Don't leave you with that

Eheöffnung: Deutschland als provinzieller Nachzügler unter den zivilisierten Ländern

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Die parlamentarische Sommerpause nutzen Volksvertreter einer- seits um in Urlaub zu fahren und andererseits verbringen sie einen Teil der langen Parlamentsferien bewusst in ihrem Wahlkreis, um sich in Erinnerung zu bringen (die meisten möchten in der näch- sten Legislatur wieder gewählt werden) und „dem Volk auf’s Maul zu schauen“. Anschließend kehren manche „geerdet“ nach Berlin zurück und sind nicht selten aufgeschlossener gegenüber Pro- jekten und Wünschen der Bevölkerung, denen sie sonst unin- teressiert oder sogar ablehnend begegneten.

Ich nutze die Parlamentsferien, um Bundestagsabgeordnete aller Fraktionen anzuschreiben und sie mit Argumenten um Unterstüt- zung bei künftigen Abstimmungen zu bitten.

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Offener Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachdem es bereits in etlichen EU-Mitgliedsstaaten eine Öffnung der Zivil-Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspaare gab (darunter in Großbritannien, Frankreich, Dänemark, Schweden, Belgien, Spanien Portugal, Luxemburg, Niederlande etc. in Deutschland jedoch noch immer nicht) interessieren Sie sich möglicherweise auch für meine Argumente:

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

Art 6 (1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung (…) - (5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern ...

Es ist ausdrücklich nicht von Ehen heterosexueller Paare die Rede, sondern generell von Ehen und Familien.

Art 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich (…) - (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden ...

Es steht dort nicht: Alle heterosexuellen Menschen sind vor dem Gesetz gleich, sondern ALLE MENSCHEN.

Damit ist auch das Märchen von einer "notwendigen Grundge- setzänderung", das von homophoben Hinterwäldlern gern gebracht wird, widerlegt.

Wenn im Grundgesetz steht, dass Ehe und Familien unter be- sonderem Schutz stehen, muss nur die Zivil-Ehe für gleich-geschlechtliche Paare geöffnet werden und schon sind diese Ehen in den Schutz mit einbezogen. Das wurde in vielen, vielen anderen Ländern bereits völlig problemlos so geregelt, warum sollte das nicht endlich auch in Deutschland gelingen?

Keine Gleichmacherei

Mit angeblicher Gleichmacherei, von der Rechtsextreme und andere Verwirrte, in diesem Zusammenhang, ständig reden, hat die grundgesetztlich vorgeschriebene Gleichheit vor dem Gesetz nichts zu tun, denn es geht nicht um "Gleichmacherei von Ungleichen" sondern um die verfassungsrechtlich gebotene Gleichbehandlung durch das Gesetz.

Zweifellos sind Männer und Frauen ungleich, genauso wie Schwarze und Weiße oder Juden und Christen und trotzdem ist es eine demokratische Selbstverständlichkeit sie alle, obwohl sie ungleich sind, vor dem Gesetz gleich zu behandeln. Auch das unterscheidet eine Demokratie von einer Diktatur.

Minderheitenrechte innerhalb einer Demokratie

Demokratie bedeutet Herrschaft des ganzen Volkes; es bedeutet nicht Herrschaft der Mehrheit, was einen erheblichen Unterschied im Rechtsverständnis ausmacht.

Daraus folgt, dass bei Mehrheitsentscheidungen Rücksicht auf Minderheiteninteressen genommen werden muss, weil Minder- heiten sonst - allein schon aufgrund ihrer gegenüber der Mehrheit geringeren Anzahl - immer überstimmt würden. Das ist in allen demokratisch strukturierten Staaten, die die Bezeichnung Demokratie wirklich verdienen, seit langem Konsens.

Im deutschen Rechssystem hat man, nach den entsetzlichen Erfahrungen mit der Nazi-Diktatur, in der Minderheitenrechte mit Füßen getreten wurden, dafür die Grundrechte eingeführt, in denen es heißt "ALLE Menschen ..."

Frau Merkel, ist nicht nur Kanzlerin der heterosexuellen Einwohner und Einwohnerinnen Deutschlands, sondern ebenso die Kanzlerin der homosexuellen Einwohner und Einwohnerinnen (geschätzte 10 - 15 % der Bevölkerung) dieses Landes. Das scheint sie aller- dings regelmäßig zu vergessen.

Definition Gleichgeschlechtliche Ehe:

„(…) Eine gleichgeschlechtliche Ehe ist eine Ehe, in der beide Partner das gleiche Geschlecht haben. Im Gegensatz zur Ein- getragenen Partnerschaft, welche ein eigenes Rechtsinstitut durch ein eigenes Gesetz schafft, wird unter gleichgeschlechtlicher Ehe dasselbe Ehegesetz sowohl für heterosexuelle, als auch für homosexuelle Paare verstanden (…) Die gleichgeschlechtliche Ehe wurde in Deutschland [bis heute noch immer] nicht eingeführt (…)"

https://de.wikipedia.org/wiki/Gleichgeschlechtliche_Ehe

Es geht ausschließlich um die Zivil-Ehe:

Seit über 200 Jahren ist in Deutschland die Zivil-Ehe geltendes Recht. Wesensmäßig antiklerikal, da ein "Produkt der Franzö- sischen Revolution", wurde die Zivil-Ehe in Deutschland zunächst 1798 in den im Oktober 1794 französisch besetzten und 1801 in den übrigen deutschen, von Frankreich annektierten, Gebieten eingeführt.

In Deutschland, als weitgehend *säkularem Land, in dem der Staat theoretisch von allen Religionen strikt getrennt zu halten ist, gilt seitdem nur als verheiratet wer vor einem dazu ermächtigten Standesbeamten und zwei Trauzeugen eine rechtsverbindliche diesbezügliche Willens-Erklärung (das Ja-Wort) abgibt.

Es ist sowohl für den deutschen Staat, als auch für die Millionen hier lebenden nichtreligiösen Menschen (z.B. Atheisten und Agnostiker) irrelevant, ob zusätzlich eine kirchliche bzw. religiöse Ehe-Zeremonie stattfindet, denn als verheiratet vor dem Gesetz gilt - wie oben beschrieben - ausschließlich, wer standesamtlich getraut wurde.

Wer dagegen lediglich vor einem Priester, Pastor, Imam oder Rabbiner sein Ja-Wort gibt, gilt vor dem Gesetz in Deutschland als nicht verheiratet, hat daher keinen Anspruch auf die Anwendung der steuer-, erb- und unterhaltsrechtlichen Regelungen für Ehe- paare und fällt auch nicht unter den grundgesetzlich geregelten Schutz von Ehe und Familie.

(*Besonderheiten, wie die Finanzierung der Bischofsgehälter u.v.a., regelt das sog. ‚Konkordat’, das einst zwischen Nazi- Deutschland und dem Vatikan geschlossen wurde und bis heute - da nicht aufgekündigt - immer noch gültig ist. Das Konkordat wird inzwischen regelmäßig als überholt und für die Trennung von Staat und Kirche schädlich kritisiert u.a. auch weil es der RKK Milliarden-Einnahmen sichert, die alle Staatsbürger, also auch Nicht- und Andersgläubige, in Deutschland Jahr für Jahr aufzubringen haben)

Nachdem in einer Reihe von (auch katholisch geprägten) **Län- dern in den letzten Jahren die Zivil-Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspaare geöffnet wurde, gilt dort ein gemeinsames Ehe-Recht für heterosexuelle und für homosexuelle Ehepaare.

In Deutschland wurde 2001 das sog. Lebenspartnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Lebenspaare beschlossen. Nach einer verlorenen Klage der beiden unionsregierten Bundesländer Bayern und Sachsen, trat das Gesetz als Übergangsnotlösung in Kraft, da die damaligen Mehrheitsverhältnisse in Bundestag und Bundesrat noch keine Öffnung der Zivil-Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspaare ermöglichten.

Inzwischen hat sich die Situation in etlichen zivilisierten Ländern massiv geändert, wie die untenstehende **Auflistung zeigt.

Nur Deutschland macht sich allmählich lächerlich, und lässt sich von einigen kleinen religiös-fundamentalistischen Gruppierungen regelrecht vorführen, obwohl Deutschland ein säkularer Staat sein soll (sog. „Evangelikale“ und katholische Fundamentalisten, die vorwiegend in Baden-Württemberg ihr Unwesen treiben und in einer „mittelalterlich-antiquierten“ Weltsicht erstarrt sind, welche jedoch keinerlei Relevanz für eine moderne Gesellschaft haben sollte). Es ist absolut inakzeptabel sich von verschrobenen „Religioten“ noch länger vorschreiben zu lassen, welche zivilrechtlichen Regelungen in Deutschland zu gelten haben und welche nicht, zumal diese Gruppierungen ohnehin nur die kirchliche Trauung für wichtig halten, an der sich gar nichts ändern würde.

Warum Ehe, statt Eingetragene Lebens- partnerschaft?

Weil die Pflichten identisch sind, die Rechte jedoch noch immer nicht.

Weil der Staat hier bereits durch die Sprachregelung deutlich macht, dass nicht nur heterosexuelle, sondern auch homosexuelle Ehepartner "in guten, wie in schlechten Zeiten" füreinander ein- stehen (Stichworte: Gegenseitige Unterhaltspflicht, gegenseitige Pflege im Alter und bei Krankheit etc.) und Staat und Sozialkassen dadurch entlasten.

Weil bei einem einheitlichen Eherecht für alle (Heteros und Homos) übrigens auch deutlich weniger bürokratischer Aufwand betrieben werden muss, als von Gegnern der Ehöffnung ständig behauptet wird (anstatt jetzt noch einmal ca 150 Einzelgesetze zu ändern, um die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen, müsste wie Jakob Augstein im SPIEGEL schrieb, nur das bestehende Eherecht auf gleichgeschlechtliche Eheleute ausgedehnt werden).

By the way, es ist wenig hilfreich von "Homo-Ehe" oder "Hetero-Ehe" zu reden, wir sprechen ja auch nicht von "Juden-Ehe" +++ "Schwarzen-Ehe" +++ oder gar "Misch-Ehe" Es handelt sich vielmehr um eine Ehe, Punkt.

Die Ehepartner sind ein Ehepaar bzw. Eheleute (egal ob hetero oder homo) und es handelt sich auch nicht um ein "Pärchen", sondern um ein Paar.

Wie diskreditiert man die Forderung nach einer Eheöffnung?

Man erklärt dem verschreckten Hetero, dass es einem Dammbruch gleich käme, wenn man jetzt nicht wachsam die eigenen Privilegien verteidigt und stattdessen dem Druck von Petitionen, offenen Briefen, Gesetzesvorlagen (- u.a. der Fraktionen von DIE LINKE. und DIE GRÜNEN -), Appellen, Demos vor dem Bundesratsgebäude usw. usw. nachgibt.

Und welche grässlichen Folgen prophezeit man, "als rechte/r, religiös kontaminierte/r Schwulen- und Lesbenhasser/in" dem ängstlichen Uninformierten?

Na beispielsweise, dass die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Lebenspaare dazu führt, dass es bald auch ...

  • Ehen zwischen Menschen und Tieren
  • Ehen zwischen Menschen und Gegenständen
  • Ehen zwischen Lebenden und Toten
  • Ehen zwischen Geschwistern
  • usw.

geben wird.

Sie meinen ich übertreibe? Sie irren.

Während der mehrtägigen Debatte 2013 im französischen Par- lament waren es solche Beispiele (- dazu gehörte auch noch eine Ehe mit dem Eiffelturm -), die Rechte und Rechtsextreme der französischen Justizministerin Christiane Taubira als abschrecken- de Beispiele hasserfüllt zuriefen.

Justizministerin Taubira bot den Rechtsextremen jedoch die Stirn und kämpfte rhetorisch und argumentativ brillant für das Gesetz, hinter dem sie genau wie François Hollande, aus voller Über- zeugung stand. Zum Abschluss der Debatte erhielt Taubira im Parlament dann Standing Ovations und rote Rosen für ihr Engagement gegen Diskriminierung.

Anschließend wurde die Zivil-Ehe in Frankreich für gleich- geschlechtliche Paare geöffnet.

Die schlechten Verlierer in den Reihen der Rechtsextremen und Rechten jedoch beleidigten die schwarze Justizministerin rassistisch und schickten ihr mehrere schriftliche Morddrohungen, die von der Polizei ernst genommen wurden (Personenschutz); nachstehend sind Ausschnitte aus der Parlamentsdebatte mit Christiane Taubira verlinkt:

https://www.youtube.com/watch?v=3sSY3GomeP0

https://www.youtube.com/watch?v=P6FmiYKPNcc&spfreload=10

https://www.youtube.com/watch?v=Re6CRK6_8Lk

Dass in den vielen Ländern, in denen die Zivil-Ehe inzwischen für gleichgeschlechtliche Lebenspaare geöffnet wurde, keines der prophezeiten "Horror-Szenarien" eintrat, weil sie sich leicht gesetztlich ausschließen lassen, interessiert homophobe Eheöffnungsgegner nicht. Sie haben es nicht so mit Fakten und der Realität. Ihnen geht es nur um Hetze.

Schlichte Gemüter mögen auf diese homophobe Propaganda hereinfallen, während intelligentere Zeitgenossen sehr wohl erkennen, worum es sich dabei in Wirklichkeit handelt: Um Menschenverachtung, dümmliche Vorurteile und irrationale, weil durch nichts zu begründende, Ängste.

u.a. die nachstehend aufgelisteten Länder öffneten die Zivil-Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspaare:

Niederlande 2001 +++ Belgien 2003 +++ Kanada 2005 +++ Spanien 2005 +++ Südafrika 2006 +++ Norwegen 2009 +++ Schweden 2009 (zuvor, seit 1995 Eingetragene Lebenspart- nerschaften) +++ Argentinien 2010 +++ Island 2010 +++ Portugal 2010 +++ Brasilien 2013 +++ Dänemark 2013 (zuvor, seit 1989 Eingetragene Lebenspartnerschaften) +++ Frankreich 2013 (zuvor Eingetragene Lebenspartnerschaften / Pacte Civil) +++ Neuseeland 2013 +++ Uruguay 2013 +++ Großbritannien 2014 +++ *Luxemburg 2014 +++ Irland 2015 +++ Grönland 2015 +++ Guam 2015 +++ USA (in etwa 32 Bundesstaaten inzwischen eingeführt) usw. usw.

Während die meisten der aufgeführten Länder von Anfang an ein einheitliches Eherecht für alle Eheleute (heterosexuelle und homosexuelle) schafften, ersetzten die Länder Dänemark, Schweden und Frankreich, die zuvor eine ähnliche Regelung, wie das deutsche „Lebenspartnerschaftsgesetz“ hatten, ihre Übergangslösungen bereits vor Jahren durch die Eheöffnung für gleichgeschlechtliche Lebenspaare.

Update: *Luxemburgs Premierminister Xavier Bettel ist frisch verheiratet mit seinem Ehemann Gauthier Destenay und machte vor kurzem seinen Antrittsbesuch bei Kanzlerin Merkel in Berlin - die immer noch eine Eheöffnung in Deutschland verhindert - (Premierminister Bettel übernimmt für Luxemburg jetzt turnusgemäß die EU-Ratspräsidentschaft).

Xavier Bettel verfolgt die "typisch deutsche und damit wie üblich ideologisch überfrachtete", Debatte um die Öffnung der Zivil-Ehe für gleichgeschlechtliche Lebenspaare in Deutschland mit großem Interesse und mildem Spott. Er selbst wirbt engagiert für die Ehe- Öffnung und kann dabei auf die ausgezeichneten Erfahrungen verweisen, die nicht nur Luxemburg, sondern sämtliche der oben aufgeführten Länder, mit der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gemacht haben.

Nachdem es in Großbritannien "ausgerechnet" der, wie auch Merkel, konservative Premierminister David Cameron war, der die Ehe-Öffnung schon vor Jahren zu seiner Chefsache machte, sie mit Verve und engagierter Überzeugungsarbeit bei den eigenen konservativen Parteifreunden konsensfähig machte und sie dann problemlos in Unterhaus und Oberhaus beschließen ließ (als die britische Queen das Gesetz schließlich unterzeichnete, trat es in Kraft), erscheint Merkels Blockadehaltung längst nicht mehr nachvollziehbar.

Und führt man sich vor Augen, dass im katholisch dominierten Irland ALLE Parteien, also auch die Konservativen, für das JA beim Referendum über die Ehe-Öffnung für gleichgeschlechtliche Lebenspaare warben, wird deutlich, dass Merkel zunehmend isoliert ist. Sie vertritt nicht mehr die Mehrheitsmeinung einer modernen deutschen Gesellschaft (folgerichtig stellt die CDU inzwischen in keiner einzigen deutschen Großstadt mehr den Bürgermeister) und sollte zurücktreten, wenn ihr die reaktionären Minderheiten der sog. "Evangelikalen" (zu deren Sympathisanten u.a. der einflussreiche CDU-Fraktionschef im Bundestag Volker Kauder gezählt wird) und der katholischen Fundamentalisten (Pius-Bruderschaft etc.) in einem säkularen Deutschland wichtiger erscheinen, als die Beendigung von Diskriminierung und Ausgrenzung von Bürgern und Bürgerinnen dieses Landes.

Angela Merkel: "Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg" ...

  • „Mit mir wird es keine PKW-Maut in Deutschland geben!“ (Angela Merkel, CDU)

Unter Bundeskanzlerin Merkel beschließen Bundestag und Bundesrat die Einführung einer PKW-Maut in Deutschland

  • „Mit der SPD wird es kein Betreuungsgeld („Herdprämie“) geben!“ (Sigmar Gabriel, SPD)

Mit den Stimmen der SPD beschließen Bundestag und Bundesrat die Einführung eines Betreuungsgeldes („Herdprämie“)

  • „Mit der CSU wird es keine Ehe-Öffnung für gleich- geschlechtliche Paare geben“ (Horst Seehofer, CSU)

Fortsetzung folgt …

Höchstrichterliche Entscheidung in den USA

Kürzlich wurde in den USA durch Urteil des 'Supreme Court' vom 26. Juni 2015 rechtlich verbindlich entschieden, dass evtl. Ehe- verbote für gleichgeschlechtliche Paare in den Bundesstaaten der USA verfassungswidrig sind.

US-Präsident Barack Obama schrieb anschließend auf seiner Facebook-Seite "Die Liebe hat gewonnen" und er ließ das Logo des Weißen Hauses in Regenbogenfarben leuchten.

Dann äußerte Obama seine Freude über das Urteil und bezeich- nete es als einen Sieg für Amerika, "wenn alle Amerikaner gleichbehandelt werden, sind wir alle freier".

Auch Hillary Clinton, die sich um Obamas Nachfolge bewirbt, begrüßte das Urteil und dankte außerdem den LGBT-Aktivisten für ihren ehrenamtlichen Einsatz

Plädoyer für die Eheöffnung

Dass niemand (ob hetero oder homo) heiraten muss, ist eine Binse. Dass man auf die Wahrnehmung eines Rechtes aber auch nur dann verzichten kann, wenn man es zuvor überhaupt erst einmal hatte, ebenfalls.

Was als bekannt vorausgesetzt werden darf:

Das Rechtsinstitut der Zivil-Ehe regelt die rechtliche Absicherung für Partner, die dauerhaft gegenseitig füreinander einstehen wollen, die ihr künftige Leben gemeinsam in einer - ja, durchaus auch Wertegemeinschaft - miteinander verbringen wollen, sowie für die in dieser Ehe aufwachsenden Kinder (Stichworte: Unter- halts-, Fürsorgeansprüche und Erbrechte gegenüber beiden Elternteilen, ganz gleich ob hetero oder homo)

Das Eherecht regelt darüber hinaus die - über das mögliche Ende einer Ehe weit hinaus reichenden - gegenseitigen Unterhalts- und Rentenansprüche der Ehepartner/innen nach einer Scheidung.

Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Lebenspaare

Nach geltender Rechtslage ist die Adoption von Kindern durch eingetragene Lebenspartner (also schwule Männer) und gleich- geschlechtliche Lebenspartnerinnen (also lesbische Frauen) in Deutschland längst Realität

Hierbei kommt die vom Bundesverfassungsgericht der Bundes- regierung zur Umsetzung aufgetragene sog. Sukzessiv-Adoption zur Anwendung, wobei die beiden Lebenspartner oder Lebens- partnerinnen das Kind (umständlich) nacheinander, als Einzel- person, adoptieren. Eine anhängige Klage vor dem Bundes- verfassungsgericht dürfte wohl demnächst dazu führen, dass - wie auch bei heterosexuellen Lebenspaaren - die gleichzeitige Adoption durch beide homosexuellen Lebenspartner ermöglicht wird.

Unbestritten ist, dass es dem Kindeswohl dient, wenn beide Elternteile, anstatt nur eines, dem Kind gegenüber unterhalts-, sorge- und erbpflichtig sind.

Das Kindeswohl

Da potenzielle heterosexuelle und homosexuelle Adoptiveltern bereits heute und auch künftig sehr sorgfältig von den zuständigen Stellen (Vormundschaftsgerichte, Jugendämter etc.) auf die persönliche Stabilität und wirtschaftliche Absicherung der Lebenspartnerschaft/Ehe, sowie auf die charakterliche Reife und Eignung der beiden künftigen Adoptiveltern (hetero oder homo) überprüft werden, wird dem Kindeswohl hier regelmäßig in hervorragender Weise Rechnung getragen.

Bei diesen Überprüfungen schneiden homosexuelle Paare übrigens generell nicht schlechter ab, als ihre heterosexuellen Mitbewerber, häufig sogar besser.

Zur Situation von Kindern in gleichgeschlecht- lichen Lebenspartnerschaften:

http://www.uni-bamberg.de/kommunikation/news/artikel/regenbogenfamilie/

http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/Forschungsbericht_Die_Lebenssituation_von_Kindern_in_gleichgeschlechtlichen_Lebenspartnerschaften.pdf?__blob=publicationFile

http://sz-magazin.sueddeutsche.de/texte/anzeigen/39323/Ich-faende-es-seltsam-wenn-mein-Vater-eine-Freundin-haette

Eine aktuelle und international anerkannte wissenschaftliche Studie aus den USA kommt übrigens zu ähnlich positiven Ergebnissen über die Situation von Kindern und Jugendlichen in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften, wie die oben verlinkte Studie der Universität Bamberg.

Selbstverständlich wachsen auch Kinder in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften nicht ohne die ständige Konfrontation (positiv gemeint) mit dem jeweils anderen Geschlecht auf, weil sie nicht isoliert leben, sondern vielfältige Bezugspersonen beider Geschlechter erleben: Lehrer und Lehrerinnen +++ Onkel und Tanten +++ Großväter und Großmütter +++ Freunde und Freundinnen +++ Klassenkameraden m/w +++ Bekannte m/w +++ usw. usw.

Die wissenschaftlich weltweit anerkannten Studien bekräftigen diese Aussage und weisen Kindern, die in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften aufwachsen, zudem einen besonders hohen Grad an intellektueller und emotionaler Reife nach.

Weder Zwang noch Pflicht

Da auch weiterhin niemand, ob heterosexuell oder homosexuell, heiraten muss, wird die Öffnung der Zivil-Ehe für gleichgeschlecht- liche Paare weder etwas an der Geburtenzahl noch an der Zahl der Singles-Haushalte ändern. Wer heiraten will (u.a. weil er eine gewisse rechtliche Sicherheit und die Anerkennung durch die Gesellschaft schätzt), soll das tun und wer es nicht will, lässt es bleiben. Mit der Eheöffnung hat das nichts zu tun.

Die Öffnung der Zivil-Ehe für schwule und lesbische Paare bedeutet:

Das Ende der verfassungswidrigen Diskriminierung von homosexuellen Menschen,

die Anerkennung und Würdigung der auf Dauer angelegten homosexuellen Lebenspartnerschaften, die (wie die heterosexuelle Ehe auch) durch gegenseitige Fürsorge und das füreinander Einstehen gekennzeichnet sind,

Rechtssicherheit für die in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft aufwachsenden Kinder (leibliche und adoptierte),

ein einheitliches Eherecht, mit identischen Pflichten und Rechten, für alle Ehe-Partner, ob hetero oder homo (wie es sich bereits in diversen anderen Ländern bewährt hat)

die Ablösung der Notlösung Lebenspartnerschaftsgesetz,

ein deutliches Signal an Ewig Gestrige, die immer noch glauben, sie dürften gegen Minderheiten hetzen und sich damit über andere Menschen erheben.

Homophobie - die anerkannte Definition:

https://de.wikipedia.org/wiki/Homophobie

Internalisierte Homophobie:

Zitat: "(...) Lesbische Frauen und schwule Männer wachsen in einer Gesellschaft auf, in der sie immer wieder mit homophoben [Definition siehe oben] Äußerungen und Handlungen ihres heterosexuellen Umfeldes konfrontiert werden. Diese werden auch von homosexuellen Menschen unbewusst mehr oder weniger stark verinnerlicht. Und so kann es kommen, dass die Opfer homopho- ber Verhaltensweisen schließlich sogar negative Bilder von sich selbst bekommen. Diese, die Psychologie spricht hier von 'internalisierte', Homophobie kann dann wie ein Feind von innen wirken und dazu beitragen, dass homosexuelle Menschen kaum Selbstbewusstsein entwickeln und sich selbst ablehnen.

Generell lässt sich sagen, dass internalisierte Homophobie negative Auswirkungen hat. Es entwickelt sich statt 'Gay Pride' (schwul-lesbisches Selbstbewusstsein), 'Gay Shame' (schwul-lesbische Schuldgefühle), was u.a. zur Selbstverleugnung (man- che spielen anderen ein Leben lang den Heterosexuellen vor und führen sich demonstrativ homophob auf) und zur Verhinderung von Engagement und Einsatz für die eigenen Menschen- und Bürger- rechte führt.

Dieser homosexuelle Selbsthass wird dann oft an anderen ausgelassen, eine Art übertragene Selbstgeißelung ..."
(Quelle: Psych.-Prof. a.D. Dr. Udo Rauchfleisch / Interview vom Mai 2014)

Ein sehr ähnliches Verhalten zeigt sich übrigens beim altbekann- ten und gut erforschten "jüdischen Selbsthass", der als Folge jahrhundertelanger Verfolgung, Ausgrenzung und Diffamierung auftreten kann und unter dem nicht wenige jüdische Menschen zu leiden haben.

Satire:

https://www.youtube.com/watch?v=8BIaYmYXZ7s


Mit freundlichen Grüßen
Saul Rednow

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Die große Blues-, Jazz- und Soul-Künstlerin NINA SIMONE sang einst den Backlash-Blues:

"Mr. Backlash, Mr. Backlash, I don't leave you with the blues ..." und genauso werden wir keine Ruhe geben, Frau Merkel und Herr Gabriel, bis die Ehe-Öffnung auch in Deutschland endlich erfolgt ist, verlassen Sie sich 'drauf.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Saul Rednow

Meine Themen: Rechtsextremismus - Rassismus - Homophobie - Politik - Musik u.a.

Saul Rednow

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