Gegen die Verantwortlichen für die Baumfällarbeiten im Stuttgarter Schlossgarten wurde am 3. Oktober 2010 Strafanzeige erstattet wegen Verdacht auf Verstoß gegen die Strafvorschriften des § 71, Abs. 2, Abs.4 in Verbindung mit § 69, Abs.2 BNatSchG. Dies steht in Zusammenhang mit einem Schreiben des Eisenbahnbundesamtes an die zuständigen Instítutionen, in dem (zunächst) offenbar die Baumfällung vorläufig untersagt wurde. Dazu besteht nach meiner Kenntnis eine ziemlich undurchsichtige Informationspolitik.
In die Strafanzeige wurden die leitenden Einsatzbeamten der Polizei einbezogen wegen des Verdachtes, diese Straftat nicht verhindert zu haben.
Diese Information unter dem Vorbehalt, dass ich als Nicht-Jurist alles korrekt verstanden und formuliert habe. Für die eigene Überprüfung:
www.bei-abriss-aufstand.de/wp-content/uploads/Strafanzeige_web.pdf
www.stern.de/politik/deutschland/stuttgart-21-war-das-abholzen-illegal-1609749.html
www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2652334_0_9223_-stuttgart-21-das-wichtigste-vom-tag.html
www.bei-abriss-aufstand.de/2010/10/01/schreiben-des-eisenbahnbundesamts-an-die-db-projektbau-gmbh/
Inzwischen gibt es auch eine Stellungnahme der Kritischen Polizisten zu S21 (Dank an mcmac!):
www.kritische-polizisten.de/stuttgart_21/pressemitteilung_stuttgart-21_2010-10-03.pdf
Kommentare 2
Nachdem das EBA (Eisenbahnbundesamt) als oberste, weisungsbefugte Behörde zunächst die Existenz oder Zustellung eines eigenen Schreibens vom 30. September bezüglich eines Baumfällverbotes dementierte, bestätigte es nun gestern in einer Presserklärung", dass doch ein solches Schreiben ergangen sei -allerdings enthalte dieses kein explizites Baumfällverbot.
Soweit alles klar?...
Quellen: beim-wort-genommen und zughalt.de
...hier noch mal der Download-Link zur Presserklärung des EBA vom 2. Oktober, ungetagged: zughalt.de/wp-content/uploads/2010/10/1010-PM-S21.pdf