Wenn das Arbeitsrecht nur für Männer gilt

DRK-Kliniken Das Klischee der von Natur aus fürsorglichen Krankenschwester hält sich hartnäckig. Doch Pflegerinnen arbeiten zu schlechteren Bedingungen als ihre männlichen Kollegen
Ausgabe 39/2015
Weibliche Pflegekräfte verdienen durchschnittlich 300 Euro weniger im Monat als männliche Pfleger
Weibliche Pflegekräfte verdienen durchschnittlich 300 Euro weniger im Monat als männliche Pfleger

Foto: Odd Andersen/AFP/Getty Images

Immer noch obliegt die Pflege von Kranken und Verletzten hauptsächlich Frauen, nur 15 Prozent aller Gesundheits- und Krankenpflegekräfte sind männlich. Das Klischee der von Natur aus fürsorglichen und bemühten Krankenschwester hält sich hartnäckig.

Am Ende des Monats macht sich das Zutrauen in die pflegerischen Qualitäten von Frauen allerdings nicht bemerkbar. Durchschnittlich verdienen weibliche Pflegekräfte 300 Euro weniger als ihre männlichen Kollegen. Klingt es da nicht nach einer guten Idee, dass eine berufliche Vereinigung speziell die weiblichen Pflegekräfte organisiert? Genau solch einen Verein gibt es in den Krankenhäusern des Deutschen Roten Kreuzes: die DRK-Schwesternschaft mit mehr als 150-jähriger Tradition. Die Tätigkeit der Krankenpflegerinnen im Krankenhaus ist durch den Vereinsbeitritt geregelt.

Die Mitglieder der DRK-Schwesternschaft sind ausgebildete Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, wie sie in anderen Krankenhäusern auch arbeiten. Sie schieben Achtstundenschichten, manchmal morgens, manchmal abends, manchmal nachts. Nur mit Vereinsbeitritt statt mit Arbeitsvertrag – wie ihn die männlichen Kollegen in den gleichen Kliniken haben.

Laut Schwesternschaft ist das Arbeiten ganz demokratisch geregelt: Posten werden gewählt, zum Beispiel die Oberin, die Vorgesetzte der Pflegekräfte. Ansonsten hat das Prinzip allerdings vor allem negative Folgen: Wenn das Arbeitsrecht nicht gilt, können die Frauen keinen Betriebsrat gründen und nicht vor Arbeitsgerichte ziehen. Zudem genießen die Schwestern erst nach einem Jahr Mitgliedschaft einen Kündigungsschutz. Einige versuchen aber, sich vor Gericht alle normalen Rechte zu erstreiten.

Offiziell ist der Beitritt zum Verein zwar freiwillig. Etliche DRK-Krankenschwestern berichten aber etwas anderes. Man bekomme den Eindruck vermittelt, dass es die Stellen für Frauen nur mit der Vereinsmitgliedschaft gebe. Nur wenige Kolleginnen hätten durchgesetzt, einen Arbeitsvertrag statt des Beitrittsformulars zu bekommen.

Übrigens schadet die Vereinspolitik nicht nur den Schwestern selbst. Sie hält die ganze Berufsgruppe – Männer wie Frauen – davor zurück, bessere Arbeitsbedingungen und höhere Löhne durchzusetzen. Denn streiken dürfen die DRK-Schwestern auch nicht. In einem DRK-Krankenhaus die Arbeit niederzulegen, ist auch für die anderen Arbeitnehmer schwer. Schließlich darf nur ein Bruchteil der Belegschaft überhaupt mitmachen.

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