Bumerang-Härte

Flucht Die Diskussion um Zwangstests zur Altersfeststellung bei jugendlichen Migranten geht an der Realität vorbei

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Statt Hände zu röntgen, sollten wir sie uns lieber reichen
Statt Hände zu röntgen, sollten wir sie uns lieber reichen

Foto: OpenStax/Wikimedia Commons (CC BY 4.0)

Der fraglos schreckliche Mord an einer 15-Jährigen im rheinland-pfälzischen Kandel, begangen von einem jungen Mann aus Afghanistan, hat die braunen Hunde mal wieder aus ihren Löchern gelockt. "Abschaum! Abschiebung! Mauern hoch! Gesetzeshärte! Rübe ab!" – So bellen sie im Chor.

An vorderster Front mit dabei: eine Twitterstörchin von der AfD und eine Law-and-Order-Gretel, die als Provinzfürstin im Saarland fungiert. Die Forderung der saarländischen Regentin: Zwangstests zur Altersfeststellung bei allen jugendlichen Migranten, um ggf. die Anwendung des milderen Jugendstrafrechts verhindern zu können.

Nur leider: Die Forderung geht völlig an der Realität vorbei. Sie lässt sich – erstens – rein medizinisch gar nicht umsetzen. Rechtsmedizinisch möglich ist die Feststellung eines Mindestalters. Dafür wird anhand bestimmter körperlicher Parameter (Weisheitszahn- und Handskelettentwicklung, Grad der Schlüsselbeinverknöcherung) untersucht, wie weit die körperliche Entwicklung einer Person im Verhältnis zu einer Vergleichsgruppe aus der betreffenden Ethnie fortgeschritten ist. Als Ergebnis wird diagnostiziert, wie alt die untersuchte Person mindestens sein muss, in welchem Alter also frühestens die festgestellten Merkmale ausgeprägt sein können. Das Ziel der Law-and-Order-Fraktion, eine mutmaßlich nach unten korrigierte Altersangabe heraufzusetzen, wäre auf diese Weise also gerade nicht zu erreichen. (1)

Zweitens wäre der routinemäßige Einsatz von Verfahren zur Altersfeststellung auch ethisch nicht vertretbar. Denn diese sind vollständig nur unter Anwendung von Röntgengeräten durchführbar, was ohne medizinische Indikation das Recht auf körperliche Unversehrtheit verletzt und somit gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit verstößt. (2)

Drittens wären die entsprechenden Verfahren selbst dann, wenn sie medizinisch möglich und ethisch vertretbar wären, nicht wünschenswert. Denn ein Heranwachsender, der in einen Erwachsenen umetikettiert wird, fällt damit natürlich aus dem Zuständigkeitsbereich der Jugendhilfe heraus. Dadurch werden für ihn aber gerade jene präventiven Programme unzugänglich, die Taten wie der in Kandel vorbeugen können.

Leider lassen sich geifernde Jagdhunde eher selten durch nüchterne Argumente davon abhalten, ihre Beute in Stücke zu reißen. Bislang wurde diese Resistenz gegenüber dem sachlichen Diskurs vor allem als Phänomen der sozialen Medien dargestellt, in denen die Betreffenden sich in ihren Echoräumen gegenseitig in ihrem heiligen Zorn bestärken. Der aktuelle Fall zeigt nun aber, dass es dafür keineswegs neuer medialer Vermittlungsformen bedarf. Gewisse Boulevardblätter wussten schon immer auf der Klaviatur der Hetze zu spielen, und gewisse Bierzeltführer waren schon immer skrupellos genug, die Lust am Lynchen zu befeuern.

Statistisch betrachtet, sind Gewalt- und Sexualdelikte unter Migranten keinesfalls generell stärker verbreitet als unter den entsprechenden deutschen Vergleichsgruppen. Eine erhöhte Kriminalitätsneigung ist vielmehr vor allem bei jenen Migranten festzustellen, die schon in ihren Herkunftsländern marginalisiert waren und in Deutschland aufgrund mangelnder Perspektiven in die alten Verhaltensmuster zurückfallen. (3) Die aktuelle Debatte erzeugt aber einen ganz anderen Eindruck. Danach ist jeder junge Migrant eine Gefahr für die innere Sicherheit, also muss er weggesperrt oder am besten gar nicht erst ins Land gelassen werden. Die Debatte hat damit einen rassistischen, inhumanen Unterton.

Würde man pragmatisch an die Sache herangehen, so könnte man feststellen: Bei jungen Migranten aus manchen Kulturkreisen gibt es Probleme, den ungezwungenen Umgang der Geschlechter untereinander, wie er in westlichen Kulturkreisen gepflegt wird, richtig zu deuten. Dem kann und sollte mit flächendeckenden, interkulturell angelegten Integrationskursen begegnet werden, die für kulturelle Differenzen sensibilisieren und so Missverständnissen vorbeugen können. Notwendig ist also das Gegenteil von dem, was die rassistische Boulevard-Debatte bezweckt: mehr Dialog miteinander, mehr Integrationskurse, mehr Traumatherapie, mehr interkulturelle Sozialarbeit.

Derzeit läuft die Entwicklung in die entgegengesetzte Richtung: Viele Migranten werden sich selbst überlassen, die Verantwortung für ihre Betreuung schiebt man ehrenamtlichen Helfern zu, allenfalls spendiert man nach dem Gießkannenprinzip ein paar penibel abgezählte Sozialleistungen. Alles folgt der Logik, dass es sich bei den Migranten um unerwünschte Eindringlinge handelt, die die heilige deutsche Kultur auszuhöhlen drohen und denen man deshalb auf keinen Fall eine Bleibeperspektive anbieten möchte.

Was man damit erreicht, ist das Gegenteil des Bezweckten. Ein Großteil der Migranten, die sich derzeit mit Schutzstatus in Deutschland aufhalten, wird eben – ob uns das nun gefällt oder nicht – nicht mehr in die Heimat zurückkehren. Verweigert man diesen Menschen eine Zukunftsperspektive, so erhöht man damit die Gefahr, dass sie sich vollends von der Mehrheitsgesellschaft abkapseln und in eben jene Parallelkulturen abtauchen, die dann als Beleg für die angeblich fehlende Integrationsbereitschaft der Migranten herhalten müssen.

Eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen hat kürzlich ergeben, dass die fehlende Bleibeperspektive auch zu einer erhöhten Delinquenzneigung beitragen kann. So ist sie insbesondere bei Migranten aus Nordafrika signifikant erhöht – also gerade in jener Gruppe, für die die Bleibeaussichten am schlechtesten sind. (4)

Natürlich ist zu erwarten, dass die braunen Jagdhunde sich aus dieser Studie wieder ein schönes Leckerli backen und sie in ihrem Sinne interpretieren werden: Alle Migranten sind Verbrecher, man hat es ja schon immer gewusst. Man kann aber auch pragmatische Schlüsse aus der Studie ziehen. Demnach ließe sich die Kriminalität im gegebenen Fall ganz einfach dadurch reduzieren, dass man den Betreffenden den Zugang zum legalen Arbeitsmarkt erleichtern würde. Dadurch könnte man die Kriminalität sogar gleich doppelt eindämmen, da man so auch dem Arbeitssklavenmarkt, wie er in Deutschland etwa im Baugewerbe, in der Fleischindustrie, der Landwirtschaft oder in der Hotelbranche existiert (5), teilweise den Boden entziehen würde. Der derzeit boomende Arbeitsmarkt in Deutschland würde eine solche Maßnahme allemal aushalten.

Bei alledem ist es durchaus legitim und notwendig, dass auch wir selbst klar formulieren, worauf wir bei unseren künftigen Mitbürgern Wert legen. Toleranz ist dort angebracht, wo es um allgemeine religiöse Vorstellungen oder um Alltagsroutinen geht: Ob man Weihnachten oder Chanukka feiert, Silvester oder Newroz, anderen zur Begrüßung die Hand reicht oder nicht, Alkohol trinkt oder abstinent lebt, kann jedem selbst überlassen bleiben. Wo jedoch Menschenrechte missachtet werden, etwa wenn Frauen das Recht auf persönliche Freiheit abgesprochen wird oder an Schulen weibliche Lehrkräfte nicht als Autoritätspersonen anerkannt werden, muss auch mit entsprechender Deutlichkeit klargestellt werden, dass dies nicht hinnehmbar ist. Reagiert man in solchen Fällen zu zögerlich und verweigert den betreffenden Frauen die nötige Unterstützung, so leistet man Übergriffen Vorschub, die dann wieder das braune Wutgeheul provozieren.

Man sieht: Es geht mal wieder nicht ohne das, was in einem demokratischen Rechtsstaat eigentlich selbstverständlich sein sollte: Dialog und eine menschenrechtsbasierte Toleranz. Wenn wir unsere eigene Kultur nicht mit Leben erfüllen, können wir auch von anderen nicht erwarten, sie zu achten.

Links:

(1) "Im Zweifel für die Minderjährigkeit". Andreas Schmeling, stellvertretender Direktor des Instituts für Rechtsmedizin der Universitätsklinik Münster, im Interview mit Ulrich Blumenthal. Deutschlandfunk, 3. Januar 2018.

(2) Bundesärztekammer: Stellungnahme der Zentralen Kommission zur Wahrung ethischer Grundsätze in der Medizin und ihren Grenzgebieten (Zentrale Ethikkommission) bei der Bundesärztekammer: Medizinische Altersschätzung bei unbegleiteten jungen Flüchtlingen. Deutsches Ärzteblatt, 30. September 2016 (vgl. auch die entsprechenden aktuellen Wortmeldungen des Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, auf aerzteblatt.de).

(3) Junge Flüchtlinge und die Kriminalstatistik. Fragen und Antworten. Merkur.de, 3. Januar 2018.

(4) Scharpen, Andrea: Studie zu Jugendgewalt: Das Problem Perspektivlosigkeit. taz.de, 3. Januar 2018.

(5) Cyrus, Norbert: Menschenhandel und Arbeitsausbeutung in Deutschland. Internationale Arbeitsorganisation, Genf 2005.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Rotherbaron

Autor, Blogger. Themen: Politik, Gesellschaft, Natur und Umwelt, Literatur, Kultur. Seiten: rotherbaron.com; literaturplanetonline.com

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