Bundestag entscheidet über Suizidhilfe: Der letzte Wille, den man bereut

Selbstbestimmtes Sterben Lange wurde die Debatte verschoben, dabei hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2020 geurteilt: Jeder Mensch hat das Recht auf selbstbestimmtes Sterben. Eine gesetzliche Regelung gibt es aber weiterhin nicht
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 27/2023 | Aktualisiert am 06.07.2023, 13:15
Der Bundestag stimmt gegen zwei Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe
Der Bundestag stimmt gegen zwei Gesetzentwürfe zur Suizidhilfe

Foto: Andreas Muhs/Ostkreuz

Hätten sich Renate Künast (Grüne) und Katrin Helling-Plahr (FDP) im Bundestag durchgesetzt, wollte Ärztebund-Chef Klaus Reinhardt der Ärzteschaft raten, sich nicht zu beteiligen. Diese ungewohnt unverblümte Drohung bezog sich auf die lange verschobene und in der letzten Sommersitzung des Bundestags angesetzte Entscheidung über die Suizidhilfe. Keiner der beiden Gesetzentwürfe zur Neuregelung der Sterbehilfe erzielte am Donnerstag jedoch die erforderliche Mehrheit.

Ein weitreichendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts 2020 hatte das gegenwärtige Verbot geschäftsmäßiger Suizidhilfe moniert und jedem Menschen das Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben eingeräumt, soweit er oder sie volljährig und voll entscheidungsfä