Gegen die Verantwortlichen für die Baumfällarbeiten im Stuttgarter Schlossgarten wurde am 3. Oktober 2010 Strafanzeige erstattet wegen Verdacht auf Verstoß gegen die Strafvorschriften des § 71, Abs. 2, Abs.4 in Verbindung mit § 69, Abs.2 BNatSchG. Dies steht in Zusammenhang mit einem Schreiben des Eisenbahnbundesamtes an die zuständigen Instítutionen, in dem (zunächst) offenbar die Baumfällung vorläufig untersagt wurde. Dazu besteht nach meiner Kenntnis eine ziemlich undurchsichtige Informationspolitik.
In die Strafanzeige wurden die leitenden Einsatzbeamten der Polizei einbezogen wegen des Verdachtes, diese Straftat nicht verhindert zu haben.
Diese Information unter dem Vorbehalt, dass ich als Nicht-Jurist alles korrekt verstanden und formuliert habe. Für die eigene Überprüfung:
www.bei-abriss-aufstand.de/wp-content/uploads/Strafanzeige_web.pdf
www.stern.de/politik/deutschland/stuttgart-21-war-das-abholzen-illegal-1609749.html
www.stuttgarter-zeitung.de/stz/page/2652334_0_9223_-stuttgart-21-das-wichtigste-vom-tag.html
www.bei-abriss-aufstand.de/2010/10/01/schreiben-des-eisenbahnbundesamts-an-die-db-projektbau-gmbh/
Inzwischen gibt es auch eine Stellungnahme der Kritischen Polizisten zu S21 (Dank an mcmac!):
www.kritische-polizisten.de/stuttgart_21/pressemitteilung_stuttgart-21_2010-10-03.pdf
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