Missbrauchsopfer werden immer wieder missbraucht, selbst von der Justiz. Die untersagt ihnen aufgrund ihrer Zeugeneigenschaft medizinisch notwendige Therapien. Diesen Missstand enthüllte gestern eine Expertenrunde auf dem 2. Ökumenischen Kirchentag. Mit dabei: Christine Bergmann, Bundesbeauftagte zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs.
Nachdenkliches von einem Kirchentagsblogger
Seit April arbeitet die Dienststelle der Bundesbeauftragten zur Missbrauchsbekämpfung. Man kann ihr schon Briefe und Mails schreiben, ab Ende Mai sogar anrufen. Missbrauchsopfer werden beraten, ihre Fälle erfasst und systematisiert. Daraus werden Empfehlungan an die Politik abgeleitet. Der runde Tisch von drei Ministerien unter Einbeziehung von Institutionsspitzen hat einmal getagt und sich dann in drei Arbeitsgruppen aufgeteilt: Recht, Prävention und Intervention, Forschung und Lehre. Diese Arbeitsteilung könnte die Ursache einer verantwortungslosen Verlängerung des Leidens von Betroffenen sein, weil deutsches Schubladen-Denken dabei das Dilemma konkurrierender Aufträge übersieht: Die Täter zu bestrafen oder den Opfern zu helfen muss nicht dasselbe sein.
Am Anfang der Diskussionsrunde ahnte die ehemalige Ministerin noch nicht, was ihr bevorstand. Eigentlich hatte Christine Bergmann in der kurzfristig angesetzten Talkrunde nur als eine von mehreren Missbrauchsexpertinnen mitdiskutieren wollen. Doch beim Frühstück des gestrigen Donnerstags konnte Moderatorin Ulrike Greim sie überzeugen, vorher den Hauptvortrag anstelle des forensischen Psychiater Prof. Dr. Norbert Leygraf von der Universität Duisburg-Essen zu halten.
Der hörte sich nach einer ersten Erfolgsbilanz an. Die Mauer des Schweigens ist durchbrochen. Ermutigt durch die Medienberichte, melden sich immer mehr Alt-Betroffene. Sie sind meistens etwa 60 Jahre alt. Dadurch werden nicht nur Schäden, sondern auch Folgeschäden deutlich, man weiß jetzt, wie ein früher Missbrauch ein ganzen Leben beeinflussen kann. Das doppelte Unrecht ist verstanden, Institutionen weigern sich nicht mehr, Betroffenen zu glauben und akzeptieren ihre Verantwortung, ziehen Konsequenzen und schulen ihre Mitarbeiter. Die Sensibilisierung für Missbrauch ist zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe geworden.
„Eine Lehrerin sprach mit ihrer Klasse über sexuellen Missbrauch. Danach kam eine Schülerin zu ihr und sagte: ‚Sowas macht mein Opa immer mit mir.’“ So schildert die Ex-Ministerin beispielhaft die Auswirkung der Sensibilisierung – ohne zu ahnen, dass jetzt an dieser der Leidensweg des Kindes mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht endet, sondern erst richtig beginnt.
Die Missbrauchs-Aufklärungs-Welle hat eine Rückseite, die der Aufmerksamkeit von Öffentlichkeit und Politik bisher entging. Bei den Hilfs- und Beratungsstellen und den Betroffenen selbst kommt sie dafür umso schmerzlicher an.
Seit die Betroffenen kommen, geht den Trägern mehr und mehr das Geld aus. Sie kämpfen mit personellen und finanziellen Engpässen. Es gibt keine Traumatherapieplätze mehr. Berater und Therapeuten werden seit Jahren nur mit Zeitverträgen und geringer Bezahlung beschäftigt. Und wenn es Therapieplätze gibt, wird die Therapie von der Justiz untersagt, jedenfalls für die Zeit, die das Verfahren gegen die Täter dauert, was bis zu zwei Jahre dauern kann. Begründung: Therapie würde die Kinder als Zeugen unbrauchbar machen, weil man bei den wiederholten Befragungen nicht sicher unterscheiden kann, ob ihnen das Berichtete wirklich passiert oder nur vom Therapeuten zu Therapiezwecken suggeriert wurde.
Die Opfer bleiben auch in den folgenden Belastungen ohne nachhaltigen Beistand. Dazu gehören die mehrfach möglichen Vernehmungen und soziales sexuelles Mobbing, wenn sie nach Bekanntwerden des Missbrauchs geoutet sind. „Du hast es ja (auch) mit dem gemacht“ kommt von irgendeiner Seite dann unweigerlich auf viele zu. Die im Moment überall vertretene Forderung nach einer Strafanzeige wirkt deshalb „wie ein Knebel für die Opfer“, resümiert Ursula Enders, Traumatherapeutin und Sprecherin der Kölner Opferhilfeinitiative „Zartbitter“ aus Köln. Das Interesse konzentriere sich wieder einmal allein auf die Täter und opfere die Opfert erneut.
Dass es so nicht weitergehen kann, hat Ursula Enders schon Bundesfamilienministerin Kristina Schröder klarmachen wollen und sie deshalb zum Gespräch eingeladen. Nicht einmal eine Antwort sei gekommen. Auf dem Kirchentag konnte die Traumtherapeutin das ganze wenigstens ihrer Amtsvorgängerin und jetzigen Beauftragten zu Gehör bringen, auf dem Podium unterstützt von einem Kollegin, einem Kollegen und einer Familienrichterin.
Ob Christine Bergmann dafür die richtige Adresse ist? Menschenrechtsaktivisten werfen ihr vor, in ihrer Amtsperiode (1998-2002) auch Kindern als Opfern häuslicher Gewalt in bestimmten Fällen die Anerkennung verweigert zu haben. Immerhin versprach sie am Ende der Runde, sich dafür einzusetzen, dass künftig Kinderrechte in die Verfassung aufgenommen werden und dass Lehrer nicht mehr von der Verpflichtung ausgenommen werden, mehrmals während ihrer Laufbahn ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen und nicht nur bei ihrer Einstellung.
Akut notwendig wäre aber, für die Opfer kompetenten juristischer Beistand gegen die Justiz zu organisieren. Wenn diese meint, individuelle medizinische Erfordernisse müssten hinter ihren Ermittlungen zurückstehen, stehen die Grundrechte offensichtlich Kopf. Das ganze scheint eher ein Kommunikationsproblem zu sein. Auch mehr Therapieplätze könnte es schon bald geben, wenn der politische Wille das dazu notwendige Geld in die Hand nimmt. Für beides müsste aber zuerst die Schwerfälligkeit der ministeriellen Bürokratie durchbrochen werden, in der jeder Hinweis an verantwortliche Minister auf Schwachstellen ihres Systems regelmäßig versandet. Bei der Griechen- und Bankenrettung ließen sich vorgeschriebene Dienst- und Verwaltungswege ja auch bei akuten Notlagen außer Kraft setzen, warum also nicht hier?
Der Verfasser bloggt für freitag.de und pfarrverein.com vom 2. ÖKT aus München. Bisher erschienen außerdem:
Kommentare 11
Lieber Christian aus Berlin,
gerne habe ich Ihren Blog gelesen, bis auf den Satz: „Akut notwendig wäre aber, für die Opfer kompetenten juristischer Beistand gegen die Justiz zu organisieren.“
Als ich noch ausübte, kamen eine Mutter und ihre minderjährige Tochter zu mir, weil Ehemann und Vater dem Mädchen zu nahe gekommen war. Es war das erste Mal, dass mir eine solche Konstellation angetragen wurde; häusliche Gewalt war mir ansonsten und in anderer Form nicht unbekannt.
Es bereitete mir ziemliches Kopfzerbrechen, weil ich die Mühlen der Justiz, vor allem in der Umgebung, in der ich praktizierte, genau kannte. Das Bekanntwerden und damit eine Ächtung, besonders in Bezug auf das Mädchen selbst, wären da vorprogrammiert gewesen. Wie sollte da „Gerechtigkeit helfen“ oder gar Genugtuung (eine der dem Strafrecht zugeschriebenen Funktionen) verschafft werden? Ich fand einen praktischen Weg, abseits der Mühlsteine, einschließlich des Rates, professionelle Hilfe wegen der damit verbundenen, notwendigen Aufarbeitung der Erfahrung in Anspruch zu nehmen. Sie taten es meines Wissens auch.
Jetzt ist es so, dass der auf die Weise beteiligte Jurist keine Verpflichtung hat, Anzeige zu erstatten. Im Gegenteil: Er befindet sich im eigentlichen Interessenskonflikt seines Berufes, was dem Ratsuchenden nutzt und/oder ihm schadet. Dabei hatte ich (!) noch Glück. Die Beteiligten waren, jede(r) für sich in seiner/ihren Befindlichkeiten und Verletzungen nicht von Vergeltungsgefühlen getragen, sondern zum Gespräch bereit, wenn auch nur vermittelt.
Es blieb bei diesem einen „Fall“, denn der damit verbundenen Verantwortung sah ich mich nicht gewachsen. Auch und gerade wegen des Dilemmas, mit einem an sich gangbaren Weg der Justiz entweder die Sache zu bessern oder sie zu verschlimmern. Wer wollte die Prognose wagen „weitere Beeinträchtigung des Opfers“ vs. „kriminelle oder psychopathische Energie des Täters“? Ich nicht.
Ich verstehe Sie schon, Christian, wenn Sie wie eingangs zitiert schreiben, ich verstehe vor allem den Drang, das Wohlergehen der Opfer in den Mittelpunkt zu stellen. Aber auch darin sehe ich sehr deutlich, dass das Opfer wieder funktional betrachtet wird. Sein Fall wird so einer eines Berufsstandes gegen einen Apparat. Auch Kompetenz kann man aus einer solchen antagonistischen Stellung heraus nicht gewinnen, bestenfalls eine von „Tipps Tricks“. Es gibt meines Wissens Kanzleien, die im Zusammenwirken mit anderen Spezialisten die in Ihrem Blog angesprochene Problematik zu ihrem Wirkungsbereich gemacht haben. Sie leisten in ihrem Wirkungskreis vor allem Überzeugungsarbeit. Das ist sicher der längere und mühsamere Weg, aber auch der in meinen Augen nachhaltigere.
Ihr e2m
Sehr interessanter Bericht und sehr bewegend. Z
ur Situation der "Opfer" in dieser Gesellschaft: Da gab es mal einen sehr interessanten Beitrag von einer Rechtswissenschaftlerin, der mir sehr einleuchtete. Die Opfer sind in Gerichtsverfahren oder überhaupt Verfahren, in denen eine vermutete Straftat behandelt wird, erst einmal nichts als Beweismittel. Das ist das Problem. Ein Gericht verhandelt auch nicht wegen des Leides, das einem Opfer zugestoßen ist, sondern wegen eines Vergehens oder eines Verbrechens gegen die Gesetze des Staates. Und dafür braucht man die Opfer als Beweismittel.
Von daher erweist sich auch die Härte, die Opfern und Zeugen oft widerfährt. Es geht ja auch um die Einhaltung des Prinzips: "Im Zweifel für den Angeklagten."
Ich kann mir vorstellen, dass sich Christine Bergmann da ein schwieriges Feld aufgeladen hat. Und für die Betroffenen - ein Minenfeld.
Erst mal bin ich froh, dass diese ekelhafteste Art von Machtmissbrauch endlich einmal in aller Öffentlichkeit diskutiert wird, denn damit beginnt doch die Legung dieses "Handwerks" überhaupt ! Wie ein Lauffeuer geht s um die Welt und wird hoffentlich zu einem einzigen Flächenbrand, der die Menschheit von der Geissel Machtmissbrauch überhaupt befreit. Das Beispiel mit dem kleinen Mädchen, dass zur Lehrerin kommt, die gerade über Missbrauch referiert hat und sagt, dass Opa sowas auch mit ihr macht, ist doch ein erleichterndes Zeichen dafür, dass durch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für dieses Thema sich jetzt erheblich etwas bewegt hat ! Ich erinnere mich z.B. an eine Situation, die über 20 Jahre zurückliegt: Ich war zu Besuch bei Bekannten und als ich mit dem kleinen, ziemlich nervig nervösen , altklug wirkenden Töchterchen allein war, erzählte es mir, dass
Pappa sich manchmal auf es drauflege und so schwer sei und so
komische Sachen mache. Da sie sowieso bei allem so hektisch war, ist mir in dem Moment garnicht aufgefallen, was das bedeuten konnte und es ist mir erst viel später wieder eingefallen, als ich mit diesen Leuten garkeinen Kontakt mehr hatte. Wenn ich mir jetzt vorstelle, dass mir so etwas heute passierte, würde ich z.B. sofort nachharken und mindestens
versuchen, mit der Mutter darüber zu sprechen ! Das meine ich, was sich jetzt verändert hat im Gesamtbewußtsein der Gesellschaft. Und von da her bin ich auch diesbezüglich optimistisch.
Erst mal bin ich froh, dass diese ekelhafteste Art von Machtmissbrauch endlich einmal in aller Öffentlichkeit diskutiert wird, denn damit beginnt doch die Legung dieses "Handwerks" überhaupt ! Wie ein Lauffeuer geht s um die Welt und wird hoffentlich zu einem einzigen Flächenbrand, der die Menschheit von der Geissel Machtmissbrauch überhaupt befreit. Das Beispiel mit dem kleinen Mädchen, dass zur Lehrerin kommt, die gerade über Missbrauch referiert hat und sagt, dass Opa sowas auch mit ihr macht, ist doch ein erleichterndes Zeichen dafür, dass durch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für dieses Thema sich jetzt erheblich etwas bewegt hat ! Ich erinnere mich z.B. an eine Situation, die über 20 Jahre zurückliegt: Ich war zu Besuch bei Bekannten und als ich mit dem kleinen, ziemlich nervig nervösen , altklug wirkenden Töchterchen allein war, erzählte es mir, dass
Pappa sich manchmal auf es drauflege und so schwer sei und so
komische Sachen mache. Da sie sowieso bei allem so hektisch war, ist mir in dem Moment garnicht aufgefallen, was das bedeuten konnte und es ist mir erst viel später wieder eingefallen, als ich mit diesen Leuten garkeinen Kontakt mehr hatte. Wenn ich mir jetzt vorstelle, dass mir so etwas heute passierte, würde ich z.B. sofort nachharken und mindestens
versuchen, mit der Mutter darüber zu sprechen ! Das meine ich, was sich jetzt verändert hat im Gesamtbewußtsein der Gesellschaft. Und von da her bin ich auch diesbezüglich optimistisch.
Therapie würde die Kinder als Zeugen unbrauchbar machen, weil man bei den wiederholten Befragungen nicht sicher unterscheiden kann, ob ihnen das Berichtete wirklich passiert oder nur vom Therapeuten zu Therapiezwecken suggeriert wurde.
>>
Das ist doch wahr! Also muss man auf die Prozesse verzichten.
Dazu ein Blick in die USA - Andrew Vachss.
www.vachss.de/vachss/artikel/lw_usa.htm
Ist nur sehr bedingt auf Deutschland übertragbar, die Spezialisierung dieses Manns beeindruckt mich aber.
Hier noch ein Text von ihm zu psychischer Gewalt, den ich sehr gut finde 'Du trägst das Heilmittel in Deinem eigenen Herzen'
www.vachss.de/mission/dispatches/disp_9408_a.html
Zu juristischer Auseinandersetzung, insbesondere bei Inzest ist zu sagen, daß sexualisierte Gewalt, ganz besonders, wenn sie mit psychischer Gewalt verknüpft ist und keine Gewaltausübung im Sinn eines brutalen Zwangs beinhaltet, sehr oft eine in hohem Maße ambivalente Erfahrung ist. D.h. daß vergewaltigte Kinder im üblen Tausch gegen Sex oft viel Liebe und Aufmerksamkeit bekommen, auch das eigene sexuelle Erleben sehr ambivalent sein kann und sich hier Einiges ganz untrennbar von der eigenen erwachsenen Persönlichkeit manifestieren kann. Es ist nicht allen davon Betroffenen gegeben, sich zu einer Eindeutigkeit durchringen zu können - unter vielem anderem mehr auch deswegen, da im Fall einer Anzeige gegen z.B. den eigenen Vater auch der Rest der Familie mitbetroffen ist. Ein weiterer Punkt ist die auch bei Vergewaltigten vorhandene Intimsphäre.
Nach meiner Überzeugung haben die von sexualisierter Gewalt Betroffenen jedes Recht darauf, sich in Ausschließlichkeit darum zu kümmern, daß es ihnen besser geht und sie ein möglichst glückliches Leben führen können. Die äußerst eingeschränkten Angebote wirksamer therapeutischer Hilfe hat Christian in seinem Artikel treffend beschrieben - da! wäre sehr viel zu tun, Frau Bergmann!
Die Betroffenen haben in gar keiner Weise ein Straf-, Ordnungs- und Gerechtigkeitsbedürfnis der Öffentlichkeit zu bedienen, auch nicht die Reinwaschungsversuche der RKK oder der Politik, indem nun ein Zwang zu juristischer Bearbeitung eingeführt wird. Ich las schon von 'brutalstmöglicher Aufklärung' - bei derlei Bestreben wird mir kotzübel - mir scheint hier die Gefahr einer neuerlichen Vergewaltigung der Betroffenen nicht bedacht oder einkalkuliert. Die sich stellende Frage ist auch 'Wem nützt es?'
Betrachtet man sich nämlich die hohe Dunkelziffer sexualisierter Gewalt, gemessen an den wenigen Anzeigen, nochmal gemessen an den noch weniger tatsächlich ausgesprochenen Urteilen - nebst Strafmaßen unterhalb denen für Eigentumsdelikten - so scheint mir die juristische Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt in Deutschland nur in wenigen Einzelfällen der Königsweg für die davon Betroffenen.
Gerade einen Monat her - für 282 Vergewaltigungen am eigenen Kind gab's Bewährungsstrafe, 300 Stunden gemeinnützige Arbeit und 1000€ Schmerzensgeld. Das macht etwa 3,54€ pro Vergewaltigung - günstig, nicht wahr? Kann man fast als Werbung begreifen - Flug und Aufenthalt in Thailand sind teurer.
www.tagesspiegel.de/berlin/polizei-justiz/vater-missbrauchte-tochter-jahrelang-bewaehrungsstrafe/1792028.html
Wie es dieser Frau wohl jetzt gehen mag?
Tolle Nummer! Man kann die Beauftragte angeblich anschreiben, aber eine zugängliche Adresse von ihr oder ihrer Dienststelle findet man auch bei etwas eingehenderer Recherche im I-Net über Suchmachine oder selbst bei Anfrage an den Deutschlandfunk erstmal nicht!
Übrigens ist es ja wohl mittlerweile auch unter Experten kein Geheimnis mehr, dass sich Erinnerung immer verändert, ob nun mit oder ohne Therapie (welcher Methode auch immer) und natürlich auch durch die Verhörmethoden, Tricks und möglichen oder unmöglichen Umgehensweisen der Staatsanwaltschaften und ihrer Hilfsbeamten (Polizei, Kriminalisten etc.) sowie Gerichte (Justizapparat).
Postalisch: Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs, 11018 Berlin
E-Mail: kontakt@ubskm.bund.de
Fax: 03018/555 4 1555
Quelle:
www.bmfsfj.bund.de/BMFSFJ/Ministerium/beauftragte-kindesmissbrauch.html
Das war mit etwas SuMa-Kenntnis leicht zu finden. Der Trick ist: Ich habe beim Googlen in den Suchschlitz zusätzlich "site:bund.de" eingegeben, weil sonst lauter Nachrichtenseiten als relevanter eingestuft werden.
eben!
Das ist schon seit Freuds Aufsatz über "Deckerinnerungen" kein Geheimnist mehr, erst recht nicht mehr seit Prousts 'A la recherche du temps perdu, obwohl erst die jüngere Neurowissenschaft die zwingenden Beweise und schlüssigen Erklärungen für diese (Selbst-)Täuschungen liefert.
Das Verhängnisvolle ist nur, dass Freud wegen dieser Entdeckung der letztendlichen Unsicherheit von Erinnerungen nach so langer Zeit seine sog. "Verführungstheorie" wieder aufgab - sicherlich auch unter dem Druck der Proteste dagegen. Heute wissen wir, dass er wahrscheinlich im ersten Anlauf richtig lag. Missbrauch war schon vor über 100 Jahren häufiger der Fall, als man ahnte - und die Verdrängungsmechanismen waren ähnlich stark wie heute, der Zusammenhang mit späteren seelischen Störungen war für Freud zunächst offensichtlich.
Auf der sicheren Seite ist man aber, wenn man nach den jüdischen Grundsatz verfahren kann:
Es soll kein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten wegen irgendeiner Missetat oder Sünde, was für eine Sünde es auch sei, die man tun kann, sondern durch zweier oder dreier Zeugen Mund soll eine Sache gültig sein. (Dtn 19,15)