Unlängst hat die Kanzlerin sehr deutlich gemacht, worum es der Großen Koalition mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz vor allem geht: Dessen „hohe Dringlichkeit“, sagte Angela Merkel am 6. Juni im Bundestag, werde erkennbar, „wenn wir uns informieren, wie viele Unternehmen Fachkräfte suchen“. Zwar würden die innereuropäische Freizügigkeit sowie die EU-Bluecard für Fachkräfte aus Drittstaaten Unternehmen bereits helfen. „Aber gerade im Bereich der geringer bezahlten Tätigkeiten“, so Merkel, sei „ganz wichtig, dass wir dieses Fachkräftezuwanderungsgesetz aufgreifen.“
Arbeitsmigration in geringer bezahlte Tätigkeiten – darum geht es letzten Endes. So, wie es die Unternehmen verlangen.
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) etwa konstatierte in seinem Arbeitsmarktreport 2018, dass 48 Prozent der 24.000 von ihm befragten Unternehmen „offene Stellen längerfristig nicht besetzen“ könnten, weil sie keine passenden Arbeitskräfte fänden. Auf ganz Deutschland hochgerechnet ergäben sich rund 1,6 Millionen Stellen, die deshalb nicht besetzt würden. Betroffen seien vor allem Zeitarbeitsfirmen, die Sicherheitswirtschaft, Gesundheits- und Sozialdienstleister sowie das Gastgewerbe. „Nur inländische Arbeitskräfte reichen nicht mehr aus, um die vielen offenen Stellen zu besetzen“, sagt der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks. „Wichtige Bausteine für die weitere Modernisierung der Zuwanderungsregelungen sind die Öffnung über die Engpassberufe hinaus und der Wegfall der Vorrangprüfung.“
Kritik vom DGB
Genau so plant es nun die schwarz-rote Bundesregierung: War die Zuwanderung von Arbeitnehmern aus EU-Drittstaaten bisher auf Engpassberufe beschränkt, soll sie bald in alle Branchen möglich sein. Die Vorrangprüfung, welche nach inländischen Bewerbern auf eine offene Stelle fragt und deren adäquate Entlohnung untersucht, soll fortan nur mehr dort möglich sein, wo hohe Arbeitslosigkeit herrscht oder aber kurzfristig reaktiviert werden, wenn Deutschland etwa eine Rezession erlebt. „Die Beschränkung auf Engpassberufe ersatzlos abzuschaffen, halten wir für falsch“, sagt Annelie Buntenbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Gewerkschaftsbundes. „Stattdessen sollten die Sozialpartner die besonderen Bedingungen in den einzelnen Branchen bewerten. Auf Grundlage dieser Bewertung sollten Arbeitskräfte aus Drittstaaten zugelassen werden.“ DIHK-Mann Dercks hingegen meint: „Aus unserer Sicht gehen die Pläne in die richtige Richtung.“
Die Forderung nach einem Einwanderungsgesetz, wie sie etwa der DIHK erhebt, geht derzeit also in Erfüllung – doch an den Zahlen, auf denen die Forderung beruht, gibt es erhebliche Kritik. Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung hat DIHK-Studien analysiert und kommt zu einem vernichtenden Urteil: deutlich überhöhte Zahlen, methodische Schwächen und Widersprüche. Die DIHK-Veröffentlichungen seien „Teil einer Fachkräfte-Kampagne von Verbänden und Unternehmen, die das Problem des Fachkräftemangels über Gebühr aufbauscht, um das Einwanderungsrecht in sehr einseitiger Weise an die Interessen von Arbeitgebern in Niedriglohnbranchen anzupassen“. Der DIHK habe bei seinen Berechnungen etwa auf eine Gewichtung nach Unternehmensgröße verzichtet. Diese sei aber sonst üblich, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass die überragende Mehrheit der Unternehmen klein ist und weit seltener auf Personalsuche geht. Irreführend sei auch, dass der DIHK behauptet, Stellen seien wegen des Fachkräftemangels „längerfristig“ nicht zu besetzen. Gerade in prekären Branchen wie der Leiharbeit, dem Sicherheitsgewerbe und der Gastronomie herrsche vielmehr eine nachweislich hohe Personalfluktuation, die auf der Hire-und-Fire-Praxis des deutschen Niedriglohnsektors beruhe. Den Unternehmern ginge es mit ihren Klagen vor allem darum, den Anstieg der Arbeitskosten in diesem Segment zu dämpfen, schreibt IMK-Forscher Eric Seils: „Eine Einwanderungspolitik, die den deutschen Niedriglohnsektor mit niedrig entlohntem Personal versorgen soll, ist ökonomisch schädlich und untergräbt die gesellschaftliche Akzeptanz einer in den kommenden Jahrzehnten durchaus sinnvollen Einwanderung von Fachkräften.“
Denn dass es in Deutschland in gewissen Branchen Personalmangel gibt, bestreitet das IMK nicht, diesen beziffere und verorte die Bundesagentur für Arbeit alle sechs Monate in ihrer Fachkräfteengpassanalyse ja auch genau. In einzelnen technischen Berufsfeldern, in Gesundheits- und Pflegeberufen sowie zunehmend auch in der Baubranche gebe es Engpässe, so steht es in der jüngsten Analyse aus dem Juni.
Dem wollen die Minister, die derzeit am Fachkräfteeinwanderungsgesetz basteln, nicht allein mit mehr Einwanderung begegnen. In ihren gerade vom Kabinett verabschiedeten „Eckpunkten“ verwenden Innenminister Horst Seehofer (CSU), Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) viele Zeilen darauf, wie sie „die inländischen Potenziale zu heben und zu sichern“ gedenken: bessere Vereinbarung von Familie und Beruf, um gerade Frauen stärker in den Arbeitsmarkt zu integrieren, Langzeitarbeitslose qualifizieren und unterstützen, eine „neue Weiterbildungskultur etablieren“, die „Potenziale“ von anerkannten sowie geduldeten Geflüchteten noch besser „nutzen“. Weil all das aber nicht ausreiche, müsse per Gesetz die Einwanderung von Fachkräften weiter erleichtert werden.
Viele offene Fragen
Schon heute ist diese Einwanderung möglich, per Bluecard etwa. Paragraf 40 des Aufenthaltsgesetzes aber verbietet es, dass Drittstaatsangehörige als Leiharbeiter in Deutschland tätig werden. Ob denn dies auch für das neue Einwanderungsgesetz vorgesehen sei, wurden die Minister am 2. Oktober in der Bundespressekonferenz gefragt. „Das ist nicht geplant“, antwortete Seehofer. „Das haben wir bisher nicht erörtert“, sagte Heil. „Aber man muss es überlegen“, meinte wiederum Seehofer, und: „Es geht nicht um die Anwerbung von Billiglöhnern, da achten wir sehr darauf, dass da nicht über Dumping plötzlich eine ungesunde Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt entsteht.“ Und mit Blick zu Hubertus Heil: „Aber du als Sozialdemokrat solltest das vielleicht noch vertiefen.“ Heil jedoch sprach daraufhin lieber ausladend über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse; Seehofer hingegen legte nach: „Wir müssen wirklich überlegen, in welcher Form wir die Zuwanderung in prekäre Arbeitsverhältnisse unterbinden.“
Offen ist etwa, welche Lohnuntergrenzen es für die Erteilung eines Arbeitsvisums für niedriger entlohnte Berufe geben könnte. Bei der EU-Bluecard für Fachkräfte gilt ein jährliches Mindestbruttogehalt von 52.000 Euro als Voraussetzung; für Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte sind es 40.560 Euro.
Keine Rolle in der hiesigen Debatte spielt die Lage in Herkunftsländern potenzieller Arbeitsmigranten. Einen Eindruck von „Rekrutierungskampagnen“ Deutschlands auf dem Balkan, vom dortigen Boom privater Schulen für Deutsch als Fremdsprache und medizinisches Know-how vermittelte jüngst ein Text der Le monde diplomatique. Demzufolge lautete ein Slogan jüngster Proteste gegen Korruption und Misswirtschaft der in Bosnien und Herzegowina sowie Serbien Regierenden: „Wir bleiben hier, wir wollen nicht auswandern.“
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