Es kommt nicht allzu häufig vor, dass Jens Spahn (CDU) Beifall von der Linken erhält. Diese seltenen Meriten wurden ihm diese Woche von deren Parlamentarischem Geschäftsführer zuteil. Die Impfpflicht, ließ Jan Korte wissen, sei eine der „wenigen sinnvollen Initiativen“, die der Gesundheitsminister auf den Weg gebracht habe und die seine Partei „konstruktiv“ begleiten wolle. Bildet sich da so etwas wie eine große Koalition der medizinischen Vernunft aus? Und wie passt die Impfpflicht ins Portfolio einer CDU, die, wie kürzlich wieder in Person von Michael Kretschmer bei Anne Will zu besichtigen war, „den Bürger“ eben nicht mit Zwängen und Verboten behelligen will?
Zumindest gesundheitspolitisch will Jens Spahn nu
will Jens Spahn nun Nägel mit Köpfen machen und ab 1. März 2020 eine verpflichtende Masern-Impfung für Kita- und Schulkinder einführen. Im Gespräch war das schon seit längerem und die Initiative gewinnt, begünstigt durch saisonale Masernfälle und die damit regelmäßig wieder aufflammenden erbitterten Impfdebatten, an Fahrt. Zuletzt hatte Brandenburg im April Fakten geschaffen: Der Landtag will auf dem Verordnungsweg für Kinder, die Kitas oder eine andere Tageseinrichtung besuchen, ab September die Impfpflicht einführen. Der Anstoß dazu kam vom Linken-Staatssekretär im Gesundheitsministerium, Andreas Büttner, der mit einer satten Mehrheit im Parlament rechnen kann.Spahns Vorschlag geht allerdings noch einen Schritt weiter. Kindern, die keinen ausreichenden Impfschutz nachweisen können, sollen aus der Kita ausgeschlossen werden können. Den Eltern droht eine Geldstrafe von bis zu 2.500 Euro, insbesondere im Falle von Schulkindern, die wegen der allgemeinen Schulpflicht nicht ohne unmittelbare Seuchengefahr vom Schulunterricht ausgesperrt werden können. Auch Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen sollen in die Impfpflicht einbezogen werden. Spahn begründet seine Gesetzesinitiative damit, dass Kinder davor geschützt werden sollen, sich mit Masern zu infizieren. „Ich will die Masern ausrotten“, verkündete er. Dazu sei eine zweimalige Durchimpfungsrate von 95 Prozent erforderlich, die derzeit nur in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg erreicht werde. Bundesweit liegt die Quote bei 93 Prozent, in Sachsen und den südlichen Bundesländern weit darunter.Masern, darüber muss man nicht streiten, sind eine schwere Erkrankung, im Erwachsenenalter noch bedrohlicher, als wenn man sie sich in der Kindheit einfängt, was bei vor 1970 Geborenen in der Regel der Fall war und die deshalb immun sind. Sie kann mit unmittelbaren Komplikationen und lebensgefährlichen Spätfolgen einhergehen, in Deutschland werden jährlich vier bis sieben Todesfälle registriert. Die Tatsache aber, dass heutzutage weitaus mehr Masernfälle im Krankenhaus behandelt werden als früher, ist darauf zurückzuführen, dass mehr Erwachsene davon betroffen sind – und dass sich Eltern die intensive und zeitaufwändige Pflege ihrer erkrankten Kinder nicht mehr zutrauen oder erlauben können.Problematische ErwachseneRechtfertigen derartige Befunde aber eine Impfpflicht, die mit empfindlichen Sanktionen verbunden ist und statt auf gesundheitliche Aufklärung und Überzeugungsarbeit nun auf Zwang und Strafe setzt? Wird das die militanten Impfgegner, immerhin rund fünf Prozent der Bevölkerung, in die Arztpraxen treiben und das knappe Fünftel der Deutschen, das Vorbehalte gegen das Impfen hat, beruhigen? Oder im Gegenteil nicht viel eher bestärken in ihrem Trotz? Und ist es bildungspolitisch nicht geradezu kontraproduktiv, Kinder vom Besuch einer Kita auszuschließen? Ganz abgesehen davon, wie sich eine Impfpflicht mit dem Recht auf Selbstbestimmung und körperlicher Unversehrtheit vereinbaren lässt.Das sind Fragen, die in der gesundheitsprämierten Pflicht-Euphorie, die sich derzeit Bahn zu brechen scheint, nur sehr defensiv diskutiert werden. Außerdem ist es irreführend, nur die Masern-Impfung verpflichtend zu machen, denn das Serum wird fast nur noch in Kombination mit Mumps und Röteln (MMR) verabreicht, und zumindest Mumps, im Sprachgebrauch Ziegenpeter, ist eine relativ harmlose Kinderkrankheit. Seitens der deutschen Ärzteschaft hat Spahn im Präsidenten der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, nun immerhin einen wichtigen Unterstützer gefunden. Grundsätzlich sei er für eine strafbewehrte Impfpflicht, so der Kommentar des Ärztepräsidenten. Er gibt allerdings zu bedenken, dass sie sich leicht verlangen, doch nur schwer umzusetzen lasse. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass man Kinder mit der Polizei zum Impfen schleppt“, so Montgomery.Vielleicht nicht zum Impfen, aber mit der Polizei könnten Kinder davon abgehalten werden, den Unterricht zu besuchen. 2015 hatte ein Gymnasium in Höchst Schulverbote für Schüler und Lehrer ausgesprochen, die keine zweifache Masernimpfung nachweisen konnten oder deren Impfstatus unklar war. Die Maßnahme wurde mit dem Bundesseuchengesetz begründet und vom Verwaltungsgericht bestätigt. Zuletzt wurden im März 2019 in einer thüringischen Kleinstadt zwei nicht gegen Windpocken geimpfte Kinder 16 Tage vom Besuch der Grundschule ausgeschlossen, weil zwei andere, geimpfte (!) Kinder erkrankt waren. Ihre nicht geimpften Kinder, empörte sich die Mutter, seien zum „Feind“ erklärt worden.Wollen wir tatsächlich einen „Präventionskrieg“, der uns die Bringschuld auferlegt zu dokumentieren, was wir zum Schutz der Allgemeinheit getan haben, Online-Register inklusive? So stellt sich das offenbar die Psychologin Cornelia Betsch vor, die in der Zeit vorschlägt, ein Widerspruchsregister für das Impfen einzurichten, ganz ähnlich übrigens, wie es Spahn für die Organspende plant. Montgomerys Vorschlag lehnt sich dagegen an das Konzept der einstigen Wehrdienstverweigerung an: Vortreten bei einer Kommission und begründen, warum man sich oder seine Kinder nicht impfen lässt. Damals wurden Verweigerer gefragt, was sie tun würden, wenn ihre Mutter vom „Feind“ bedroht würde.Etwas differenzierter hat sich kürzlich der Deutsche Ethikrat mit den nationalen und internationalen Impfstrategien befasst. Kein Mitglied des Rats, bekräftigte das Gremium, bezweifle den Sinn des Impfens, aber eine Impfpflicht werfe zahlreiche rechtliche und moralische Fragen auf. Durchsetzbar sei die Impfung nämlich nur gegen Kleinkinder, was nicht notwendig sei, denn die Erstdurchimpfung bei Masern etwa liege bei Schulbeginn bei über 97 Prozent. Im Fokus stehen deshalb eher Erwachsene, die keine Zweitimpfung haben. Aber eben die können nicht dazu gezwungen werden, sich impfen zu lassen.Cordula Schulz-Asche, die für die Grünen im Bundestag-Gesundheitsausschuss sitzt, spricht sich gegen eine Impfpflicht aus, die auf eine Bestrafung der Eltern abzielt. Sie fürchtet, dass ein Bußgeld die Eltern davon abhalte, ihre Kinder in die Kita zu geben, was politisch nicht gewollt sein könne. Sie macht auf die medizinische Unterversorgung mit Kinderärzten, etwa in ländlichen Gebieten, aufmerksam. Auch Carola Reimann, SPD-Gesundheitspolitikerin und mittlerweile Sozialministerin in Niedersachsen, setzt auf Anreize statt auf Strafe.Vielleicht muss man ein bisschen in die Vergangenheit gehen, um die erhitzte Impftemperatur herunter zu regeln. Die Skepsis gegen das Impfen, erklärt der in Zürich lehrende Medizinhistoriker Eberhard Wolff, sei nämlich so alt wie das Impfen selbst. Gegen die frühe Form der Pocken-Impfung, heute eine ausgerottete Krankheit, habe es schon im 18. Jahrhundert Widerstand gegeben. Die Gegenwehr gegen invasive Eingriffe an gesunden Menschen ist vielleicht ein durchaus „gesundes“ evolutionäres Erbe. In meiner Jugend hieß es: Kinderlähmung ist grausam, Schluckimpfung ist süß. Das war eine sehr einfache Art der Prävention. Doch auch damals gab es Menschen wie mich, die aus gesundheitlichen Gründen nicht gegen Pocken geimpft wurden.
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