Gottes Anzünder

Fanatismus Wegen des Films „Mathilde“ gibt es in Russland Anschläge. Weil er das Andenken an Zar Nikolaus II. besudele
Ausgabe 43/2017

Eines Tages entschloss sich Denis Murashow, auf seine Weise zu protestieren. Am 4. September rammte der 39-Jährige einen mit Gasflaschen beladenen Jeep mitten in das Kosmos-Kino von Jekaterinburg. Das Gebäude ging in Flammen auf, brannte aber nicht vollständig nieder.

Murashow ist orthodoxer Christ und empörte sich über die Veröffentlichung von Mathilde, einem Film von Regisseur Alexei Utschitel über den letzten russischen Zaren, der von der russisch-orthodoxen Kirche heiliggesprochen wurde. In den sozialen Medien wurde Murashow zum „Kino-Dschihadisten“ ernannt und seine Methode mit denen militanter Islamisten verglichen. Mehrere Tage vor dem Angriff auf das Kino hatten Unbekannte Molotow-Cocktails in Utschitels St. Petersburger Studio geworfen. Eine Woche später wurden in Moskau vor den Büros von Konstantin Dobrynin, dem Anwalt des Regisseurs, zwei Autos in Brand gesetzt und Flyer mit der Aufschrift „Brennt für Mathilde!“ verteilt.

Das historische Melodrama über die Affäre des jungen Nikolaus II. mit der Ballerina Matilda Kschessinskaja ließ die Leidenschaften der Gläubigen bereits entbrennen, bevor der Film auf die Leinwand kam. Als Erste machte Natalia Poklonskaja auf die Arbeit des Regisseurs aufmerksam. Die Ex-Generalstaatsanwältin der Krim und Duma-Abgeordnete für die Partei Einiges Russland hatte beim Büro des Generalbundesanwalts mehrmals eine Untersuchung der Finanzierung von Film und Drehbuch sowie eine Überprüfung des dreiminütigen Trailers beantragt. Sie versuchte, Utschitels Studio im Namen der Witwe des Neffen von Nikolaus II. zu verklagen.

Experten, die sich geschlossen hinter Poklonskaja stellten, kamen zu dem Schluss, dass man die Gefühle der Gläubigen auch anders als mit mangelndem Respekt gegenüber religiösen Gegenständen und heiligen Orten verletzen könne. Eine Beleidigung liegt heute dann vor, wenn Einzelpersonen herabgewürdigt werden, „die von Gläubigen verehrt werden und deren Autorität untrennbar mit der religiösen Organisation als ganzer verbunden ist (zum Beispiel einzelne Geistliche oder Heilige)“.

Zar Nikolaus II. wurde von der russisch-orthodoxen Kirche heiliggesprochen, weil er in ihren Augen als Märtyrer gestorben ist. Der Märtyrertod, wie die orthodoxe Kirche ihn versteht, wäscht den Märtyrer von den Sünden der Vergangenheit rein – deshalb sollte kein Bild aus dem Privatleben des jungen Herrschers das des Märtyrers Nikolaus II. besudeln. Poklonskaja hatte mit ihren Anträgen allerdings keinen Erfolg; dem Film wurde nicht die Lizenz entzogen. Daraufhin entschlossen sich Gläubige, die sich in ihren religiösen Vorstellungen verletzt sahen, radikalere Schritte zu unternehmen.

Im Januar erhielten russische Kinos die ersten Briefe, in denen sie dazu aufgefordert wurden, den Film aus dem Programm zu nehmen. Sie stammten von einer ultra-konservativen christlich-orthodoxen Organisation namens „Christlicher Staat – Heiliges Russland“, die drohte, es würden „Kinos brennen und möglicherweise auch Menschen zu Schaden kommen“, sollte Mathilde gezeigt werden. Sechs Monate später ließen sie Taten folgen.

Der Oberchrist: ein Mörder

Als der Film in den Kinos anlief, kam es in ganz Russland zu Bombendrohungen und Evakuierungen öffentlicher Einrichtungen. In Dutzenden Städten erhielten Flughäfen, Bahnhöfe und Einkaufszentren anonyme Anrufe, in denen vor Sprengsätzen in der unmittelbaren Umgebung gewarnt wurde. Der Anführer des „Christlichen Staates“, der wegen Mords, Raubs und Dokumentenfälschung verurteilte Alexander Kalinin, stellte eine Verbindung zwischen den Anrufen und den verletzten Gefühlen der Gläubigen her. Der staatliche Untersuchungsausschuss vermutete hingegen den IS hinter der Kampagne. Zwei Wochen später wurde Kalinin dennoch verhaftet.

Der Versuch, den Start von Mathilde zu verhindern, ist kein Einzelfall. Heutzutage lehnen religiöse Aktivisten in Russland immer entschiedener Kunstwerke ab, die sich in irgendeiner Form auf die Kirche beziehen. Das Gesetz zum „Schutz von Glaubensvorstellungen“ (Artikel 148) wurde ins russische Strafrecht aufgenommen, nachdem Pussy Riot in der Moskauer Christ-Erlöser-Kathedrale ihr Punk-Gebet performt hatten. Drei Mitglieder der Gruppe wurden wegen Rowdytums verurteilt; das Gericht sah in dem Auftritt eine „grobe Verletzung der öffentlichen Ordnung, in der ganz offenbar mangelnder Respekt gegenüber der Gesellschaft als solcher zum Ausdruck kam“. Die Verletzung sei „von einer Gruppe von Personen in vorheriger Absprache begangen worden“ (Artikel 213, Absatz 2).

Mit Unterstützung von oben begannen die konservativsten Gestalten in der Regierung und der orthodoxen Kirche sowie Journalisten offizieller Medien, von „Blasphemie“ und „Sakrileg“ zu munkeln. Diese Begriffe sollten eigentlich keinerlei juristisches Gewicht haben, schließlich ist Russland de jure noch immer ein säkularer Staat. Pussy Riots Bitte („Mutter Gottes, jag Putin davon“) erklang vor dem Hintergrund der gewalttätigen Auseinandersetzungen der Jahre 2011 und 2012. In dieser Zeit entstand eine Bewegung für faire Wahlen, es kam zu Massenprotesten auf der Sacharow-Straße und dem Bolotnaja-Platz und Demonstrationen von „Occupy Abai“.

Putin musste dafür sorgen, dass die Dinge unter den Teppich gekehrt wurden. Dissidenten und Angehörige der Opposition wurden von den Kreml-freundlichen Medien in Stücke gerissen, gegen die Demonstranten von Bolotnaja wurden Verfahren eingeleitet und die Strafen für die Abhaltung öffentlicher Proteste nahmen zu.

Nach Artikel 148 des russischen Strafgesetzbuches von 1996 wurden solche Vergehen mit einer Geldstrafe, Arbeitsdienst und vielleicht einer Haftstrafe von bis zu drei Monaten geahndet. Die erweitere Version, die im Juni 2013 in Kraft trat, erhöhte die Strafen beträchtlich. Sie enthält nun die Möglichkeit einer echten Haftstrafe von bis zu einem Jahr. Heute bezieht sich das Gesetz nicht mehr nur auf die Behinderung der Religionsausübung, sondern erwähnt auch die Beleidigung religiöser Gefühle. Diese Bestimmungen sind recht vage – welcher Grad an Beleidigung führt zu einer Gefängnisstrafe? Wie definiert man die „Verletzung von Glaubensvorstellungen“?

Alexander Werkhowsky, Direktor des SOWA-Zentrums, das sich mit Rassismus und Nationalismus in Behörden und Gesellschaft sowie der Lage der Menschenrechte befasst, sagt offen, was er über das Gesetz denkt. „Solche Gesetze werden aus zwei Gründen verabschiedet. Ein ideologischer Schwenk in Richtung traditioneller Werte stellt einen Faktor dar; ein weiterer ist die Schwerfälligkeit der neuen Norm, repressive Gesetze zu erlassen.“ Werkhowsky: „Die Behörden interessieren sich nicht wirklich für die Gefühle von irgendjemandem – das Thema ist Teil einer weiter gefassten Ideologie ‚traditioneller Werte‘, eine Ideologie, die Repression erzeugt und die von einer neu aufgeladenen ideologischen Bindung unterstützt wird.“

Info

Mathilde Alexei Utschitel Russland 2017, 130 Minuten. Start: 2. November

Gekürzte Fassung eines Texts, der zuerst auf opendemocracy.net veröffentlicht wurde

Übersetzung aus dem Englischen: Holger Hutt

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