Neue Verpackungsverordnung in AT: "Wir liefern weltweit außer nach Österreich"

Umweltschutz Protektionismus im europäischen Binnenmarkt durch die Hintertür

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Verpackungsverordnungen leisten einen Beitrag zur Reduzierung und Verteuerung von Transport- und Produktverpackungen. So werden Unternehmen, die gewerbsmäßig Verpackungen in Umlauf bringen, die zum Verbleib beim Endkunden gedacht sind, mit Entsorgungsgebühren belegt: Für jeden Karton deiner Amazon-Bestellungen, für jede Plastiktüte in der AboutYou dir deine Kleidung schickt, für jeden Styropor-Transportschutz deiner gekauften Elektrogeräte zahlt der Verkäufer eine Entsorgungsgebühr. Sogar die allseits bekannten roten Kunststoffhüllen für Lieferscheine werden lizensiert. Dafür darfst du als Endkunde diese Verpackungen gratis über den gelben Sack, die Papiertonne oder den Restmüll entsorgen. Es ist gut, dass Verpackungsmüll nicht kostenlos in Umlauf gebracht werden kann, denn so gibt es einen Anreiz für Unternehmen, den Verpackungsmüll zu reduzieren und auf umweltfreundlichere Materialien umzusteigen.

Nicht ideal ist allerdings, wenn jeder EU-Mitgliedsstaat sein „eigenes Süppchen“ kocht und europaweit handelnde Einzelhändler, egal wie groß sie sind, gleich 27 unterschiedliche Verpackungsverordnungen zu beachten, deren Bürokratie zu bewältigen und deren Kosten zu tragen haben.

Österreich treibt es aber nun auf die Spitze: Zum 1. Januar 2023 führt Österreich unter § 16b der österreichischen Verpackungsverordnung die Verpflichtung ein, einen kostenpflichtigen Bevollmächtigten Österreicher mit der Erfüllung der Verpflichtungen aus der Verpackungsverordnung zu beauftragen, der eine notariell beglaubigte Vollmacht erhält. Die besondere Brisanz: Ausgerechnet das Mitgliedsland, das noch vor ein paar Monaten vor dem europäischen Gerichtshof gegen die deutsche Ausländermaut geklagt hat, diskriminiert nun ausländische Händler mit Spezialregeln. Denn nur ausländische Einzelhändler unterliegen dieser Verpflichtung, während österreichische Unternehmen von dieser bürokratischen und kostentechnischen Behinderung des Handels verschont bleiben und weiterhin selbst ihre Verpackungen lizensieren dürfen. Woran liegt das? Kann es tatsächlich sein, dass das Land Österreich die Erfüllung dieser Verpflichtungen Österreichern zutraut, anderen Unionsbürgern jedoch nicht? Die Ausgestaltung dieser Verordnung zeugt aus meiner Sicht von einem grundsätzlichen Misstrauen gegenüber europäischen Ausländern, die anlasslos unter Generalverdacht gestellt werden. Es drängt sich für mich die Frage auf, ob Österreich sich hier sogar eines Verstoßes gegen Artikel 21 Abs. 2 der Charta der europäischen Union schuldig macht, in der es heißt:

Unbeschadet besonderer Bestimmungen der Verträge ist in ihrem Anwendungsbereich jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verboten.

Vordergründig wird es meiner Ansicht nach aber nicht um Diskriminierung gehen, sondern eher um eine Behinderung des freien Warenverkehrs nach 28 bis 37 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), die die österreichische Regierung billigend in Kauf nimmt. Zu verlockend ist es, den heimischen Binnenmarkt vor innereuropäischem Wettbewerb zu schützen, indem unverhältnismäßig hohe Hürden für den Export nach Österreich geschafften zu werden. Verstärkt wird dieser Eindruck auch dadurch, dass es weder Ausnahmeregelungen noch gewisse Freigrenzen gibt: Sobald ein deutscher Kleinunternehmer auch nur ein einziges Paket mit Transport- oder Produktverpackungen über die Grenze schickt, treffen ihn umgehend alle verordnungsrechtlichen Regelungen, die auch große transnationale Konzerne treffen – nicht aber ein einziges österreichisches Unternehmen.

Sollte die europäische Kommission gegen diese Diskriminierung und Behinderung des Wettbewerbs nicht klagen, dürfte es in Zukunft für Österreicher in dem einen oder anderen kleineren deutschen Onlineshop heißen:

"Weltweiter Versand außer nach Österreich."

Im besten Fall kann das für österreichische Endverbraucher künftig bedeuten, dass sie künftig in Österreich zu einem höheren Preis einkaufen als nötig wäre. Im schlechtesten Fall sind manche Artikel wie Ersatzteile deutscher Hersteller oder exklusiv aus Deutschland vertriebene Produkte dann einfach für Österreicher nicht mehr beziehbar.

Ob diese Verordnung in aller Konsequenz bis zum Ende durchdacht ist, mag man bezweifeln.

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