird das Recht des Einzelnen verstanden, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen." Mit der neuen Entwicklung ist dieser Grundsatz aber nicht mehr gewährleistet (bedroht) und es sprechen keine öffentlichen Interessen dagegen , die einen höheren Rang einnehmen könnten. Hier stellt sich sofort die Frage, ob das nicht Anlass (vielleicht rechtlich noch zu früh?) bietet, eine Grundsatzklage vorzubereiten.

Mehr zur informationellen Selbstbestimmung.

Anlass des Beitrags waren Erlebnisse aus Arztpraxen und folgender Beitrag: Ziel, gläserner Patient (jw, 23.01.15)

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