Die CDU und der Islam ein Jahrzehnt zuvor

Versprecherfrei Manchmal gibt's Freud'sche Versprecher. Die kommen dann vor, wenn die innere Haltung durchschimmert. Vor Jahren konnte die CDU noch sagen, was sie meinte.

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Die Scheinheiligkeit derer, die heute behaupten, der Islam gehöre zu Deutschland, ist nicht zu übersehen, wenn wir ein paar Jahre zurückblicken. Damals, als die Christdemokraten noch in der Opposition waren, stellten sie an die Bundesregierung eine Kleine Anfrage. Ganz so klein war sie nicht. Sie umfasste rund ein halbes Hundert Fragen. Darunter die folgende:

"Ist es der Bundesregierung bekannt, dass in vielen deutschen Städten muslimische Autohändler im Auftrag von Islamisten die Geldwäschegesetze unterlaufen, indem sie für islamische Prediger hochpreisige Fahrzeuge in arabische Länder exportieren, die dort wieder verkauft werden, wobei das zuvor für den Fahrzeugerwerb in deutschen Moscheen gesammelte Geld dann nach dem Verkauf vor Ort direkt in radikal-islamische Koranschulen fließt, die damit junge Glaubenskrieger für den Dschihad ausbilden."

Träfe diese Behauptung zu, dass in vielen deutschen Städten muslimische Autohändler das Geldwäschegesetz unterlaufen, um die jungen Glaubenskrieger zu unterstützen, hätten wir es mit konspirativen Strukturen, ja mit organisierter Kriminalität zu tun. Diese These ist in ihrer Härte durch die Pegida-Anhänger bisher so noch nicht skandiert worden.

Nehmen wir die Bundeskanzlerin, die 2003 noch keine war, jedoch Vorsitzende der CDU. In dieser Eigenschaft hielt sie auf einem Parteitag eine Rede, in der die folgende Passage zum Thema Islam mit Beifall bedacht wurde:

"Ein Beispiel: Manche unserer Gegner können es sich nicht verkneifen, uns in der Zuwanderungsdiskussion in die rechtsextreme Ecke zu rücken, nur weil wir im Zusammenhang mit der Zuwanderung auf die Gefahr von Parallelgesellschaften aufmerksam machen. Das, liebe Freunde, ist der Gipfel der Verlogenheit, und eine solche Scheinheiligkeit wird vor den Menschen wie ein Kartenhaus in sich zusammenbrechen. Deshalb werden wir auch weiter eine geregelte Steuerung und Begrenzung von Zuwanderung fordern.

Und ein weiteres Beispiel: Beim Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hätte ich mir mehr gewünscht als das Zurückziehen auf die Neutralität gegenüber den Religionen. Ich wende mich gegen solche Beliebigkeit. Wir sagen: Es kann doch nicht sein, dass die christlichen Symbole bei uns keinen Platz in den Schulen haben und das Tragen eines Kopftuches durch Gesetz verboten werden muss. Das werden wir ändern. Annette Schavan hat bereits einen Vorschlag dazu gemacht. Es ist doch ganz wesentlich das christliche Erbe, auf dem wir unser sich einigendes Europa aufgebaut haben. Deshalb fordern wir: Was Europa ganz wesentlich eint, das gehört als Gottesbezug auch in die Präambel unserer gemeinsamen europäischen Verfassung."

Der Unterschied zwischen dem Statement der CDU-Frontfrau und Pegida ist nicht zu erkennen, da diese Bewegung sich ebenso auf die Tradition des christlichen Abendlandes beruft. Heute tritt die protestantische Kirche mit dem Slogan an die Öffentlichkeit: "Pegida? Nicht in unserem Namen!". Solche Statements waren bei den vergleichbaren Äußerungen ihrer CDU-Glaubensschwester nicht zu hören.

Nehmen wir schließlich die praktische Politik der CDU, die auf das Kopftuchurteil des BVG folgte. Die neutrale Position des Gerichts überließ den Ländern die gesetzliche Ausgestaltung, wie mit Kopftuchträgerinnen in öffentlichen Schulen umzugehen sei. Annette Schavan, heute Botschafterin im Vatikan, begab sich als damalige baden-württembergische Kultusministerin umgehend an die christliche Religionsfront und ließ innerhalb von nur vier Wochen ein neues Gesetz erarbeiten: Lehrerinnen wurde das Tragen eines Kopftuchs im Unterricht verboten. Das Kopftuch sei weniger ein religiöses Symbol als ein Zeichen für die politische Unterdrückung im Islam, sagte Schavan bei der Vorstellung des Entwurfs. Im Schulgesetz des Landes solle künftig ein religiöses, politisches und weltanschauliches Neutralitätsgebot verankert werden. Christliche oder jüdische Symbole sollten jedoch nicht aus dem Klassenzimmer verbannt werden. Auch Nonnen sollten weiterhin in ihrer Ordenstracht unterrichten dürfen.

Neutralität ist bei dieser Konstruktion nicht erkennbar, sondern eher die Verletzung des Gleichheitsgebots. Derzeit würde man in Anlehnung an die Pegida-Kritik sogar von Islamophobie sprechen. Eine differenzierende Beurteilung, die heutige CDU-Apologeten der Pegida-Bewegung vehement absprechen, war zu Schavans Zeit nicht gefragt.

Das Urteil wurde 2006 einkassiert. Der Grund, man könne nicht zweierlei Maßstäbe anlegen: Wenn die Ordenstracht erlaubt sei, könne das Kopftuch nicht verboten werden. Schavan ließ sich von diesem Urteil nicht überzeugen. Sie hielt im Nachhinein das Kopftuchverbot "nach wie vor für richtig". Ob Annette Schavan diese Überzeugung heute noch öffentlich bekunden würde, ist zweifelhaft. Jedenfalls sind weder ihr noch der CDU-Vorsitzenden noch der CDU-Fraktion Freud'sche Fehlleistungen unterlaufen.

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Geschrieben von

Achtermann

Ich lass' mich belehren. Jedoch: Oft wehre ich mich dagegen.

Achtermann

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