Die Grundrente kommt

Rentenpolitik Die Rente von Geringverdienern soll aufgestockt werden. Das ist die leitende Idee hinter dem Vorstoß.

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Dass Altersarmut ein ernstzunehmendes Problem in Deutschland (aber auch in ganz Europa) ist, lässt sich einfach aus Statistiken der letzten Jahre erkennen. Gute Argumente haben meiner Ansicht nach allerdings beide Seite, sowohl die Gegner als auch die Befürworter. Grund genug sich dem Thema mal anzunehmen. Wer also mindesten 35 Jahre oder länger gearbeitet und Beiträge in die Rentenversicherung einbezahlt hat, soll eine Mindestrente erhalten, welche im Minimum 10 Prozent höher sein als die heute Grundsicherung. Zudem soll sie ohne Überprüfung der Verhältnisse ausbezahlt werden. Damit sind nicht alle Beteiligten einverstanden. Ein Faktor, der gegen eine Überprüfung spricht, ist der bürokratische Aufwand.

Der Hauptgrund für eine Altersarmut scheint offenbar die Erwerbsminderung zu sein. Viele Menschen, welche im Rentenalter arm sind, hatten unter Umständen aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Krankheit nicht die Möglichkeit einer Einzahlung in die Rentenversicherung und sind auch zukünftig auf die Grundsicherung angewiesen, weshalb zwischen Grundrente und Grundsicherung unterschieden werden muss.

Die Grundsicherung kann beantragt werden, wenn im Rentenalter nicht genügend Einkünfte zum Leben vorhanden sind oder wer durch Behinderung oder Krankheit gar nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann. Davon sind auch junge Menschen mit einer Erwerbsminderungsrente betroffen und könnten die Grundsicherung beantragen. Die Tendenz der Betroffenen ist steigend. Der Durchschnittsbetrag beläuft sich auf 445 Euro, die genaue Höhe richtet sich nach einem Regelsatz.

Das Arbeitsministerium beziffert die Anzahl Empfänger auf dreihunderttausend, möglich sind aber auch vier Millionen. Darunter befinden sich auch Rentnerinnen und Rentner, welche bis jetzt aus Scheu keinen Antrag gestellt haben. Rund drei Viertel der Begünstigten sind Frauen, welche aufgrund der Familienplanung mehrheitlich Teilzeit oder gar nicht arbeiten. Würde die Bedürftigkeit vorgängig geprüft, könnte sich die Zahl der Grundrentenempfänger auf ungefähr 130‘000 Personen minimieren. Dabei würden alle Personen wegfallen, welche eine zu niedrigere Rente haben, aber zusätzlich über anderweitige finanzielle Mittel verfügen.

Die Schwelle nach den erreichten Beitrittsjahren liegt bei 896 Euro, um den Zuschlag zu erhalten. Für Angestellte mit Mindestlöhnen ist ein Maximalbeitrag von 447 Euro monatlich vorgesehen. Laut Arbeitsministerium belaufen sich die Kosten in mittlerer einstelliger Milliardenhöhe jährlich. Eine exakte Höhe kann nicht prognostiziert werden, da die Zahl der Berechtigten nicht vorliegt. Es könnte sich deshalb um einen weit höheren Gesamtbetrag handeln. Sollte der Grundrentenantrag geprüft werden, liegen die Kosten noch bei ungefähr 200 Millionen Euro. Diese Berechnungen bleiben jedoch vorerst unbestätigt.

Zurzeit betrifft die Altersarmut 16 Prozent. In einer Studie wurde ermittelt, dass es 2020 zwanzig Prozent sein werden. Gründe dafür sind Minijobs, niedrige Löhne und längere Erwerbslosigkeit. In Ostdeutschland gibt es mehr Menschen mit Arbeitsunterbrüchen als im Westen. Das kleinste Risiko besteht bei Personen mit mindestens 35 Jahre Vollzeiterwerb. Gemäß Forschungen werden es 2036 1,8 Prozent sein. Allerdings sind heute schon Rentner genötigt sich von ersparten Rücklagen oder anderen Wertgegenständen wie beispielsweise Gold Punzen zu trenen. Alle Studienergebnisse zeigen auf, dass die Grundrente in Bezug auf die Altersarmut nur begrenzt wirksam sein würde.

Das Ziel der Grundrente besteht nicht im Kampf gegen die Altersarmut, sondern die Wertschätzung für diejenigen, welche ein Leben lang gearbeitet haben.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Charlotte Balgheim

Als waschechte Hanseatin in Bremen geboren und aufgewachsen interessieren mich gesellschaftliche Themen weltweit.

Charlotte Balgheim

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