Demo, Drohbrief, Sitzungsabbruch

Überwachung Es ist nicht ungewöhnlich, dass Zeugen mehr wissen, als diejenigen, die die Fragen stellen. Doch im NSA-Untersuchungsausschuss wird es immer abstruser.

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Donnerstag, 16.10.2014 - Im Untersuchungsausschuss zur NSA-Affäre, die allmählich in BND-Affäre umbenannt werden sollte, sagt T.B. vom Bundesnachrichtendienst aus. Der ehemalige Bundeswehroffizier wechselte zum BND und arbeitete von 2003 bis 2009 in Bad Aibling. T.B. beteuert, während seiner Zeit habe es keine Weitergabe von Datensätzen gegeben. Und überhaupt seien aus den Rohdaten, die zu seiner Zeit aus abgefangener Kommunikation erzeugt wurden, nur eine Hand voll Meldungen entstanden. In den Augen des Zeugen alles ganz harmlos:

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300 Millionen Euro zusätzlich für BND ?

„Da kamen so wenig Meldungen heraus, dass man es per Hand auswerten konnte,“ spielt Zeuge T.B. die Dimension der Erzeugung und Auswertung von Rohdaten herunter. Gleichzeitig räumt er aber nicht ein, dass nach seiner Zeit zwischen 2009 und 2013 möglicherweise ein relevanter Technologiesprung in der Auswertung oder Kombination der Daten erfolgt sein könnte.

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Ihm kommt nicht in den Sinn, dass die erfassten 500 Millionen Datensätze unter Umständen mit anderen Daten der Five-Eyes kombiniert werden können und dann wieder nutzbar werden.

In Militärdimensionen gesprochen:

„Aber was soll denn passieren? Wir haben doch nur Patronen weitergegeben. Schauen Sie mal. Da können Sie überhaupt nichts mit anfangen, wenn ich die ihnen nun in die Hand gebe.“

Programme, wie XKeyscore habe es zwar zu seiner Zeit schon gegeben, aber der Entwicklungsstand 2007 sei mit dem Abstand von „Windows XP zu Windows 8“ in 2013 vergleichbar. Ein Versuch des Zeugen, seine Hände in Unschuld zu waschen?

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Angesprochen auf die Auswahlkriterien bei der Überwachung (Selektoren) verweist auch er auf den „nicht-öffentlichen“ Sitzungsteil. „n.ö.“ oder einfach „nö“ - für die Live-Tweets eine deutliche Platzersparnis:

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2-Klassen-CDU ?

So langsam kommt der Eindruck auf, dass es innerhalb der CDU eine recht klare Rollenverteilung gibt. Für die, die auf der Regierungsbank sitzen scheint es zwar Druck zu geben, aber sie schauen nicht annähernd so in die Röhre, wie die Ermittler im NSA-Untersuchungsausschuss.

Doch CDU'ler im Untersuchungsausschuss dürfen aufatmen: sie werden langsam verheizt im Vergleich zur amtierenden Verteidigungsministerin, die wie ein Benzinkanister wirkt, der in einem Wald voller Streichhölzer darauf wartet, sich an der falschen Stelle zu reiben.

Dem Untersuchungsausschuss werden Akten so spät eingereicht, dass Sitzungen abgebrochen werden müssen, weil die Opposition zu recht Druck macht und sagt, das wesentliche Zeugen nicht ohne Vorbereitung vernommen werden können.

Die Verteidigungsministerin erhält hingegen Meldungen und Akten aus dem eigenen Haus, positioniert sich und muss sich dann z.B. vom Wehrbeauftragten sagen lassen, dass es verwunderlich sei, dass sie den Meldungen zur Einsatzbereitschaft aus dem eigenen Haus glauben geschenkt habe.

Ran an die Arbeit

Von den rund 500 Seiten Akten sind 138 als Geheim eingestuft und müssen vom Personal der Fraktionen gesondert in der Geheimschutzstelle ausgewertet und gelesen werden. Zeit dazu ist nun bis zum 6. November 2014.

Immerhin beruhigend: die 12 Plätze in der Geheimschutzstelle seien selten mit mehr als 8 oder 9 Leuten belegt, so ein Parlamentarier beim informellen Chit-Chat nach dem Abbruch der Sitzung.

Immerhin konnte dieser Herr beim Überfliegen der Dokumente schon nach 5 Seiten erkennen, dass das Material wohl „sehr interessant sei“. Einzelheiten verriet er nicht.

Sitzungsabbruch

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Die wohl notwendige und einzig richtige Entscheidung an diesem Tage förderte Martina Renner (Die Linke) zu Tage. Nachdem Roderich Kiesewetter (CDU) im Anschluss an den vorangegangenen nicht-öffentlichen Teil mockiert hatte, die Opposition würde die Sitzungen und Zeugenvernehmungen unnötig in die Länge ziehen, forderte der CDU'ler sofort eine nicht-öffentliche Beratung ein, als Martina Renner (Die Linke) den Zeugen zielsicher nach dem Informationsvorsprung fragte:

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Druck? Wer steht denn hier unter Druck?

Mitglieder, wie auch Presseberichterstatter nahmen heute die Abwehrmaßnahmen aus dem Kanzleramt zur Kenntnis. Peter Altmaier kündigte rechtliche Schritte an, sofern der Ausschuss nicht auf die Geheimhaltung achten würde.

Im Zentrum des kanzleramtlichen Pseudo-Shitstorms steht Christian Flisek. Dem SPD-Mann werden Äußerungen zum Thema „Eikonal“ als grenzwertig bis geheimnisverräterisch ausgelegt. Flisek reagiert gelassen – er sehe es als „Rechtsbehelfsbelehrung“ an.

Auch die CDU'ler Kiesewetter und Sensburg reagieren fühlten sich nicht wirklich angesprochen. Christian Ströbele meinte auf die Frage, ob er rechtliche Schritte gegen solche Aktionen des Kanzleramts in Betracht ziehen würde, er müsse das Schreiben erst einmal lesen. Er habe aus der Presse von diesem Brief erfahren.

Martina Renner (Die Linke) forderte das Kanzleramt zur Rücknahme des Schreibens auf.

Unser Dank muss an dieser Stelle der Datenschutzbeauftragten des BND ausgesprochen werden. Ihre Aussage am vergangenen Donnerstag hat offenbar den Druck auf dem Kessel noch einmal deutlich erhöht:

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Mittlerweile ist die Protestnote von Peter Altmaier im Volltext im Internet verfügbar, den ich hier gerne Teile.

Betrachten Sie es als meinen Beitrag zur Dokumentation „Demokratie 2014“, Herr Altmaier:

Betreff: Weitergabe von eingestuften Informationen der Bundesregierung an Pressemedien

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, mehrfach wurde in der jüngsten Zeit in der Presse detailliert über Inhalte aus förmlich eingestuften Unterlagen berichtet, welche die Bundesregierung dem 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode kurz vorher zugänglich gemacht hat:

– So bezieht sich das Magazin DER SPIEGEL in seiner Ausgabe vom 08.09.2014 (S. 16) auf GEHEIM eingestufte Papiere der Bundesregierung. Soweit ersichtlich stammen die wörtlich zitierten Informationen aus Schrieben des Bundesnachrichtendienstes, die dem Untersuchungsausschuss kurz vorher zugänglich gemacht wurden und die dort nach den geltenden Verfahrensbeschlüssen des Ausschusses mehrfach vervielfältigt wurden.

– Auf NETZPOLITIK.ORG wird zum einen der Volltext der “VS-Nur für den Dienstgebrauch” eingestuften Aussagegenehmigung für Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes vor dem Untersuchungsausschuss veröffentlicht. Dieser regelt unter anderem den Einsatz von Arbeitsnamen zum Schutz der operativen Einsatzfähigkeit der Mitarbeiter und war auch aus diesem Grund eingestuft worden.

– Zum anderen ist dort auch die erste Seite eines ebenfalls eingestuften Protokolls des Bundesnachrichtendienstes veröffentlicht worden und zwar ersichtlich in der durch das Ausschusssekretariat eingescannten Fassung.

– Die SÜDDEUTSCHE ZEITUNG veröffentlichte schließlich seit dem 03.10.2014 mehrfach Informationen zur Operation “EIKONAL”, die der Bundesnachrichtendienst durchgeführt hat. Die Zeitung beruft sich in diesem Zusammenhang ausdrücklich auf die STRENG GEHEIM eingestuften Unterlagen, die von der Bundesregierung dem NSA-Untersuchungsausschuss vorgelegt worden seien.

Im Hinblick auf den gegenwärtig noch ungeklärten Informationsabfluss wird das Bundeskanzleramt dienstliche Erklärungen der hier mit den Dokumenten befassten Mitarbeiter einholen. Entsprechenden Überlegungen des Deutschen Bundestages kann ich nicht vorgreifen.

Ich behalte mir vor, im Wiederholungsfalle Strafanzeige gegen Unbekannt zu erstatten. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie den Ausschuss angesichts der oben angesprochenen Veröffentlichungen im Hinblick auf die Handhabung eingestufter Dokumente nochmals sensibilisieren können. Das Staatswohl ist der Bundesregierung und dem Bundestag gleichermaßen anvertraut.

Der vertrauliche Umgang mit eingestuften Unterlagen – insbesondere in Fällen, in denen auch das Verhältnis zu ausländischen Staaten betroffen ist – ist ein Kernbestandteil des Schutzes der Bundesrepublik Deutschland. Verstöße sind strafbewehrt.

Im Zusammenhang mit der Aufgabenwahrnehmung des Untersuchungsausschusses, der sich mit einer großen Zahl eingestufter Unterlagen beschäftigen muss, ist er von besonderer Bedeutung. Im Ergebnis schaden unzulässige Weitergaben geheimhaltungsbedürftiger Unterlagen sowohl der Außen- und Sicherheitspolitik der Bundesrepublik Deutschland als auch dem Aufklärungsinteresse des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen, Peter Altmaier

P.S.: Ich erlaube mir, eine Kopie des Schreibens an den Präsidenten des Deutschen Bundestages, zu übermitteln.

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Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Daniel Lücking

Journalist - verfolgt den 1. Untersuchungsauschuss des Bundestags zum Attentat am Breitscheidplatz vom 19.12.2016

Daniel Lücking

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