Kurden als Staatsfeinde

Verbot Während die Türkei einen Völkermord an der kurdischen Bevölkerung verübt, tut die Bundesregierung alles daran, die kurdische Identität zu kriminalisieren.

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Am Dienstag, den 12. Februar 2019 ließ der Innenminister der BRD Horst Seehofer (CSU) einen kurdischen Verlag sowie eine Musikproduktionsfirma verbieten. Als Grundlage wird das seit 1993 in der Bundesrepublik herrschende „Betätigungsverbot“ der Arbeiter*innenpartei Kurdistans (PKK) sowie allen Organisationen, denen eine Nähe attestiert wird. Bereits Juni 2008 wurde der kurdische Satellitensender „Roy TV“ als Propagandainstrument der PKK verboten. Nun traf es die Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH sowie die MIR Multimedia GmbH. Der Adressat ist eindeutig: die Bundesregierung signalisiert dem türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan eine organisatorische und propagandistische Zusammenarbeit, wohl wissend, dass in der Türkei ein genozidaler Krieg gegen die kurdische Bevölkerung geführt wird. Dabei ist die Listung der PKK als „Terrororganisation“ schon länger Diskussionsthema, da politische und gesellschaftliche Wechselwirkungen ignoriert werden. Das Angebot von Friedensgesprächen durch Abdullah Öcalan veranlasste den Gerichtshof der Europäischen Union November 2018 unter anderem dazu, die Listung der Partei als terroristische Organisation zwischen 2014 und 2017 für rechtswidrig.

Die grundsätzliche Frage der Gewalt spielt bei solch Entscheidungen eine untergeordnete Rolle, denn der Aggressor ist eindeutig die unterdrückende Regierung Erdoğans. Dass die BRD dabei als Helferin auftritt, ist auf den dreckigen „Flüchtlings-Deal“ zurückzuführen sowie der hohe ökonomische Nutzen. Um den Export von Kriegsgütern nicht zu gefährden - und folglich auch den Gewinn - treibt die BRD ein zweischneidiges Spiel, was jedoch ihrer klassenpolitischen Rolle zu entnehmen ist. Die absolute Diskrepanz des Spiels fand 2014 ihren Höhepunkt, als der damalige Fraktionsvorsitzende der Christlich Demokratischen Union (CDU), Volker Kauder, eine „Unterstützung“ der PKK im Kampf gegen den Daesh („Islamischer Staat“) erwog. Die Rolle des kurdischen Widerstands gegen die islamistischen Terrorist*innen ist nicht zu unterschätzen, obgleich sie trotz einer formalen Schutzmacht durch Russland und teilweise den Vereinigten Staaten durch den NATO-Partner Türkei zusätzlich attackiert wurde. Diese Überlegung war hiernach eine rein opportunistische und findet keinerlei Anklang mehr, denn das propagandistische Bild auf die Kurd*innen wird in der Bundesregierung nahezu unkommentiert durch Erdoğan verbreitet. Trotz der kontinuierlichen Islamisierung der Türkei wird alles daran gesetzt, den Despoten nicht zu verärgern.

Doch was wurde genau verboten? Der Mezopotamien Verlag vertrieb nicht nur die Gefängnisschriften Öcalans, sondern auch die Biografie Sakine Cansız', die 2013 in Paris von Agenten des türkischen Geheimdienstes MIT (Millî İstihbarat Teşkilâtı) ermordet wurde. Daneben wurden auch unpolitische Werke wie Kinder- und Sachbücher, Klassiker oder über die Geschichte Kurdistans publiziert. Der Verlag ist ein Spiegelbild der kurdischen Kultur, doch wird einzig auf den Verkauf und Vertrieb jener Werke reduziert, die von Mitgliedern - ob vermeintlich oder tatsächlich - der PKK geschrieben wurden. Die Journalistin Mely Kyak brachte es in ihrer „Theaterkolumne“ provokant mit „Hitler erlaubt, kurdisches Grammatikbuch verboten“ auf den Nenner. Die Bundesregierung betreibt nicht bloß eine Zensur, sondern tut im Namen der türkischen Regierung alles daran, die Existenz kurdischer Realität zu kriminalisieren. Dadurch wird die Grundlage geraubt, den Konflikt an sich überhaupt verstehen zu können, um entsprechend zu agieren. Wie soll sonst verstanden werden, dass kurdische, autonom geführte Gebiete wie Rojava oder Afrin ein in der arabischen Region musterhaftes Beispiel gelebter Demokratie, Gleichheit und Multikulturalität ist? Der diskursive Widerspruch des entschlossenen Kampfes der politischen Theorie zu dessen Ausführung ist nicht zu übersehen. Die Ursache, welchen Nutzen die BRD durch die durchgängige Kriminalisierung kurdischen Seins hat, ist auf ihre (post)imperialistische und international ökonomische Rolle zurückzuführen.

Der bellizistische Widerstand der PKK-Mitglieder in direkter Auseinandersetzung mit dem türkischen Staat, der nicht nur demokratisch legitimierte kurdische Bürgermeister*innen absetzt, sondern auch kurdische Dörfer dem Erdboden gleich macht und jeden Widerstand mit roher Gewalt unterdrückt, wird als Gradmesser herangezogen, die Kriminialität zu erklären. Medial und im öffentlichen Diskurs wird der Anschein erweckt, die PKK sei eine in absoluter Bosheit nicht zu überbietene Partei, die das Menschenrecht in jeder erdenklichen Sekunde missachtet. Der Blick nach Afrin und Rojava zeigt, obschon der stetigen kriegerischen Auseinandersetzung, ein anderes Bild. Eine aktuelle Recherche der Huffington Post offenbarte auch in Afrin die deutsch-türkische Verbundenheit. Nachdem von der Türkei gedeckte islamistische Terrorist*innen den Ort eingenommen hatten, wurden kurdische Olivenbäuer*innen enteignet, deren Produkte auch in deutschen Regalen zu finden sind. Ein entsprechend wirtschaftliches Abkommen wurde lokal von „Vertreter[n] der Terrormiliz Jabhat al-Sham, ehemals Al-Nusra, und Mitglieder der Islamistengruppe Ahrar al-Sham“ unterzeichnet. Die Verflechtung der BRD im Krieg gegen die kurdische Bevölkerung ist nicht nur auf den militärischen Export zu reduzieren. Daher ist es im eigenen Interesse der Bundesregierung, den Krieg organisatorisch im Inland fortzusetzen.

Die BRD steht in der Regel schnell zur Seite, wenn in Diktaturen oder klassenpolitisch so definierten Regierungen Menschenrechtsverletzungen stattfinden. Ihre Rolle in der Türkei lässt eine direkte Intervention jedoch nicht zu, was besonders Deniz Yücel erleben musste, der knapp ein Jahr eingeknastet war. Auch seine Befreiung musste durch einen erweiterten militärischen Deal regelrecht erkauft werden. „Wie Merkel uns an einen Autokraten verkaufte“ heißt passend eine kurze Abhandlung der deutsch-türkischen Beziehung von Sevim Dağdelen (Die Linke). Das Verbot des kurdischen Verlags stellt de facto ein Verbot der kurdischen Sprache, der kurdischen Identität da. „Wer sich hingegen umfassend über die Kurden bilden möchte, ist auf Publikationen angewiesen oder auf Schriften, die auf komplizierte Weise zu besorgen sind“, so Kiyak in ihrer Kolumne. Der Mezopotamien-Verlag war so ein Ort. Durch die Aktion des Innenministerium macht sich die Bundesregierung indirekt mitschuldig an einem weiteren Genozid. „Der Rechtsstaat bietet seinen Feinden die Stirn!“, wird der damalige Innenminister Thomas de Maizière (CDU) zitiert, als März 2018 die Geschäftsräume des Verlags und der Musikproduktionsfirma durchsucht wurden. Dieses von de Maizière ausgelegte Recht vermochte dabei keinen kausalen Zusammenhang zwischen der Kriminalisierung kurdischer Literatur und dem völkerrechtswidrigen Krieg gegen eben jene Bevölkerung erkennen. Horst Seehofer setzt diese Tradition bewusst fort und scheint keine Anstalten zu machen, davon auch nur im geringsten abzuweichen.

Dieser Beitrag gibt die Meinung des Autors wieder, nicht notwendigerweise die der Redaktion des Freitag.
Geschrieben von

Elisa Nowak

Freie:e Journalist:in aus Konstanz

Elisa Nowak

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