Liebe Leser, liebe Nutzer,
der Bundestag hat mit seiner Zustimmung zum Leistungsschutzrecht dafür gesorgt, dass die Situation rund um Textauszüge und Hyperlinks vor allem für Leser und Blogger unklarer ist, als sie es vorher war. Was darf nun noch wie verlinkt werden? Und welche Folgen sind bei Zuwiderhandlung zu befürchten? Bis jetzt kann das niemand mit Sicherheit sagen. Freiheit fühlt sich jedenfalls anders an.
Wir glauben aber, dass Freiheit notwendig ist, um sich im Netz zu bewegen, sich auszutauschen und zu informieren, Meinungen zu entwickeln – und sich journalistisch zu betätigen. Die Freiheit der Berichterstattung – sei es als Journalist oder Blogger, Leserbriefschreiber oder Kommentator – darf durch ein solches Gesetz nicht gefährdet werden.
Wenn wir das feststellen, machen wir uns nicht zu Bütteln des Suchmaschinengiganten Google. Es gab das Netz vor Google. Und es ist kein Grund ersichtlich, warum es das Netz nicht auch nach Google geben sollte. Google ist wichtig und leistet gute Arbeit. Aber Google ist nicht das Netz. Ebensowenig wie die Presseverleger das Netz sind. Wer nicht will, dass seine Texte im Netz kostenlos verlinkt und gelesen werden, sollte sie nicht ins Netz stellen. Dieser Weg steht jedem offen. Die Kampagne für ein Leistungsschutzrecht war von Anfang pure Interessenpolitik einer Lobby-Gruppe. Es stimmt nachdenklich, dass so viele Verleger es zugelassen haben, dass sich Springer und Burda zu politischen Sprechern einer ganzen Branche machen konnten.
Wir erklären hiermit also noch einmal feierlich, dass wir uns weiterhin über jeden Link und jedes Zitat freuen. Eine Verlinkung des Freitags wird weder einer Erlaubnis bedürfen, noch wird sie je Geld kosten. Auch vor Abmahnungen muss sich niemand fürchtern, wenn er uns zitiert.
Freitag.de lebt genau wie das Netz selbst von Austausch und Diskussion. Wir halten dieses Gesetz für falsch und unsinnig.
Jakob Augstein für Redaktion und Verlag
von Freitag und freitag.de
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