Mit dem Ausweis ins Netz

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Die Netzgemeinde lässt sich im Streit über Anonymität spalten; das kommt Kontroll-Freaks zupass

Anonymität ist einer der Dauerbrenner im Netz. Vor allem dort, wo in diesem öffentlichen Raum gezündelt wird. Und gezündelt wird überall dort, wo die Bewegungsfreiheit im Netz eingeschränkt wird und werden soll.

Die Argumente für solche Einschränkungen sind bekannt: Vergangenes Jahr ging es um „Tatort Internet“, kongenial begleitet von der Dokumentation „Missbrauch per Mausklick“. Vor diesem Hintergrund wurde durchsichtig, was speziell für konservative Sicherheitspolitiker eine Durchregulierung von Bewegung im Netz bedeutet: Die Nachvollziehbarkeit jeder beliebigen Einwahl in eine (Telefon)Leitung.

Der Appell an den Schutzinstinkt von Erwachsenen gegenüber Kindern war freilich nur der Deckmantel, der zunächst die Methoden der Macher dieser Sendungen verdeckt hat und damit ihre eigentliche Botschaft. Da der Staat nicht in der Lage sei, für ausreichenden Schutz zu sorgen, müssten Bürger eben das Recht in die eigene Hand nehmen. Was angesichts von Entwicklungen, die an die Lynchjustiz eines entfesselten Mobs erinnert haben, einen trefflichen Vorwand geliefert hat, die Souveränität des Rechtsstaates zu postulieren. Gäbe es nur endlich wieder die Vorratsdatenspeicherung, so wurde suggeriert, würde selbst das Phänomen des „Cybergrooming“ verschwinden.

Für das laufende Jahr wurde die Saison eingeläutet mit der Dokumentation „Angriff aus dem Netz“ für Report München. Die Autorinnen Birgitt Kappel und Sabina Wolf haben anhand von einigen Beispielen dargestellt, dass Anonymität im Netz derzeit einen Schaden von rund 4,6 Milliarden Euro in Deutschland verursache. Das Schadenspotential betrage, so der filmische Teaser, aber 50 Milliarden, „so viel wie ein Konjunkturpaket 2“. Die Begleitmusik ist diesmal nicht eine Reality-Show, sondern die Wirklichkeit von Wirtschaftskrisen. Das Datenmaterial stammt weitgehend aus dem Zwischenbricht des Bundeskriminalamtes zu „Cybercrime 2010“, der tagesaktuell von allen Medien transportiert worden ist. Auch dem kann sich kaum jemand entziehen.

Der Film hat gegenüber bisher verwendeten Szenarien einen besonderen Vorzug. Er stellt dar, wie wenig letztlich Vorratsdatenspeicherung gerade gegen den hauptsächlichen Schadensverursacher, gegen die Wirtschaftsspionage auszurichten vermag. Die Standorte der Angreifer sind meist in Ländern belegen, denen eine Nähe, fallweise ein Auftragsverhältnis zu dieser Spielart des Hackings nachgesagt wird. Hinlänglich bekannt ist, dass es sich jedenfalls um Staaten handelt, in denen Rechtshilfeersuchen aus Deutschland eher geringe Aussicht auf Erfolg haben.

Fatale Parallelen

Andererseits zeigt „Angriff aus dem Netz“, wie fragwürdig es erscheinen mag, wenn das „Anonymous-Kollektiv“ mit kriminellen Strukturen in Verbindung gebracht wird. Als Konsumenten und Zulieferer etwa der Plattform kino.to, deren mittlerweile verhafteten Macher sich daraus „Luxusautos, Villen und Equipment“ finanziert hatten. Kurz danach wurde die Internetpräsenz der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen, die maßgeblich an den Ermittlungen gegen die Plattform beteiligt war, mit einer DDos-Attacke von Anonymous lahm gelegt. Hierzu befragt, bekennt einer der Anonymen: „Ja, natürlich, das ist eine Art Selbstjustiz.“ Und auf die Frage, ob ihm bewusst sei, dass auf die Weise vielleicht „eine Firma plattgemachtwird, dass vielleicht Arbeitsplätze verloren gehen“, meint er: „Natürlich ist man sich der Konsequenzen bewusst und jeder entscheidet, ob er dabei sein möchte oder nicht.“

Ob Zufall oder nicht, die Aussagen dieses Anonymous ähneln auf fatale Weise den Kernaussagen der Macher von „Tatort Internet“. Lässt man einerseits das moralische Entrüstungszeug dort, die Freiheitskampfrhetorik hier weg, bleibt als verbindendes Element das Gutdünken, das sich von Freiheit im Maß der selbst auferlegten Verantwortung unterscheidet. In diesem Amalgam zwischen Cinderella, Robin Hood und Dagobert Duck lassen sich bestens Schwerpunkte setzen. Das ist auch die Kontinuität in der Botschaft an das breite Publikum: Wer (sich) anonymisiert, hat in jedem Fall etwas zu verbergen. Und diese Versteckmöglichkeiten soll(t)en beseitigt werden.

Der politische Diskurs des „offenen Visiers“ hat es bislang geschafft, das Netz in eine gemeinsame Haftung zu nehmen, obwohl die behandelten Lebenssachverhalte unterschiedlicher nicht sein könnten. Und läuft im Endergebnis darauf hinaus, für den Zugang zu diesem Netz allgemein einen wie auch immer gearteten Ausweis zu verlangen. Was im täglichen Leben ziemlich ungewöhnlich wäre, nämlich eine Mitführpflicht von Papieren, wäre Alltag in jeder Facette in der sogenannten virtuellen Welt.

Da mag es erfreulich sein, dass zumindest in puncto Meinungsfreiheit eine höhere Instanz der Zivilgerichtsbarkeit erkannt hat, dass die „Verpflichtung, sich namentlich zu einer bestimmten Meinung zu bekennen allgemein die Gefahr begründen“ würde, „dass der Einzelne aus Furcht vor Repressalien oder sonstigen negativen Auswirkungen sich dahingehend entscheidet, seine Meinung nicht zu äußern.“ Zivilgerichtsbarkeit bedeutet in dem Kontext eine Rechtsstreitigkeit zwischen Einzelpersonen in einem Gleichordnungsverhältnis. So besehen ist der Beschluss dieser Instanz weniger tröstlich, wenn sie im Verhältnis zwischen Individuen erst betonen muss, dass Gedanken frei sind. Auch wenn sie ins Netz geschrieben werden. e2m

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Geschrieben von

ed2murrow

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ed2murrow

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