Recht nach Politik

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Die fast schon zum Überdruss gewordene Forderung, die Muslime sollten sich anpassen, lässt mich fragen, woran diese Anpassung denn erfolgen solle – bzw., wie weit sie verlangt werden kann. Unstrittig sicher, und darum soll es in diesem Artikel in erster Linie gehen, an das geltende Recht. Das erkennen auch die allermeisten Muslime an, zumal es da i.d.R. keine größeren Reibungsflächen gibt. Jedenfalls nicht in der Theorie.

Problematisch wird es, wenn der gemeine Muslim einen Antrag stellt oder sich von einer Behörde in seinem Recht beeinträchtigt sieht. Dann wird nicht nur geprüft, ob er recht hat, sondern auch gerne, ob das auch für ihn gilt. Polemisch? Ja, aber nicht ohne Grund.

Heute morgen las ich von einem Fall in Rendsburg, wo die Moscheegemeinde einen formalen Antrag auf Gestattung des Muezzin-Rufes gestellt hat. Nun wurde ein Schallschutzgutachten eingeholt, festgestellt, dass das Begehren rechtlich wohl zulässig sein dürfte, also wäre zu erwarten, dass in Zukunft der Muezzin in Rendsburg rufen darf. In den Kieler Nachrichten wird daraufhin angekündigt, dass Politiker bei der Landesregierung eine verschärfte verfassungschützerische Beobachtung der Gemeinde fordern will. Das lasse ich mal so stehen.

Wäre schlimm genug, aber leider kein Einzelfall. Man nehme den hessischen Metzger, der mehrfach vor Gericht ging, um klarzustellen, dass die Ausnahme zur Genehmigung betäubungslosen Schächtens nicht nur für Juden, sondern auch für Muslime gelten muss. Über seine Odyssee bei den Gerichten könnte man fast ein Buch schreiben, es ist wie bei Hase und Igel. Als das Bundesverfassungsgericht zu seinen Gunsten entschied, gab die CDU/CSU ihren langjährigen Widerstand gegen das GRÜNE Ansinnen auf Aufnahme des Tierschutzes als Verfassungsziel ins GG auf, in der – juristisch nicht korrekten – Annahme, damit sei die Ausnahmeregelung des Tierschutzgesetzes ausgehebelt. Ist aber nicht, da ein Verfassungsziel kein Grundrecht einschränkt. Nur, die Verwaltung lehnte mit dieser Begründung den nächsten Antrag ab. Allerdings erst, nachdem der Betrieb der Schlachters durch Brandstiftung einmal zerstört worden war. Das Verfahren zieht sich weiter – jedes Jahr aufs Neue.

Man nehme – bekannt, berüchtigt – Fereshteh Ludin. Vor ihr wurde jede Muslima, die nach ihrer Lehrerausbildung sich bewarb, ohne Frage auch mit Kopftuch eingestellt. Plötzlich fiel es einer Behörde ein, nein, wir wollen das nicht mehr. Das lange Klageverfahren ist bekannt. Sie gewann – aber noch vor ihrer Einstellung wurden mal grad die Gesetze geändert. Also alles umsonst.

Man nehme – Baurecht. Moscheebau. Es ist kein Einzelfall, dass plötzlich eine Gemeinde ein Grundstück kaufen will oder mal schnell den Bebauungsplan ändert, wenn das Gerücht geht, dass der potentielle Käufer dort eine Moschee errichten will.

Wozu die Beispiele? Nun, betrachtet man das von muslimischer Seite, entsteht der Eindruck der Willkür. Es gibt Gesetze, an die sich alle halten sollen – aber die können ganz schnell geändert werden, wenn sie auf unserer Seite stehen …. Und das sind jetzt die in Gesetzesform gegossenen Dinge – auf anderen Gebieten könnte man lange weiter schreiben.

Vielleicht noch eine Anekdote zum Thema gesetzmäßiges Verwaltungshandeln: Vor ca. vier Jahren wurden ja die biometrischen Pässe eingeführt. In diesem Zug wurde dann auch verfügt, dass Ausländer in Zukunft für ihre Aufenthaltserlaubnis entsprechend geeignete Photos abzugeben hätten. Es gab über diese Photos eine Musterliste mit akzeptablen und nichtakzeptablen Passbildern – ich denke, die meisten hier werden sich daran erinnern. In der untersten Reihe zeigten diese Beispiele eine Frau mit einem Kopftuch. Ganz unten rechts so gebunden, wie es für die Biometrie zulässig sein sollte. Zu meinem Erstaunen häuften sich plötzlich in einigen Städten die Fälle, wo für die Verlängerung oder Übertragung der Aufenthaltserlaubnis kompromisslos Photos ohne Kopftuch gefordert wurden. Zum Teil unter Verweis auf diese Beispielsliste. Die übermittelte eine Betroffene per Handy-Photo – die unterste Zeile war schlicht vor dem Aushang in der Behörde abgeschnitten worden.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Alien59

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Alien59

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