S21: Die etwas andere Terrorgefahr

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In Politik und Medien gibt es derzeit jede Menge angedrohten, möglichen, virtuellen Terror. Ist das auch Ablenkung? Von Klientelpolitik? Von Atompolitik? Vom realen Terror, den es am 30. September 2010 im Stuttgarter Schlossgarten gegeben hat und bei dem ein Mann von der Polizei fast vollständig blind geschossen wurde? Darüber jedenfalls wird öffentlich von den Verantwortlichen und den Gerichten seit ca. 6 Wochen chronisch geschwiegen. und das betrifft auch drei weitere schwer Verletzte.

Umso verdienstvoller ist es, wenn die taz nun das Thema Wasserwerfer-Terror aufgreift und auflistet, dass und was früher mit diesem Gerät bereits angerichtet wurde. Jeder Polizist, der ein solches Gerät bedient müsste also wissen, was er anrichtet: "Die Verletzungsgefahr durch Wasserwerfer ist enorm hoch. Das ist den Behörden auch seit Jahrzehnten bekannt."

www.taz.de/1/leben/alltag/artikel/1/auge-um-auge/

Wenn Polizisten also trotzdem den vollen Strahl auf das Gesicht von Demonstranten richten - wie in Stuttgart zum wiederholten Male geschehen - dann kann das eigentlich doch nur bewusst gewollte Körperverletzung sein, oder? Laut taz ist es überdies ein Verstoß gegen die Dienstvorschrift. Makaber ist deshalb dies:

" Allerdings leitete die Stuttgarter Staatsanwaltschaft auch ein Ermittlungsverfahren "wegen des Werfens eines Gegenstandes" auf den schwer verletzten Dietrich Wagner ein. "Wir prüfen aber noch, ob ein strafbares Verhalten vorliegt", sagt die Sprecherin der Behörde." (taz)

Erinnert sei auch an die ganz besondere Art polizeilicher Entschuldigung und staatsanwaltlicher Fürsorge bei den Opfern:

"Schlager sieht jedoch nicht nur den Polizeieinsatz als rechtswidrig an, sondern sich nun auch persönlich unter Druck gesetzt. Noch vor Einreichen seiner Klage seien am Mittwoch drei Polizisten an seiner Wohnungstür erschienen und hätten ihm angedroht, ihn notfalls mit Gewalt als Zeuge der Staatsanwaltschaft zuzuführen, sagte er am Donnerstag der taz."

www.taz.de/1/zukunft/schwerpunkt-stuttgart-21/artikel/1/demo-opfer-fuehlen-sich-eingeschuechtert/

Es gibt aber auch eine feinfühligere Justiz, wie ein von der taz zitierter Fall aus der Vergangenheit illustriert:

"Jene Beamten, die Steffen B. damals mit dem Wasserwerfer im Gesicht verletzten, mussten sich nie vor Gericht verantworten. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Im Einstellungsbeschluss warf der Generalstaatsanwalt dem Demonstranten "selbstgefährdendes Verhalten" vor. Steffen B. habe an einer verbotenen Versammlung teilgenommen, zu der neben vielen friedlichen Demonstranten auch einige gewaltbereite Störer gekommen seien. Er habe die Appelle der Polizei ignoriert, das Gelände zu räumen." (Erster Link)

Und echter Terror wird mittlerweile auch in Stuttgart geahndet:

"Weil aber Proteste gegen Stuttgart 21 Gegenstand der Verhandlung waren, kam Oberstaatsanwalt Bernhard Häußler persönlich. Er warf Mielert vor, eine Demonstration am 13. Juli in der Schwieberdinger Straße in Zuffenhausen vor der Baufirma Wolff & Müller nicht angemeldet zu haben. Etwa 15 Personen standen von 16.30 bis 17.30 Uhr auf dem "überbreiten Gehweg", mit einem Transparent "Bei Abriss Aufstand". Denn am 13. Juli hatte die Bahn verkündet, im August den Nordflügel "abzutragen...

...der Justiz langte zu: Sie bezeichnete Fritz Mielert als Versammlungsleiter und schickte ihm einen Strafbefehl, gegen den der 31-Jährige vergeblich Widerspruch einlegte. Die Richterin folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft"

www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2679704_0_6374_-prozess-wegen-stuttgart-21-protest-parkschuetzer-verwarnt.html

Also: geht doch!

Siehe auch:

www.freitag.de/community/blogs/mcmac/s21---wir-warnen-sie-mit-allem-nachdruck-nach-wein-lese

www.juristen-zu-stuttgart21.de/Home.html

stuttgart21.blog.de/2010/10/29/monat-danach-plaedoyer-widerstand-9851803/

Erster Abschnitt überarbeitet am 23.11.2010

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Geschrieben von

seriousguy47

Anglophiler Pensionär und Flüchtlingsbetreuer aus Stuttgart.

Wehrdienst, Studium ( Anglistik, Amerikanistik, Empirische Kulturwissenschaft, Sozialpädagogik) , Praktikum ( Primärtherapie), Lehramt, Flüchtlingsbetreuung

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