Bürgergeld: Jobcenter treibt Familie mit behinderten Kindern in die Obdachlosigkeit!

Bürgergeld: Fatale Ignoranz In Deutschland werden regelmäßig und bundesweit immer wieder Familien durch die Bundesagentur für Arbeit / Jobcenter in die Obdachlosigkeit getrieben. Ursache: Inkompetenz, Ignoranz und Erbarmungslosigkeit!

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𝗝𝗼𝗯𝗰𝗲𝗻𝘁𝗲𝗿 𝗪𝘂𝗽𝗽𝗲𝗿𝘁𝗮𝗹 𝘀𝗼𝗿𝗴𝘁 𝗳𝘂̈𝗿 𝗱𝗿𝗼𝗵𝗲𝗻𝗱𝗲 𝗢𝗯𝗱𝗮𝗰𝗵𝗹𝗼𝘀𝗶𝗴𝗸𝗲𝗶𝘁 𝗯𝗲𝗶 𝗙𝗮𝗺𝗶𝗹𝗶𝗲 𝗺𝗶𝘁 𝘀𝗰𝗵𝘄𝗲𝗿𝗯𝗲𝗵𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿𝘁𝗲𝗻 𝗞𝗶𝗻𝗱𝗲𝗿𝗻
𝘐𝘤𝘩 𝘮𝘰̈𝘤𝘩𝘵𝘦 𝘢𝘶𝘴 𝘥𝘦𝘳 𝘉𝘦𝘳𝘢𝘵𝘶𝘯𝘨𝘴𝘱𝘳𝘢𝘹𝘪𝘴 𝘷𝘰𝘯 𝘛𝘢𝘤𝘩𝘦𝘭𝘦𝘴 𝘦𝘪𝘯𝘦𝘯 𝘍𝘢𝘭𝘭 𝘩𝘦𝘳𝘷𝘰𝘳𝘩𝘦𝘣𝘦𝘯 𝘶𝘯𝘥 𝘪𝘯 𝘥𝘪𝘦 𝘖̈𝘧𝘧𝘦𝘯𝘵𝘭𝘪𝘤𝘩𝘬𝘦𝘪𝘵 𝘣𝘳𝘪𝘯𝘨𝘦𝘯, 𝘥𝘦𝘳 𝘮𝘪𝘤𝘩 𝘶𝘯𝘥 𝘶𝘯𝘴 𝘸𝘪𝘳𝘬𝘭𝘪𝘤𝘩 𝘧𝘢𝘴𝘴𝘶𝘯𝘨𝘴𝘭𝘰𝘴 𝘮𝘢𝘤𝘩𝘵. 𝘌𝘪𝘯𝘦𝘯 𝘥𝘦𝘳𝘢𝘳𝘵 𝘩𝘦𝘧𝘵𝘪𝘨𝘦𝘯 𝘶𝘯𝘥 𝘨𝘳𝘢𝘷𝘪𝘦𝘳𝘦𝘯𝘥𝘦𝘯 𝘍𝘢𝘭𝘭 𝘶𝘯𝘥 𝘦𝘪𝘯𝘦 𝘰𝘧𝘧𝘦𝘯𝘴𝘪𝘤𝘩𝘵𝘭𝘪𝘤𝘩𝘦 𝘐𝘨𝘯𝘰𝘳𝘢𝘯𝘻 𝘴𝘦𝘭𝘣𝘴𝘵 𝘷𝘰𝘯 𝘥𝘦𝘳 𝘑𝘰𝘣𝘤𝘦𝘯𝘵𝘦𝘳 𝘎𝘦𝘴𝘤𝘩𝘢̈𝘧𝘵𝘴𝘧𝘶̈𝘩𝘳𝘶𝘯𝘨 𝘩𝘢𝘣𝘦 𝘪𝘤𝘩 𝘪𝘯 𝘮𝘦𝘪𝘯𝘦𝘳 𝘧𝘢𝘴𝘵 30-𝘫𝘢̈𝘩𝘳𝘪𝘨𝘦𝘯 𝘉𝘦𝘳𝘢𝘵𝘶𝘯𝘨𝘴𝘱𝘳𝘢𝘹𝘪𝘴 𝘴𝘦𝘭𝘵𝘦𝘯 𝘦𝘳𝘭𝘦𝘣𝘵.
Es geht um eine Familie mit drei kleinen Kindern, die im Januar 2023 Bürgergeld beantragt und bis heute, also seit nunmehr 11 Monaten, noch immer keine Leistungen vom Jobcenter erhalten hat. Der Vermieter hat wegen der Nichtzahlung der Miete bereits fristlos gekündigt und Räumungsklage eingereicht.
In der Familie leben drei kleine Kinder, 4, 5 und 10 Jahre alt. Das vierjährige Kind ist schwerbehindert, mit einem GdB von 80 % und Pflegestufe 3, bei dem fünfjährigen Kind ist die Feststellung der Schwerbehinderung beantragt und es hat Pflegestufe 2.
Die Summe der seit Antragstellung nicht gewährten Leistungen durch das Jobcenter beträgt nach unserer Rechnung rd. 9.693 EUR. Ab September 2023 müssten monatlich rd. 1.908 EUR vom Jobcenter ausgezahlt werden. Das bedeutet, in den letzten drei Monaten beträgt die monatliche Unterfinanzierung fast 2.000 EUR.
Die Mutter ist durch diese Situation und Existenzangst psychisch erkrankt, kann sich nur noch begrenzt um die Kinder kümmern. Der Vater hat durch diese maximale Belastung seine Arbeit verloren, bekommt auch kein Arbeitslosengeld, da er wegen erforderlicher Kinderbetreuung dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht. Die Familie erhält Kindergeld und sozialrechtlich anrechnungsfreies Pflegegeld. Nur durch den Einsatz dieser Mittel, konnte wenigstens die physische Existenz einigermaßen sichergestellt werden.
Laut Aussagen unserer Klienten wurden alle angeforderten und beschaffbaren Unterlagen vorgelegt und das Jobcenter auch jeweils über die aktuellen Entwicklungen bezüglich des drohenden Wohnungsverlustes informiert. Es sind keine Gründe erkennbar, die die vergangene und weitere Verzögerung der Leistungsgewährung rechtfertigen.
Am 2.11.2023 hatte der Verein Tacheles als Verfahrensbevollmächtigter die Geschäftsführung des Jobcenters und andere beteiligte Stellen über die Situation in Kenntnis gesetzt und dazu aufgefordert bis zum 07.11.2023 unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Diese Aufforderung wurde von der Jobcentergeschäftsführung vollständig ignoriert.
Bei einer derart eklatanten Unterfinanzierung einer Familie mit drei kleinen, zudem behinderten Kindern und bei durch Jobcenterhandeln entstandenem drohendem Wohnungsverlust, hätte die Geschäftsführung unverzüglich handeln müssen. Ein Nichthandeln bei derart eklatantem Rechtsbruch und Menschenrechtsverletzungen ist nicht akzeptabel.
Gleichzeitig ist dieser Vorgang für die Probleme in der Neuantragsstelle der Geschäftsstelle 2 (Uellendahlerstraße) typisch und drückt nur eine seit Jahren bestehende Schwierigkeit mit dem Personal in der Neuantragsstelle dieser Jobcentergeschäftsstelle aus. Alleine in den letzten zwei Wochen musste Tacheles zwei weitere Beschwerden bezüglich monatelanger systematischer Verzögerung der Leistungsgewährung stellen. In den letzten Jahren gab es Dutzende solcher Beschwerden.
𝗪𝗶𝗿 𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝗻 die Geschäftsführung des Jobcenters Wuppertal, Herrn Thomas Lenz, und genauso die Dienststellenleitung der Geschäftsstelle 2, dazu auf, unverzüglich in den Beschwerdefällen tätig zu werden und die Leistungen bei den jeweiligen Familien zur Auszahlung zu bringen.
𝗪𝗶𝗿 𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝗻 ebenfalls dazu auf, dass von der Jobcentergeschäftsführung dafür Sorge getragen wird, dass bei der Antragsbearbeitung zeitnah über Anträge entschieden wird und die Sicherstellung des Existenzminimums der antragstellenden Person(en) stets im Vordergrund zu stehen hat.
𝗪𝗶𝗿 𝗳𝗼𝗿𝗱𝗲𝗿𝗻 ebenso die Geschäftsführung des Jobcenters dazu auf, sich bei dieser Familie für diese Vorgehensweise und die massiven Menschenrechtsverletzung zu entschuldigen und die Zusicherung zu geben, dass alle Kosten, die dieser Familien durch das Fehlverhalten des Jobcenters entstanden sind, im Rahmen der Amtshaftung durch das Jobcenter Wuppertal getragen werden.
𝗨𝗺 𝗲𝘀 𝗴𝗮𝗻𝘇 𝗸𝗹𝗮𝗿 𝘇𝘂 𝘀𝗮𝗴𝗲𝗻: 𝗛𝗲𝗿𝗿 Lenz, 𝗚𝗲𝘀𝗰𝗵𝗮̈𝗳𝘁𝘀𝗳𝘂̈𝗵𝗿𝗲𝗿 𝗝𝗼𝗯𝗰𝗲𝗻𝘁𝗲𝗿 𝗪𝘂𝗽𝗽𝗲𝗿𝘁𝗮𝗹, 𝗲𝗶𝗻 𝗱𝗲𝗿𝗮𝗿𝘁𝗶𝗴𝗲𝘀 𝗩𝗼𝗿𝗴𝗲𝗵𝗲𝗻 𝗜𝗵𝗿𝗲𝗿 𝗕𝗲𝗵𝗼̈𝗿𝗱𝗲 𝗶𝘀𝘁 𝗱𝘂𝗿𝗰𝗵 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁𝘀 𝘇𝘂 𝗿𝗲𝗰𝗵𝘁𝗳𝗲𝗿𝘁𝗶𝗴𝗲𝗻 𝘂𝗻𝗱 𝗱𝗮𝗿𝗳 𝗻𝗶𝗰𝗵𝘁 𝘀𝗲𝗶𝗻!
Wir dokumentieren anonymisiert die Beschwerde und die Eingangsbestätigung durch das Jobcenter.
+++ Der Text darf gerne weiterverbreitet werden +++ solch ein Fehlverhalten gehört an die Öffentlichkeit! +++
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Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

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