Justizministerin Beate Merk reitet auf einer populären Welle und erfindet neues Denglisch
Lange hat es nicht gedauert, bis die Schamfrist vorüber war. Von der Erstaussendung des „Tatort Internet“ über„Lockvogeldiskussionen“ hin zu: Wir brauchen endlich die Vorratsdatenspeicherung 2.0! sind nicht einmal vier Wochen vergangen.
Wer dies peremptorisch und ausdrücklich in den Zusammenhang stellt mit einem Vertrauensanfüttern gegenüber Kindern und Jugendlichen zu sexuellen Zwecken im Netz, ist die Bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU)in der FAZ („Das Schlupfloch für Cybergrooming“). Nicht nur die Rechtslage zum Schutz sei unbefriedigend. „Denn was nützen uns die besten Strafgesetze, wenn wir die Täter nicht ermitteln können. Das scheitert im Internet häufig an nicht gespeicherten Verbindungsdaten. Wir müssen daher dringend die Vorratsdatenspeicherung neu regeln … Dabei müsste man diese verfassungsrechtlichen Vorgaben nur in ein für die Praxis taugliches Gesetz umsetzen.“
Die Zitadelle: Beispielloser Eingriff in Grundrechte
Mit den „Vorgaben“ sind die des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gemeint, das in seinem Urteil vom 2. März 2010 (Az.: 1 BvR 256/08, 1 BvR 263/08, 1 BvR 586/08) gerade dem Ansinnen nach wahlloser Speicherung von Verbindungsdaten in der Telekommunikation eine Absage erteilt hatte. Eine sehr deutliche Absage: Die u.a. „nicht hinreichende Begrenzung der Verwendungszweckeder Daten“ führte zur Nichtigerklärung des Gesetzes, was im Kanon der Verfassungswidrigkeit die Ahndung besonders gravierender Grundgesetzverstöße bedeutet. Merk ist seit 2003 Justizministerin und hat damit über den Bundesrat maßgeblichen Anteil am Zustandekommen des Law & Order an der Verfassung vorbei gehabt. Ihre Intervention ist daher umso bemerkenswerter.
Es geht „bei einer solchen Speicherung“ um nicht weniger als um „einen besonders schweren Eingriff [Anm.: in die Grundrechte] mit einer Streubreite, wie sie die Rechtsordnung bisher nicht kennt“. Und weiter: „Eine Speicherung ... begründet einen schwerwiegenden Eingriff. Von Gewicht ist hierbei auch, dass unabhängig von einer wie auch immer geregelten Ausgestaltung der Datenverwendung das Risiko von Bürgern erheblich steigt, weiteren Ermittlungen ausgesetzt zu werden, ohne selbst Anlass dazu gegeben zu haben.“ Das sind zentrale Worte der Hüter der Verfassung in ihrem Urteil, also nicht das Hirngespinst irgendwelcher Anonymitätsfreaks aus dem Netz. Der neuesten Studie von ARD/ZDF zufolge sind rund 50 Millionen Deutsche regelmäßig im Netz. Abgesehen von den anderen Wegen der Telekommunikation wie der gesamten Sparte Telefonie ergibt das das Gesamtbild von nicht weniger als zwei Drittel der Bevölkerung als mögliche „anlasslose Verdächtige“.
Der Schein und sein Inhalt
Der Kunstgriff von Frau Merk liegt darin, das Wahrnehmungsfeld in den Augen des Publikums zu verengen. Die Reduzierung des Betätigungsfeldes von Internauten auf den (Vertrauens-)Missbrauch von Kindern konzentriert den Blick auf ein besonders emotionsgeladenes Feld, dem sich kaum jemand zu entziehen vermag, ohne herzlos zu erscheinen. Jeder Ansatz einer sachlichen Auseinandersetzung auf der Grundlage eines an Deutlichkeit nicht zu überbietenden unabhängigen Verdikts aus Karlsruhe wird unter Hinweis auf den Opferschutz der Boden entzogen. „Schützt unsere Kinder“ bei RTL2 aus dem Mund von Frau zu Guttenberg oder „Schützt die Opfer, nicht die Täter!“ ihres Produzenten Daniel Harrich von den Seiten der FAZ herab ergeben dabei das populistische Pendant zu einem Recht, das allen zusteht – nicht ausspioniert zu werden. Dass Harrich selbst reichlich versteckt arbeitet, veranlasste die SZ zum durchaus treffenden Titel „Eine eigenwillige Methode“.
Gleichzeitig bereitet die Ministerin freilich auch das Terrain vor, um ihrer Datensammelwut eine möglichst breite Anwendungsbasis zu verschaffen. Chats sind der Studie von ARD/ZDF zufolge die beliebteste 1:1-Kommunkationsplattform im Netz und damit ein öffentlicher Raum ungeahnten und bisher unbekannten Ausmaßes. Da dort, so der subliminale Text, schlimmste Abscheulichkeiten stattfinden, müsse dieser kontrolliert werden können. In ihrer Logik folgt die verdeckte Botschaft dabei derjenigen des Bayerischen Versammlungsgesetzes: „Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung.“ Die Durchreglementierung geht dort bis in geschlossene Räume hinein. Dass mit dem Netz für die „Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung“ nun nicht mehr die physische „Zusammenkunft von mindestens zwei Personen“ erforderlich ist, kann aus dieser Warte durchaus beunruhigen. Wer aber tatsächlich beunruhigt sein sollte, sind die Teilnehmer selbst; das in die Tasten eines Computers gehauene Wort will wohl überlegt sein, anlasslos.
Der gewohnte Trott
Ein drittes und nicht minderes Ziel verfolgt die bayerische Justizministerin mit ihrem Artikel: Durch die Zurschaustellung möglicher Sündenböcke von der Unzulänglichkeit der eigenen Regierung abzulenken. Erst im Juli dieses Jahres überraschte das Bayerische Landeskriminalamt mit der Nachricht, dass im Schnellsiedeverfahren „das Personal künftig mit jungen Informatikern von Fachhochschulen aufgestockt“ wird, um dem „Zuwachs bei Fällen von Industriespionage“ Herr zu werden. Von rund 1.000 neuen Beamten für 2010 ist die Rede. Bereits mehrfach hatte die SPD im Bayerischen Landtag beklagt gehabt, dass die Zahl der Beamten im Dienst seit Jahrzehnten praktisch unverändert geblieben sei bei gleichzeitigem beträchtlichen Zuwachs der Aufgaben. Aber nicht nur die Personaldecke ist dünn, sondern offensichtlich auch das technische Know-How um das Ding, das sich Netz nennt. Eine Parallele drängt sich auf: Seit 16 Jahren planen Behörden bundesweit einen einheitlichen digitalen Funk, also eine moderne Form der Kommunikation. Dass sie trotz redlicher Vorlaufzeit nicht nur technisch nicht vorankommen, sondern im Juli dieses Jahres dafür auch die Gelder gesperrt wurden, zeigt die schlichte Immobilität des Apparates. Dem kommt es entgegen, sich sechs Monate Zeit lassen zu können, um in aller Ruhe ein Datensortiment zur nachträglichen Fahndung zur Verfügung zu haben. Auch der wahre Fokus wird mit dieser Randnotiz deutlich: Industrieanliegen und nicht die Verhaltensauffälligkeiten im gesellschaftlichen Bereich.
Mit „Grooming“ hat Ministerin Merk ein neues Wort in den deutschen Sprachgebrauch geworfen, das Aufmerksamkeit heischt und die Modernität der Justiz demonstrieren soll. Sie vermag nicht darüber hinweg zu täuschen, dass dem ordnungspolitische Konzepte zugrunde liegen, die dieser Moderne nicht gerecht werden. Sie missbraucht dabei Opfer sexueller Gewalt ein zweites Mal für politisches Kleingeld und den eigenen Dilettantismus. Oder hat Frau Merk es nur überlesen, dass GQ, das Modemagazin für den Herrn von Welt aus dem Hause Condé Nast Grooming als „tag“ (englisch für Stichwort, im Netz) verwendet für: Schöhnheit, Duft, Haargel und David Beckham?
Startseitenfoto: Christof Bobzin
Kommentare 14
Troja befindet sich in schlechter Verfassung.
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/d/d7/Troy1.jpg
Die Zugangsbesitzer, also Eltern, müssen Verantwortung übernehmen. Wenn mein 15 jähriger Sohn mir den Autoschlüssel klauen würde und einen Unfall baut muss ich auch haften.
Die Daten (IP-Adresse etc.) werden für 7 Tage beim ISP gespeichert. Sind 7 Tage nicht genug, um eine Anfrage an den Provider zu stellen? Innerhalb dieser Zeit ist es eindeutig möglich, den Anschlussinhaber zu ermitteln. Und überhaupt, welche IP-Adresse würde in diesen Fällen dann wohl vom ISP oder dem Betreiber der Chats übermittelt? Die eines Anonymisierungsservers, der u.U. nicht einmal von einem kommerziellen Anbieter betrieben wird. Glaubt die Staatsministerin wirklich, dass die nach ihren eigenen Angaben raffinierten Täter diesen Trick, anonym zu bleiben, nicht kennen? Mit Wingate konnte schon vor mehr als 20 Jahren die IP nach Belieben modifiziert werden. Bei der Vorratsdatenspeicherung hieß es ursprünglich: ausschließlich zur Terror-Abwehr. Dann wurde sie per Kuschelbeschluss als verfassungswidrig auf Eis gelegt. Nun haben wir neben den Terroristen auch noch Porno bis sie dann doch wieder eingeführt werden kann. Die von Merk vorgeschlagenen Maßnahmen sind leicht zu umgehen (Tunnel ins Ausland). Eine effektive Durchsetzung ist nur durch konsequente Abtrennung wesentlicher Funktionen des deutschen Internets vom Rest der Welt zu verhindern, um mittels totalitärer Kontrolle eben diese Umgehungsmöglichkeiten auszuschließen. Wenn diese Leute das wollen sollen sie es auch sagen und nicht mit einer Salami-Taktik ständig nach Gesetzesreformen schreien.
Lieber Sachichma,
bei der Doku "Missbrauch per Mausklick"
www.freitag.de/community/blogs/ed2murrow/internet-missbrauch-per-mausklick
hatte ich mich eines gefragt: Nachdem dort darüber berichtet wurde, dass in der Hannoveraner Dienststelle vor allem Nachts die Aktivitäten besonders intensiv seien, wie das denn funktionieren soll, ad hoc entsprechende Daten aus den "variablen IP's" zu gewinnen? Jour-Dienste werden an den Gerichten kaum mehr geschoben, aber vor allem: Wer bei den Providern ist noch wach und ggfs. befugt, Auskunft zu geben?
Das Hauptproblem ist die Geschwindigkeit des Ermittlungsvorganges. Nicht so sehr das "Proxy-Surfen", die entsprechenden Tracer gibt es im Dutzend billiger. Sondern der Vorgang: Mögliche Tatbegehung - Identifizierung des Urhebers - Einholung der Information. Dies setzte nicht nur Technik voraus, sondern vor allem Organisation der Behörden. Da leben wir, so meine Wahrnehmung, noch Mitte des vorigen Jahrhunderderts. Und aus reiner Bequemlichkeit, diesen Apparat nicht vom Kopf wieder auf die Füsse stellen zu müssen, werden solche Fiktionen à la Merk konstruiert: Ein Datenbestand, den man in aller Seelenruhe rastern kann, 6 Monate auf Vorrat.
Die eigentliche Perversion ist: Soviel Zeit zu haben, bedeutet, sehenden Auges die mögliche nächste Tatbegehung billigend in Kauf zu nehmen. Das ist nicht auf die Beamten gemünzt, die sich wirklich ein Bein ausreissen. Das ist systemisch so, weil bei den Entscheidern selbst kaum jemand dabei ist, der Ahnung hat, was "Netz" sei. Ich lese zu dem Thema die Berichte des "Runden Tisches zum Kindesmissbrauch" beim Bundesfamilienministerium. Das rate ich jedem, der sich ein Bild davon machen möchte, wie dicht da der Nebel in Sachen www ist.
sachichma schrieb oben bereits, dass die Vorratsdatenspeicherung zuerst zur Terrorbekämpfung gedacht war. Ende letzten Jahres war es dann kinderpornographisches Material und und nun sind es die Kinder selber.
Könnten das nicht auch Zeichen eines Rückzuges sein? Die Bedrohung wird immer näher an die Menschen gerückt, der Emotionalisierungsgrad immer weiter erhöht. Das deutet darauf hin, dass der Widerstand aus Netz und Parteien Wirkung zeigt und nicht einfach verpufft. Das motiviert.
Es bedeutet für die Zukunft auch, dass den Merks die Munition ausgeht, denn was kann man nach Gefahr für die eigenen Kinder noch auffahren?
Mit obigen Beitrag will ich nicht sagen, es bestünde kein Grund mehr zur Wachsamkeit...
Lieber Merdeister,
die Entscheidung des BVerfG und damit die Gesetzgebung stehen in der Tat in einem weiteren Zusammenhang, dem der EG-Richtlinie 2006/24. Dort ist von „schweren Straftaten einschließlich Terrorismus“ die Rede. Was schwer bedeutet, ist den nationalen Gesetzgebern überlassen worden. Konsequenterweise hat das BVerfG auch gefordert, dass die Delikte, deretwegen eine Datensammlung erlaubt sein soll, konkretisiert werden müssen, etwa in Form eines Katalogs.
Das deutsche Strafrecht böte eine erste Unterscheidung danach, was Verbrechen ist und was Vergehen. Das hinge sodann von dem Strafmaß ab, das in Form einer zeitigen Strafe ausgedrückt ist: Verbrechen ist, was im Begehungsfall ein Mindestmaß eine Haft von einem Jahr oder darüber androht. Das „Grooming“ von Frau Merk, das tatsächlich schon unter Strafe steht (siehe § 176 Absatz IV Ziff. 3 StGB, dejure.org/gesetze/StGB/176.html ) ist ein Vergehen, von der Strafandrohung her keine schwere Tat; das Mindestmaß besteht dort in drei Monaten Haft. Deswegen schrieb ich, dass das Terrain für eine Anwendung der Datenspeicherung auf breiter Basis vorbereitet wird: Mit Blick auf die eigene, von der Ministerin selbst nicht bestrittenen Strafandrohung eines Vergehens, also etwas ganz anderes, als schwere Straftat, auch wenn es moralisierend anders daher kommt.
Das ist kein Widerspruch zum Beitrag von Sachichma, sondern eine Ergänzung und, leider, Fortführung.
Ihr e2m
@ e2m
"Das Hauptproblem ist die Geschwindigkeit des Ermittlungsvorganges": Darum ist m.E. die Frist von 7 Tagen ausreichend. Die Gefahr das 6 Monate alte Daten undurchdringlich wie die "Favelas" werden ist eher wahrscheinlich. Auch wären die Informatiker der Behörden auch in der Lage schneller einen Zugriff auf Verdächtige zu realisieren, werden aber sicher von bürokratischen Hindernissen in ihrer Arbeit behindert. Die "Abmahn-Industrie" macht bei Copyright-Verletzungen wie schnell gearbeitet werden kann.
@ merdeister
Es kann sein das Du recht hast und "...der Widerstand aus Netz und Parteien Wirkung zeigt...". Aber das bedeutet dann hoffentlich nicht das das Thema mal wieder verschoben wird nur um dann bei einer "günstigeren" politischen Konstellation wieder aus der Vergessenheit gezerrt zu werden.
Die Zugangsbesitzer, in dem Fall die Eltern, müssen mehr in die Verantwortung genommen werden. Und dafür reicht wohl auch die vorhandene Rechtsprechung aus.
@ e2m
das dies "grooming" nur ein Vergehen und nicht eine Vorbereitung zu einer Straftat ist, wusste ich nicht. Das ist natürlich fatal. Um so wichtiger wäre eben das schnellere Zugriffmöglichkeiten geschaffen werden müssten, denn sonst kommt es tatsächlich wie Sie oben schrieben das Leute "Soviel Zeit zu haben...(und)... sehenden Auges die mögliche nächste Tatbegehung billigend in Kauf zu nehmen."
Lieber Sachichma,
die Selbstbeherrschung wäre im "öffentlichen Raum Netz" die Grundvoraussetzung, um viele der Interventionen der Obrigkeit überflüssig zu machen. Alleine schon der Hinweis aus der simpelsten Selbstbehauptung heraus, Schmeicheleien (die berüchtigte Süssigkeit von keinem Fremden anzunehmen) nicht zu erliegen, könnte als erster Schritt begriffen werden. Aber genau da setzt man derzeit in Deutschland nicht an, ganz im Gegenteil.
@ Merdeister Ich habe nicht den Eindruck, dass das nur Rückzugsgefechte sind, sondern eine andere Qualität der Auseinandersetzung. Etwa in Richtung: Nicht einmal die Rechtsprechung nimmt mehr die berechtigten Ängste der Bevölkerung wahr?
Meiner Ansicht nach sollte die Vorratsdatenspeicherung im Prinzip nicht zugelassen sein, jedoch für ganz bestimmte schwerwiegende Tatbestände erlaubt werden. Und dies bei konkreten Verdachtsmomenten auf Antrag der ermittelnden Behörden bei der Gerichtsbarkeit.
Ein anderes Thema ist es, ob man den § 176 als geglückt bezeichnen kann. Grooming sehe ich persönlich ebenfalls als schwere Straftat an.
Und ja, unabhängig von der Verfolgung der Täter z.B. bei § 176 sind die Verantwortlichen für den Internetzugang stärker in die Pflicht zu nehmen. Wie sachichma schon schrieb, bin ich für die Autoschlüssel zuständig und ich bin auch für einen Waffenschrank oder andere Dinge zuständig, sofern sie für gemeingefährliche Taten mißbraucht werden können.
@ e2m : das wäre an der Grenze der gewohnten demokratischen Regeln : "Nicht einmal die Rechtsprechung nimmt mehr die berechtigten Ängste der Bevölkerung wahr?" Das käme einem Schritt zum Totalitarismus nahe, der emotional geladen unter der Maske der Tugend daher kommt und sehr "orwellisch". Gut das Guttenberg kein Innen- oder Justiz-Minister ist...
sachichma, das ausloten der grenzen, in denen es sich doch relativ gesehen gut lebt, scheint mir hier der grundtenor, mal abgesehen, dass für mich persönlich andere probleme priorität haben.
In der Radiosendung "Das Verbecherhirn" wurde der Kriminaloberkommissar im Bundeskriminalamt, Sachbearbeiter bei der Zentraldienststelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen (ZaRD), mit Namen Christoph Adler interviewt. Er gab folgendes Statement zu Protokoll:
Ich sehe das so, dass das Internet uns eine Möglichkeit an die Hand gegeben hat, an Personen heranzukommen, die wir sonst gar nicht gefunden hätten, also in gewisser Weise auch eine Aufhellung des Dunkelfeldes.
Was letztlich die Auffassung, Netz ist öffentlicher Raum, nur bestärkt, bestens geeignet, um Räuber und Gendarm zu spielen oder sich ernsthaft zu beschäftigen.
Vielen Dank für die Ergänzung über die Zeit hinweg.