Banken Bande

Cum-Ex/ Warburg-Bank/ SPD Am Sontag wird in Hamburg gewählt. Die SPD wird wieder stärkste Partei und deren Dominanz wird die Stadt weiter lähmen.

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In der Stadt, die am Sonntag ihr Landesparlament wählt, das hier so heißt wie die Wählenden – Bürgerschaft - war es heute regnerisch und ab und zu schien auch die Sonne. Der SPD wird es egal gewesen sein, da kann es für den Moment regnen, hageln oder schneien. Seit dem Erscheinen des Hamburger Abendblatts - 19.02.2020 - mit der Schlagzeile auf dem Titel: „Cum-Ex-Affäre: Tagebuch Eintrag entlastet Scholz“, ist die Stadt-Partei wieder mit ihrem Stadt-Blatt versöhnt.

Das sah Montag noch anders aus. Da hatte das „Hamburger Abendblatt“ berichtet, dass ein Tochterunternehmen der Warburg-Bank im Jahr 2017 insgesamt 45.500 Euro an die Hamburger SPD gespendet hatte, wovon 38.000 Euro direkt an den Bezirksverband Mitte gingen, dessen Chef der Bundestagsabgeordnete Johannes Kahrs ist.

Zuvor am 13. Februar hatten Zeit und Panorama eine politische Bombe platzen lassen, weil bekannt wurde, dass Ende 2016 schon eine mögliche Forderung des Hamburger Finanzamtes an Warburg nicht exekutiert worden war und mithin verjährt wäre, wenn nicht die fleißigen Ermittler aus Köln, aus dem Steuerverfahren mittlerweile ein Strafverfahren gemacht hätten, in das auch Warburg als Beteiligte involviert ist.

Außerdem wurde bekannt, dass sich Hamburgs Erster Bürgermeister im November 2017 mit dem 40 prozentigen Eigentümer und damaligen Aufsichtsratsvorsitzenden der Bank, Dr. Christian Olearius getroffen hatte. Das war brisant, weil der Senat eine Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Norbert Hackbusch (DIE LINKE) vom 05.11.19 am 12.11.19 falsch beantwortet hatte. Auf die Frage: „Gab es im oben genannten Zusammenhang persönliche Gespräche zwischen dem Bankhaus M.M.Warburg und dem Senat?“ antwortete dieser mit „nein“. In den Vorbemerkungen der Anfrage hatte Hackbusch auch schon deutlich gemacht, warum ein Treffen mit Vertretern dieses Bankhauses heikel gewesen wäre:

„Laut aktueller Berichterstattung wird gegenwärtig gegen das Bankhaus M.M.Warburg & CO (AG & Co). KGaA und Herrn Olearius wegen besonders schwerer Steuerhinterziehung ermittelt. Durch die Recherchen der „Süddeutschen Zeitung“, des NDR und des WDR ist Hamburg ins Zentrum der Berichterstattung gerückt, insbesondere im Zusammenhang mit dem Bankhaus M.M.Warburg. Hier stehen vonseiten der „Süddeutschen Zeitung“, des NDR und des WDR ungeheuerliche Vorwürfe im Raum: Trotz frühzeitiger Erkenntnisse hätten die Finanzbehörden lange Zeit kein Geld von Warburg zurückgefordert. Erst durch eine Anweisung des Bundesfinanzministeriums wäre die Finanzbehörde aktiv geworden. Das Bundesministerium hätte befürchtet, dass die Forderungen gegen Warburg hätten verjähren können. Laut „Süddeutscher Zeitung“ soll Warburg Cum-Ex-Geschäfte stark betrieben und den Staat um bis zu 146,3 Millionen Euro gebracht haben. Hierbei stützen sich die Berechnungen auf einen Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte im Auftrage der Bankenaufsicht BaFin. Ende 2017 hatte das Bundesfinanzministerium die Hamburger Steuerbehörden angewiesen, dem Bankhaus M.M.Warburg Steuerkorrekturbescheide für die Jahre 2009 bis 2011 über 43 Millionen Euro zuzüglich 13 Millionen Euro Zinsen zukommen zu lassen, weil bei diesen Ansprüchen Hamburgs Verjährung drohte. Für das Jahre 2009 sollen Steuerforderungen an das Bankhaus Warburg über 64 Millionen Euro im Jahre 2017 durch Verjährung verfallen sein. Sollte aber eine Straftat vorliegen, dann könnte der Fiskus laut Deloitte bis zu 190,6 Millionen Euro zurückfordern, weil sich dann die Verjährungsfristen verdoppeln. Staatsanwälte ermitteln“.

Des Weiteren erfuhr die Öffentlichkeit, dass sich Olearius mit Johannes Kahrs getroffen hat, weswegen ggf. auch 83,51 Prozent der o.g. Spende an ihn gingen bzw. an den dortigen SPD-Kreisverband, was aber in der Beschreibung ungenauer wäre, weil es ein Kahrsverband ist. Apropos ungenau. Volker Votsmeier vom Handelsblatt hat am 19.02.2020 den seltsamen Vorgang der Spende genauer beschrieben:

„Die Gelder, insgesamt 45.500 Euro, stammen teilweise von einer Firma namens Vigor. Es ist eine Beteiligungsgesellschaft der Warburg-Haupteigentümer Christian Olearius und Max Warburg. Brisant: Nach Informationen des Handelsblatts investierten die beiden Bankiers mittels Vigor selbst in sogenannte Cum-Ex-Geschäfte. Sie stehen im Zentrum des größten Steuerskandals der Republik. Auch die Vigor-Deals sind Teil der strafrechtlichen Ermittlungen, die derzeit bei der Staatsanwaltschaft Köln laufen“.

Die VIGOR Beteiligungsgesellschaft mbH (VIGOR), Hamburg, ist die Muttergesellschaft des VIGOR-Konzerns und nimmt im Wesentlichen Aufgaben einer Holding für Warburg und Olearius wahr.

Das hört sich dann im Abendblatt vom 18. Februar ganz anders an. Da schreibt der stellv. Chefredakteur Matthias Iken im Leitartikel des Tages:

„Anders als viele andere Banken hat Warburg lange auf stur geschaltet und sich geweigert, Millionen an den Fiskus zurückzuzahlen. Das liegt auch daran, dass Max Warburg und Christian Olearius mit ihrem eigenen Vermögen haften. Die ebenfalls beteiligten Landesbanken wie die frühere HSH Nordbank haben die Kosten einfach weitergereicht an den Steuerzahler, Bankmanager der Privatbanken ihre Aktionäre bluten lassen. Das alles vermag Warburg nicht freizusprechen, aber es kann die Aufregung relativieren und das Geschehen einordnen“.

Spannend. Die unbestreitbare Tatsache, dass mit Billigung auch der Hamburger SPD, nicht nur der Größte Raubzug gegen Steuergeld in Hamburg durchgezogen, sondern zugleich auch der Steuerzahler noch mit Cum Ex – Verbrechen gebeutelt wurde, dient nun zur milden Betrachtung der Privatunternehmer Warburg und Olearius, denen jeweils 40 Prozent der Bank gehören und die auch mit Teilen ihres Privatvermögens haften. Stimmt ja auch, aber noch viel mehr ist richtig, dass sie „mittels Vigor selbst in sogenannte Cum-Ex-Geschäfte“ investiert, also Geld beim Finanzamt gestohlen haben. Wenn sich der Verdacht bestätigen sollte.

Schon die Idee, dass mit der Haftungsfrage etwas sachdienlich relativiert werden kann, ist vollständig befreit von substantiellen Vorstellungen ordentlichen, gar sittlichen Handelns. Aber was will man tun, wenn man möchte, dass das Treffen von Scholz mit Olearius den Anschein fast normalen Tuns bekommen soll?

Im Hauptartikel des Abendblattes versucht man es weniger subtil. Dort wird die Strategie der Anwälte von Warburg in Artikelform gebracht. Ausgiebig zitiert man und weist den Verfasser als Ausbund hanseatischer Grundanständigkeit aus:

„In seiner Erklärung geht Rechtsanwalt Kury, als langjähriger Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer einer der angesehensten Juristen der Stadt, hart mit der Berichterstattung ins Gericht: Es handele sich um ‚böswillig verfärbte, unwahrhaftige Behauptungen …, mit denen die Bürgerschaftswahlen in der Hansestadt in manipulierender, unzulässiger Weise beeinflusst werden sollen‘, schreibt er. Er veröffentliche den Tagebuch-Auszug, ‚um der Öffentlichkeit zu dokumentieren, in welch schändlicher, verwerflicher Weise ein Beweismittel sinnentstellend verfälscht wurde‘“.

Und die Verfälschung selbst, stellt sich dann so da: „Zunächst beschreibt der Warburg-Mitinhaber, er habe vom Sachstand bei Finanzbehörde und Staatsanwaltschaft berichtet. Dann kommt der entscheidende Satz: „Er, Olearius, meine, Scholz’ zurückhaltendes Verhalten so auslegen zu können, dass Warburg sich keine Sorgen zu machen brauche“.

Wenn man sich vergegenwärtigt, was Olearius da gerade Ende 2017 erzählt hat, dann darf man wohl mit Fug und Recht annehmen, dass schon die Tatsache, dass der Erste Bürgermeister ihn zu einem vertraulichen Gespräch ohne Zeugen und Ergebnismitschrift empfing, Anlass positiven Erstaunens gewesen sein wird. Immerhin war Olearius da schon schwer belastet, durch staatsanwaltliche und BaFin Untersuchungen. Verdächtigt, damals wie heute, die Stadt Hamburg – gemeinsam mit Komplizen - um einen dreistelligen Millionen Euro Betrag erleichtert zu haben.

Die Willfährigkeit der SPD gegenüber Hamburger Unternehmern mag sprichwörtlich sein, aber auch das hat normalerweise Grenzen. Vor allen Dingen dann, wenn es bei dem Verdacht nicht darum geht, wie auch immer selbstverdientes Geld nicht ordnungsgemäß der Steuer zu unterwerfen, sondern der Steuer bzw. dem Finanzamt aktiv Geld abzunehmen, also zu stehlen. Der Ministerialdirektor Michael Sell, Abteilungsleiter Steuern im BMF (2018 von Olaf Scholz in den einstweiligen Ruhestand geschickt) sprach 2016 im Zusammenhang mit Cum Ex-Geschäften vor dem Untersuchungsausschuss von organisierter Kriminalität: „Wenn man grundsätzlich - und ich bin der Überzeugung, dass das der Fall ist, dass Cum/Ex strafbar ist […] - ... das ist Organisierte Kriminalität mit einem sehr klaren Plan.., ganz klar die Kenntnis der einzelnen Abläufe, arbeitsteilig und das Ganze durch Teilung der Ergebnisse“(BT-Drcks. 18/12700, S. 507).

Man traf sich also nicht mit verklärten, sozialdemokratischen Blick auf die, die Sozialdemokraten mittlerweile als die eigentlichen Leistungsträger der Gesellschaft verstehen, sondern im klarem Bewusstsein, dass der Bürgermeister einen mit hoher Wahrscheinlichkeit einen Kriminellen empfängt. Davon künden ja auch die Zeilen: „Zunächst beschreibt der Warburg-Inhaber, er habe vom Sachstand bei Finanzbehörde und Staatsanwaltschaft berichtet“. Nun kann man natürlich, wider jede Vernunft glauben, dass Olearius dem Bürgermeister berichtet, damit dieser einfach nur gut informiert ist, aber wie ist, Olearius Idee, „dass Warburg sich keine Sorgen zu machen brauche“ zu interpretieren?

In Hinblick auf künftige Reden auf die Bank und seine Inhaber (Scholz war Festredner auf Olearius`70. Geburtstag), darauf das man auch künftig zum Matthiae-Mahl eingeladen wird? Wir wissen es nicht, aber wir können es uns denken. Wir, die wir Lebenserfahrung besitzen und die Muster dieser Stadt zu deuten wissen.

Olearius ist auch nicht der Tattergreis, als den - vor kurzem noch, als der SPD die oleariuschen Eintragungungen nicht als Ent- sondern schwerste Belastung galt - der Innensenator Grote den Dr. Olearius hinzustellen versuchte. Er schrieb: „Naja, mal unterstellt, ein älterer Herr hat tatsächlich in sein Tagebuch geschrieben, dass er sich nach einem Gespräch mit dem damaligen Bürgermeister irgendwie beruhigt gefühlt habe. Trägt das wirklich den Vorwurf der Einflussnahme auf ein konkretes Steuerverfahren? Mir scheint der dünne Sachverhalt doch hauptsächlich die Fantasie derjenigen zu beflügeln, in deren politisches Weltbild es eben passt

Das mag sein und gilt umgekehrt genauso. Allein die Behauptung es gäbe „den Vorwurf der Einflussnahme auf ein konkretes Steuerverfahren“ wurde weder von Panorama noch „Zeit“ aufgestellt. Ganz allgemein wurde dort festgestellt:

„Die Tagebücher von Olearius sind bisher nur in Auszügen in den Ermittlungsakten zu finden. Doch in den Passagen finden sich Hinweise darauf, dass Olearius, heute 77 Jahre alt, seine Verbindungen zur Politik zu nutzen versuchte, um möglicherweise Einfluss auf das Steuerverfahren zu nehmen (Zeit vom 13.02.2020). Zum Treffen mit Scholz heißt es: „Mindestens einmal, im November 2017, trifft sich Olearius laut Notizen persönlich mit dem damaligen Bürgermeister Olaf Scholz. Pünktlich um 17 Uhr habe man sich in dessen Amtszimmer gesehen, erst geplaudert. Dann habe er Scholz über den Sachstand bei Finanzbehörde und Staatsanwaltschaft berichtet. Die Reaktion deute er so, schreibt Olearius, "dass wir uns keine Sorgen zu machen brauchen".

Der Vorwurf, wenn man es denn so nennen möchte, besteht nicht in einer unterstellten Einflussnahme, sondern im Umstand des Treffens selbst, denn im Anschluss heißt es weiter: „Wenn das stimmt, empfängt der Bürgermeister einen Mann, der verdächtigt wird, sich an der Staatskasse bedient zu haben – und beruhigt ihn“.

Durch die Pöbelattacke von Kury, dem Rechtsanwalt der Warburg Bank, muss nun nicht länger nur vermutet werden, dass es dieses Treffen gab. Damit nicht genug, bis zu diesem Zeitpunkt wusste man auch nicht, wenngleich die Vermutung nahelag, dass über Cum Ex und die laufenden Verfahren gesprochen wurde. Das hatten sowohl Sprecher von Olaf Scholz, als auch der SPD bislang stets bestritten und die SPD fügte dann noch an: „Konkrete Unterredungen zum Steuerverfahren mit dem Steuerpflichtigen führt die Steuerverwaltung, nicht die Politik“. Außer im Fall Olearius, wie man nun weiß.

Interessierte Kreise verbreiteten am Dienstag, 18.02. einen Vermerk des Finanzamtes für Großunternehmen) unter der Überschrift: "Finanzamt bestätigte der Warburg-Bank bereits 2015 korrekte Steuer-Abrechnung" hat die Welt dieses Dokument verwurstet und am 18.02. um 23:00 Uhr online gestellt. In diesem bestätigt die Abt. Ab-Nr.: 182/13 – S XII genau das, was in der Überschrift steht.

Allerdings liegt dieser Vermerk ein halbes Jahr vor Beginn der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Köln, die die Ermittlungen bei Warburg erst in Schwung brachten. Kein Wunder also, dass sich Mitte 2015 die Beamten Fischer, Heuer und Luck noch trauten, ein Warburg entlastendes Testat zu fertigen. 2016 hätten sie es so nicht mehr erstveröffentlicht!

Im Frühling des Jahres 2016 scheiterte dann auch noch vor dem Finanzgericht Hessen der Versuch der Dekabank 50-Millionen Euro aus Cum Ex-Geschäften gegen das hessische Finanzamt zu erstreiten.

Beim Bundestag wurde der Untersuchungsausschuss zu Cum Ex eingerichtet, der am 25. Februar seine Arbeit aufnahm und

am 11. April 2016 schließlich kapituliert die Dekabank und gibt den juristischen Kampf um Steuererstattungen aus CumEx-Geschäften auf. Sie akzeptiert das Urteil und zieht nicht vor den BFH. Die Branche nimmt das niedergeschlagen hin.

Einige Tage später erklärt Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU) im Gespräch mit dem Handelsblatt: „Ich will die Verbrecher alle kriegen“ und meint damit diejenigen, die mit Cum Ex ihre Geschäfte gemacht hatten.

Auch Warburg äußert sich mit einer Pressemitteilung am 28.04.2016: „Gleichzeitig weht Banken eine steife Brise entgegen: Die öffentliche Meinung beurteilt Geschäfte zunehmend nicht mehr danach, ob Gesetze eingehalten werden, sondern nach im Wandel befindlichen moralischen Kategorien“. Das ist großer Blödsinn, denn das Gegenteil trifft zu, Teile der Judikative knüpfen gegen das Kartell aus Teilmengen von Politik und Verwaltung und dem Bankenverband an den Gedanken an, dass das Strafrecht auch für Verbrecher mit feinen Geschäftsadressen gilt. „Doch für die Feststellung wirtschaftlicher Risiken und gesetzlicher Haftung muss an rechtsstaatlichen Grundsätzen und Verfahren festgehalten werden, sonst herrscht Willkür. Dies gilt insbesondere für die im Zuge der Berichterstattung über sogenannte Cum-Ex-Transaktionen oder Offshore-Gesellschaften diskutierten Themen“, heißt es dann weiter und: „In Bezug auf die Warburg Bank berichteten Medien zu Jahresbeginn 2016 über Wertpapiertransaktionen um Dividendenstichtage. Nach einer intensiven Überprüfung kann die Bank an ihrer Auffassung festhalten, dass sie rechtlich einwandfrei gehandelt hat. Für den Fall einer etwaigen abweichenden Beurteilung verfügt sie über ausreichende Reaktionsmöglichkeiten“.

Man darf vermuten, dass sie den Vermerk des Finanzamtes gekannt haben, weswegen auch nicht klar ist, ob dieser aus Kreisen der Bank oder der SPD gestreut worden ist und ob das ganze Teil einer konzertierten Aktion ist. Es ist auch egal, denn bis zum Wahltag eint beide ein identisches Interesse, der Wunsch, dass alles so bleiben möge, wie es ist.

Am 19. Februar meldet sich dann auch endlich die Steuerverwaltung durch Senatsdirektor Ernst Stoll mit einer „Erklärung der Hamburger Steuerverwaltung“ zu Wort:

"Es hat in Hamburg weder bezüglich Cum-Ex-Gestaltungen noch sonst Versuche gegeben, politisch auf Entscheidungen der Steuerverwaltung Einfluss zu nehmen".

Aus dem ganzen Text und seinem Zusammenhang ist zu entnehmen, dass damit - politisch Einfluss nehmen - die sachliche oder auch sachfremde Entscheidung der Behördenleitung gemeint sein soll, die die Entscheidung der administrativ Zuständigen suspendieren würde. So eine Handlungsweise ist kaum anzunehmen. Die Möglichkeiten, dass sich der Wille der Regierenden durch die Verwaltung auch ohne Anweisung exekutiert, sind vielfältig. Insbesondere, weil die SPD nur wenige Gelegenheiten verstreichen lässt, Mitglieder der eigenen Partei auf einflussreiche Posten in staatlicher Verwaltung und öffentlichen Unternehmungen unter zu bringen.

"Es hat in Hamburg im Zusammenhang mit Cum-Ex-Gestaltungen keinen gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich oder Erlass von Steuern gegeben. Das Instrument des Vergleichs ist zudem im Steuerrecht nicht zulässig. Ebenso wenig hat die Steuerverwaltung zu irgendeinem Zeitpunkt „Billigkeitslösungen“ vorgeschlagen oder gar ausgearbeitet. Dies ist gesetzlich nicht vorgesehen, sondern die Verwaltung reagiert im gesetzlich zulässigen Rahmen auf etwaige Anträge von Steuerpflichtigen und/oder ihren Beratern".

Übersetzt heißt das nur, dass die vorgeschlagene und mit der Verwaltung verhandelte Billigkeitslösung von Warburg bzw. deren Beratern kam. Das ist auch logisch, weil die Verwaltung an Recht und Gesetz gebunden ist - was sowieso außer Zweifel steht - auch wenn man dabei manchmal einen weiten und bislang auch engen Spielraum der Auslegung und Anwendung hat.

Dementiert wurde jedenfalls nicht:

"Abseits vom Prozess wurde hinter den Kulissen in Hamburg zwischen der Bank und dem Finanzamt ein sogenannter Billigkeitserlass erarbeitet. Dabei geht es eigentlich darum, mit einer Ausnahmelösung die ungerechte Behandlung eines Steuerpflichtigen zu vermeiden, ihm unzumutbare Belastungen zu ersparen. Der Deal in Hamburg: Warburg hätte genau jene 68 Millionen Euro gezahlt, die man heute zu zahlen bereit ist.

Die Hamburger Finanzbehörde äußert sich unter Berufung auf das Steuergeheimnis nicht zu dem konkreten Fall. Allgemein sei ein Dialog zwischen Steuerbehörden und Steuerpflichtigen aber üblich und ein "Gebot der Höflichkeit und Bürgerfreundlichkeit". Rein rechtlich gebe es zudem in Fällen, in denen ein Sachverhalt schwer zu ermitteln sei, die Möglichkeit, zu einer Verständigung zu kommen" (Zeit vom 13.02.2020).

"Sofern z.B. Cum-Ex-Geschäfte ausreichend nachgewiesen werden können, wird die entsprechende Kapitalertragsteuer ausnahmslos zurückgefordert", schreibt Ernst Stoll.

Da wäre es doch einmal interessant zu wissen, was die Steuerverwaltung 2016ff. proaktiv veranlasst hat, um an den Erkenntnissen der BaFin und der Kölner Staatsanwaltschaft zu partizipieren. Aber hierzu äußert sich die Steuerverwaltung nicht, wie sie sowieso keinen Beitrag zur Klarheit liefern wollte. Das ist ihr gelungen, lässt aber auch Rückschlüsse zu.

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