Der Fall Mollath - Fortsetzung folgt -

Justizskandal Gustl Mollath bleibt in der Psychiatrie. Das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahmeanträge seines Verteidigers und der Staatsanwaltschaft Regensburg verworfen.

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Das Martyrium eines Mannes, der vor 7 Jahren wegen angeblichen Wahnvorstellungen und Allgemeingefährlichkeit in die geschlossene Psychiatrie in Bayreuth eingewiesen wurde, findet seine Fortsetzung.

Das Landgericht Regensburg begründet seine Ablehnung des Wiederaufnahmeverfahrens eines rechtskräftigen Urteils damit, dass nur in engen Grenzen die Wiederaufnahme eines Verfahrens möglich ist.

Ich zitiere wörtlich "Nicht ausreichend ist, wenn im Rahmen eines Urteilsverfahrens Fehler gemacht werden oder ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt." Das Landgericht bestätigt somit dem damaligen Richter Brixner, dass er zwar Fehler gemacht hat und nicht mit der nötigen Sorgfalt vorgegangen ist. Nur das reicht für ein Wiederaufnahmeverfahren nicht aus.

Aber es kommt noch dicker. Das Gericht führt weiter aus:

Für eine bewusste Sachverhaltsverfälschung ergeben sich aber keinerlei Anhaltspunkte. So müsse für die Behauptung, dass ein am Verfahren beteiligter Richter eine Straftat begangen habe, ein rechtskräftiges Urteil vorliegen, so das Gericht. Dies sei in der Causa Mollath nicht der Fall. Und selbst wenn die von Mollaths Anwalt behauptete Rechtsbeugung eines Richters nachgewiesen werden könnte, könne dieser wegen Verjährung nicht mehr verurteilt werden. (zitiert aus der SZ).

Es drängt sich der Verdacht auf, dass sich ein Teil der bayrischen Justiz verselbständigt hat und es darauf anlegt, seine eigenen Leute auf Gedeih und Verderb zu schützen, auch wenn sie augenfällig kein Recht gesprochen haben, sondern sich von persönlichen Motiven haben leiten lassen.

Auch die bayrische Justizministerin Merk will gegen das Urteil des Landgerichts Regensburg Beschwerde einlegen, wenn man den Äußerungen der SZ Glauben schenken darf. Langsam bekommt sie wohl kalte Füße, nachdem sie jahrelang den Fall Mollath ignoriert hat.

Die Justiz in Nürnberg und Regensburg muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie der Auffassung sind, dass ein Richter in selbstherrlicher Art und Weise Recht sprechen kann, eine gefährliche Nähe zu dem Ehemann (auch dieser war bei der HVB beschäftigt) der geschiedenen Frau Mollaths aufweisen kann und nicht – wie in einem solchen Fall üblich - sich für befangen erklärt und wenn ein Richter öffentlich zugibt, dass er im damaligen Verfahren nicht einmal die Verteidigungsschrift gelesen hat.

Der Verteidiger von Mollath, Gerhard Strate, hat ja Verfassungsbeschwerde eingelegt und meine Prognose ist, dass Mollath bald frei sein wird, wenn er die Zwangspsychiatrie lebend übersteht.

Es gab in Deutschland einmal eine Zeit, da wurde nicht Recht gesprochen, sondern in einem Unrechtsstaat hat der vorsitzende Richter des damaligen Volksgerichtshofs Freisler die Angeklagten nieder gebrüllt, wenn sie zur ihrer Verteidigung etwas sagen wollten. Immer dann, wenn Mollath die Steuerhinterziehung seiner Ehefrau bei der HVB ansprach, wurde er rüde von Brixner unterbrochen. Ich behaupte jetzt nicht, dass wir schon wieder so weit sind, aber es wird höchste Zeit, dass die Justiz selbst dafür sorgt, dass solche "richterlichen" Exzesse nicht alltäglich werden. Anderenfalls ist unser Rechtsstaat keinen Pfifferling mehr wert.

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