Fortgesetzte Völkerrechtsbrüche gegen Syrien

Militärische Bedrohungen Allgemein akzeptiertes Völkerrecht ist ein wichtiger Garant für den Frieden. Sollte es dann nicht auch für Syrien gelten?

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Während der letzten Woche wurden Integrität und Selbstbestimmungsrecht des syrischen Staates durch zwei Ereignisse nachhaltig tangiert:

- US-Luftstreitkräfte attackierten arabische Milizen, die mit den regulären syrischen Streitkräften verbündet sind.

- Israel bombardierte - zum wiederholten Mal - militärische Einrichtungen auf syrischem Gebiet.

Werden westliche Politiker gefragt, ob hier gegen das Völkerrecht verstoßen wurde, dann halten sie sich meist bedeckt, weichen aus oder verweisen auf Interpretationsspielräume. Dabei heißt es im Artikel 2 der UN-Charta unzweideutig, dass UN-Mitglieder „in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt“ zu unterlassen haben.

Allein der UN-Sicherheitsrat kann gemäß Artikel 42 zu einem Einsatz militärischer Gewalt autorisieren, „um den Weltfrieden und die internationale Sicherheit zu wahren oder wiederherzustellen.“ Wie der Rechtswissenschaftler Reinhard Merkel bemerkt, besteht allgemeiner Konsens, dass keiner der zu Syrien gefassten Beschlüsse des Sicherheitsrats eine Vollmacht zu militärischen Aktionen beinhaltet.

Westliche Legitimationsversuche

Nun berufen sich die im Syrienkrieg engagierten westlichen Staaten, allen voran die USA, Frankreich und Großbritannien, auf den Artikel 51. Danach wird durch die UN-Charta “im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung“ beeinträchtigt. Wie gravierend ist nun die Bedrohung der westlichen Staaten? Und geht sie tatsächlich von syrischem Boden aus? Reinhard Merkel betont, „dass das Völkerrecht Staaten ein Recht zum Krieg ohne Autorisierung durch den Sicherheitsrat nur in engem Rahmen einräumt. … Nur was gegenwärtig, also akut an Angriffen läuft und was erkennbar ganz unmittelbar bevorsteht, reicht aus, um das Selbstverteidigungsrecht der Staaten auszulösen“.

Abgesehen davon, dass westliche Geheimdienste zumindest indirekt die Entstehung terroristischer Organisationen mit zu verantworten haben, stehen die gängigen Bedrohungsszenarien doch auf recht schwachen Füßen. Dass militärische Aktionen gegen den IS im internationalen Interesse liegen, ist ein anderer Aspekt. Diese können aber nur legitim in Kooperation mit den politischen Repräsentanten der betroffenen Staaten umgesetzt werden, wie es ja auch im Irak praktiziert wird. Die syrische Regierung wurde jedoch nicht gefragt, woraufhin sie Aufenthalt und Aktionen von Militärangehörigen der Nato-Staaten als illegal einstuft, ja sogar von einer Besetzung spricht.

Reinhard Merkel räumt in Hinblick auf die militärische Bewaffnung der kurdischen YPG-Milizen ein, dass die Unterstützung einer unterdrückten Minderheit prinzipiell zulässig sein muss. Es gab aber seitens der syrischen Regierung weder vorher erwähnenswerte Repressalien gegen nationale Minderheiten noch wären diese für die Zukunft zu erwarten. Vielmehr wurde auf verschiedenen Ebenen kooperiert, wenn auch die kurdische Seite bislang nicht bereit war, die von ihr beherrschten Gebiete syrischer Regierungshoheit zu unterstellen.

Durch die Eroberung der großen Ölfelder Tabiyeh, al-Isba und al-Omar erlangte die von den Kurden geführte Koalition eine Trumpfkarte, auf die sie offenbar nicht verzichten möchte. Dabei kann sie der Unterstützung durch die USA gewiss sein, die augenscheinlich bestrebt sind, sich für einen längeren Zeitraum auf syrischem Territorium festzusetzen. Indem der Luftangriff gegen die mit der syrischen Armee verbündeten Milizen damit begründet wurde, einem bedrohten Alliierten helfen zu müssen, fungierte das US-amerikanische Militär als selbsterklärte Schutzmacht. Vergleichbares ereignete sich vor neun Monaten an der jordanischen Grenze bei At-Tanf, wo die USA die strategisch wichtige Straßenverbindung zwischen Bagdad und Damaskus mittels einer einseitig errichteten Schutzzone kappte.

Wäre etwa die im Sommer 2014 auf Donezk vorrückende ukrainische Armee durch Russland bombardiert worden, dann hätte es einen lauten internationalen Aufschrei gegeben. Dass dieser jetzt ausbleibt, lässt sich kaum glaubwürdig mit dem Artikel 51 der UN-Charta begründen. Ebenso wenig droht eine Unterdrückung der Rechte der kurdischen Minderheit, wodurch ein US-amerikanisches Bombardement vorrückender Milizen gerechtfertigt wäre. Somit gibt es für ein militärisches Eingreifen zugunsten Aufständischer gemäß den Ausführungen Reinhard Merkels keine völkerrechtliche Legitimation. Nicht einmal ein offener Schlagabtausch zwischen der syrischen Armee und dem von der YPG dominierten Militärbündnis wäre ein hinreichender Grund.

Verharmlosung israelischer Aggression

Die vom Volk gewählte und international anerkannte Regierung Syriens kann bei Bedarf Hilfe von außen anfordern, wie im Fall der Unterstützung durch Russland geschehen. Dass die russische Seite mäßigend auf die Konfliktparteien einwirkt und dabei auch syrische Akteure von eskalierenden Schritten abhält, wird von westlichen Beobachtern allgemein bescheinigt. Gleichwohl zeigt Russland Verständnis für israelische Sicherheitsbedenken, die durch martialische Reden führender Repräsentanten des Iran bestärkt wurden. Inwieweit die Drohungen einer Vernichtung Israels ernst zu nehmen oder nicht vielmehr ein Versuch sind, sich als konsequenter Verteidiger der islamischen Welt zu profilieren, wird kontrovers debattiert.

Nach der Machtübernahme durch den als moderat eingeschätzten iranischen Präsidenten Hassan Rohani im Jahr 2013 und nach der Einigung über den 13 Jahre andauernden Atomstreit zwei Jahre später verminderten sich sichtbar die Drohgebärden des Iran, wenn auch die Unterstützung der Hisbollah fortgesetzt wurde. Diese gilt in Israel, den USA und Kanada als Terrororganisation. Die israelische Regierung begreift das bloße Erstarken der Hisbollah als potentielle Gefahr, sodass prophylaktische Schläge gegen einen Nachbarstaat berechtigt erscheinen. Abgesehen davon, dass eine Klassifizierung der Hisbollah als Terrororganisation außerhalb der erwähnten Staaten nicht unterstützt wird, sind Aktionen gegen Militäreinrichtungen eines anderen Landes nicht völkerrechtskonform, falls diese nicht der unmittelbaren Vorbereitung einer Aggression dienen.

Sollte sich eine iranische Drohne in den israelischen Luftraum verirrt haben, was im Übrigen vom Iran dementiert wird, dann würde bereits das Prinzip der Verhältnismäßigkeit der Mittel keinen Militärschlag im stattgefundenen Umfang rechtfertigen. Anstatt aber vehement gegen die israelische Aggression Stellung zu beziehen, werden in westlichen Medien lediglich Fakten referiert. Europäische Staatslenker, die mit Kritik an der Trump-Administration nicht gerade sparsam umgehen, ließen das US-amerikanische Lob für Israel unkommentiert. Während der Angriff von türkischen und FSA-Militäreinheiten auf Afrin mit Besorgnis quittiert wird, haben die israelischen Luftschläge auf syrische Stellungen allenfalls Ängste vor einer Eskalation ausgelöst.

Wenn sich die „Tagesschau“ als halboffizielles Organ deutscher Regierungspolitik auch einer direkten Wertung der Ereignisse enthält, lassen Faktenauswahl und -gewichtung keinen Zweifel, auf wessen Seite die Sympathien liegen. Zu Beginn heißt es: „In Syrien droht nach israelischen Angriffen eine Ausweitung des Konflikts in der Region: Israel und die USA warnten Syrien und den Iran. Russland und die UN forderten die Konfliktparteien zur Deeskalation auf.“ Die israelisch-amerikanische Position ist 14 Sätze wert, die Stellungnahmen Russlands und der UN nur drei. Es wird über „schwere Vorwürfe“ der USA an den Iran und über Friedensbeteuerungen Netanyahus berichtet, der sich gegen den syrischen „Machthaber“ Baschar Al-Assad verteidigen würde, da dieser ein Verbündeter des Irans sei.

Vom „Kreml“ erfährt der Leser lediglich, dass „eine gefährliche Konfrontation“ vermieden werden soll, was als indirektes Geständnis für eigenes Verschulden interpretiert werden kann. Unerwähnt bleiben russische Erklärungen über die Völkerrechtswidrigkeit von militärischen Aktionen gegen syrische Einrichtungen und Kampftruppen. Als der russische Außenminister Sergej Lawrow sich bei seinem Besuch in Berlin im Sommer 2017 hierzu äußerte, wurde er von der westlichen Medienwelt mit dem Verweis auf die Krim-Ereignisse attackiert, um seine Glaubwürdigkeit zu untergraben. Werden allerdings die Auswirkungen von Völkerrechtsverletzungen für die betroffenen Bürger während der letzten Jahrzehnte betrachtet, dann hatten westliche Aktivitäten weitaus gravierendere Folgen, die Hunderttausenden das Leben kosteten.

Dieser Beitrag ist zuerst auf dem Heise-Portal "Telepolis" erschienen.

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