Hartz IV: CDU/CSU will Arme hungern lassen!

Big - Bosse im Aufstand! Zitat: „Die Corona-Pandemie wird hier mal wieder als Begründung genutzt, alle möglichen alten Forderungen auf die Tagesordnung zu setzen“, so Generalsekretär W. Steiger!

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Anmerkung:

Hat sich eigentlich jemand mal darüber Gedanken gemacht, wie lange 10 Masken bei sachgemäßer Anwendung reichen und in welchen Größen (es gibt nämlich unterschiedliche) diese nun in jeden Haushalt geschickt werden müssen?

Selbst das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte - empfhielt nur die 1 x Nutzung!

Zitat: Grundsätzlich sind FFP-Masken vom Hersteller als Einmalprodukte und nicht zur Wiederverwendung vorgesehen.

https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html

Soll man nur noch 10 x vor die Tür dürfen? Oder ist der Politik mal aufgefallen, dass es seit Beginn der Pandemie - zu Teuerungsraten bei Lebensmitteln und anderen Waren bis zu über 50% gekommen ist?

Wer wird die Folgekosten tragen und wie wird der enorm - zusätzliche Stromverbrauch finanziert? Das es viele Orte gibt, wo es kein kostenlosen WLAN - Internetzugang gibt - also teure Tarife abgeschlossen werden müssen- usw. usw. ? Wer bezahlt die teuren Anschlussgebühren für Internet, Telefon und die Grundgebühren als dauerhafter Kostenfaktor, weil der Monopolist Vodafon / Kabel Deutschland nur lange Verträge anbietet?

Was ist mit den tatsächlichen Gesamtkosten des Homeschooling? Selbst wenn Geräte vom Jobcenter gezahlt und / oder von der Schule gestellt werden, bleiben die hohen Zusatzkosten für das gesamte Druckermaterial ebenfalls bei den Betroffenen hängen. Wer bezahlt die Druckerpatronen - deren Preis sich ebenfalls verdoppelt haben?

Die Liste der Argumente - wie und wobei die Ärmsten der Gesellschaft nun (erneut) massiv benachteiligt werden, ließe sich fast unendlich fortführen.

Breites Bündnis fordert vergeblich mehr Hartz IV Hilfe und die Bosse reiben sich die Hände!

Unter dem Namen „Soforthilfe für Arme – jetzt!“ stellte ein Bündnis aus 36 Verbänden und Gewerkschaften, darunter Verdi, Paritätische Wohlfahrtsverband, Deutscher Mieterbund und viele mehr, zu Beginn der Woche eine Reihe an Forderungen auf. Geringverdiener und Hartz IV Empfänger sollen / müssen in der Krise ebenfalls unterstützt werden.

Hauptinhalte sind dabei die Anhebung des monatlichen Hartz IV Regelsatzes von 446 Euro auf 600 Euro sowie ein Pandemie - Zuschlag auf die Hartz IV Leistungen während der Corona-Krise.

Allerdings hat man in dem breiten Bündnis eines übersehen:

Die Bosse des Wirtschaftsrates von CDU / CSU gönnen den Ärmsten nichts - es könnte denen ja besser gehen als einem Arbeitnehmer. Das ist natürlich schon - rein mathematisch - völliger Quatsch.

Der Wirtschaftsrat vertraut darauf, das: die meisten Arbeitnehmer und Arbeitssuchenden in der Pandemie nicht auf solche Dinge achten - denn jeder ist in seiner Notlage erst einmal auf sich selbst fixiert. Es gibt es aktive Nachbarschaftshilfen, ja nur: diese sind kein Ausgleich für die völlig verfehlte Armutspolitik.

Das perverse Spiel des - Gegeneinander ausspielen - von Arm gegen Ärmer und Arbeitnehmer gegen Arbeitsuchende - geht weiter! Die Wirtschaftsbosse gönnen den Ärmsten nichts, während sie selbt im Luxus schwelgen und sich "dumm und dusselig" verdienen!

Beweis: https://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsrat_der_CDU

Das der Wirtschaft geholfen werden muss - gerade den Klein - und Mittelstandsunternehmen sowie den Soloselbständigen - ist keine Frage, ist unstrittig und selbstverständlich.

Die Ärmsten der Gesellschaft (politisch von CDU / CSU gewollt) auszugrenzen, ist jedoch eine Frage des Charakters dieser Partei - und des Überleben der sozial - finanziell - und gesundheitlich - Benachteiligten!

Solidarität wäre: Alle ArbeitnehmerInnen und Selbständige mit einem Jahreseinkommen ab 150.000.00 Euro - zahlen ab sofort (besser rückwirkend seit Beginn der Pandemie) 5% Umsatz - Einkommens - und Vermögenssteuer zusätzlich als "Corona - oder Pandemiesteuer".

Hinweis: Es gibt in Deutschland 1,45 Millionen Millionäre. Selbst wenn nun jeder nur eine Million Euro hätte - mit 5% "Pandemiesteuer" kämen über 72 Milliarden Euro an Zusatz - Steuern zusammen! Mit denen kann man sowohl den Hartz - Regelsatz auf 600 Euro erhöhen und jedes Kind mit der notwendigen Homeschoolingtechnik und Zusatzmaterial ausstatten!

Der Aufschrei bei CDU und CSU wäre wahrscheinlich noch bis nach Amerika zu hören - wenn sich das politisch umsetzen ließe.

Und wann ließ sich schon einmal echte soziale Gerechtigkeit - politisch durchsetzen - wenn die CDU / CSU das "Sagen" hatte?

NOCH NIE!

Fazit: Diese Partei verdient es nicht - noch länger - Regierungspartei zu sein!

Ein Leitfaden von CDU / CSU ist: Gebt den Armen und Benachteiligten kein Cent zuviel - weil die Reichen sonst zu wenig abbekommen...

Beweis:https://www.fr.de/politik/oxfam-studie-corona-ungleichheit-armut-krise-milliardaere-profitieren-pandemie-90179463.html

Von Perry Feth

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Herr Heil hat am 28. Januar 2020 angekündigt das es für SGB II – beziehende Menschen kostenlose FFP2 Masken und digitale Endgeräte ab der kommenden Woche geben solle. Hier seine Stellungnahme: https://t1p.de/sxb6

Harald Thome von Tacheles e.V. schreibt dazu!

a. Zu Masken und Corona-Zuschlag:

Dieser Ankündigung ging voraus, dass Herr Heil eine Woche zuvor einen Corona-Zuschlag in Aussicht gestellt hatte und daraufhin ein riesiger Aufschrei des Protestes durch das Lager der Unionsparteien und der Arbeitgebervertretungen gegangen war, diesen dürfe es auf keinen Fall geben. Gleichzeitig wurde von 36 Sozialverbände eine Erhöhung der Regelbedarfe auf mind. 600 EUR sowie ein Corona-Zuschlag von 100 EUR gefordert (siehe Punkt 2 dieses Newsletters). Heute hat nun die SPD-Spitze mitgeteilt, dass sie den Corona-Zuschlag befürworten und durchsetzen wolle.

Dazu ist zu sDazu gibt es zu sagen:

die ständige Bevormundung und das unter Generalverdacht-Stellen nicht zweckentsprechend mit Geldern umgehen zu können, muss aufhören. Menschenwürdiges Dasein heißt auch, über die Art der gesellschaftlichen Teilhabe selbst zu bestimmen.

Daher ist zu fordern, dass den Menschen keine Gutscheine für Masken, sondern Geld zur Verfügung gestellt wird. Und zwar 100 EUR rückwirkend ab Beginn der Pandemie, also ab März 2020!

Zum Personenkreis ist deutlich zu sagen: es gibt weitere Arme als nur Hartz IV-Beziehende, auch Altersrentner*innen, Geflüchtete und Auszubildende. Anspruchsberechtigt sollten alle Leistungsbeziehenden von SGB II / SGB XII und AsylbLG – Leistungen sein, alle Personen, die in der Zeit Wohngeldleistungen und Kinderzuschlag erhalten haben, sowie BAföG- und BAB - Beziehende.

Sollten Niedriglohnbeziehende erst durch den Corona-Zuschlag hilfebedürftig im Sinne vom Grundsicherungsrecht und Kinderzuschlag werden, sollten auch sie ebenfalls den ungekürzten Zuschlag für 6 Monate rückwirkend erhalten.

Warum einen Corona -Zuschlag? Die bereits beschlossenen und noch zu erwartenden Einschränkungen belasten einkommensschwache Haushalte erheblich, da diese keine finanziellen Rücklagen haben. Solidarität in der Gesellschaft gebietet besonders an diese Personengruppen zu denken, anstatt Großkonzernen Milliardenhilfen zukommen zu lassen. Die Gelder für einkommensarme Haushalte sind unabdingbar!

b. Zu digitalen Endgeräten:

Endlich scheint auch beim Arbeitsministerium angekommen zu sein, dass bei einem auf längere Zeit nicht endenden Lockdown digitale Endgeräte notwendig sind. Denn nur so kann der Zugang zur digitalen Bildung sichergestellt werden.

Herr Heil hat angekündigt, dass er dazu eine Weisung rausgeben will, auf deren Grundlage nun digitale Endgeräte, deren Notwendigkeit die Schule bescheinigt, von den Jobcentern bewilligt werden. Die Ankündigung von Herrn Heil gibt es hier: https://t1p.de/scpw

Dazu gibt es folgendes zu sagen:

Der Anspruch kann nur für die Schüler*innen geltend gemacht werden, die bisher über keine digitalen Endgeräte verfügen. Schüler*innen die Endgeräte über das Digitalpaket von den Schulen zur Verfügung gestellt bekommen haben, haben keinen Bedarf, da dieser gedeckt ist. Inhaltlich muss es sich um „unabweisbare“ Bedarfe handeln. Die „Unabweisbarkeit“ muss durch die Schule oder den Lehrbetrieb bestätigt werden.

  1. Bisher gibt es eine Weisung einiger Kultusminster*Innen in verschiedenen Bundesländern, dass keine "Schulcomputernotwendigkeitsbescheinigungen" von den Schulen ausgestellt werden dürfen, diese Weisungen müssen sofort vom Tisch.
  2. Für die Schulen kommt dann die Prüfung, ob noch digitale Endgeräte im Rahmen des Digitalpakets vorhanden sind. Kann der Bedarf durch solche Geräte noch gedeckt werden, besteht der sozialrechtliche Anspruch natürlich nicht bzw. nur noch in den digitalen Lernmitteln, die dadurch nicht gedeckt sind.
    Die Schulen und Ausbildungsstätten müssen durch Schul- und Ausbildungsstättenbescheinigungen klar mitteilen, was benötigt wird, z.B. Tablet oder Laptop, mit oder ohne Drucker, Headset, Software ....
  3. Herr Heil möchte den Anspruch im SGB II über eine Weisung regeln. Rechtlich ist das eine Weisung zur Auslegung des seit 1. Januar 2021 neu geregelten Härtfall(mehr)bedarfes nach § 21 Abs. 6 SGB II. Bei diesem sind nun auch einmalige Bedarfe möglich, aber nur „wenn ein Darlehen nach § 24 Absatz 1 ausnahmsweise nicht zumutbar“ ist. Die BA muss in der Weisung klarstellen, dass wegen der so geringen Bildungskosten im Regelbedarf (31 Cent im Monat bei den 14-17 Jährigen) ein Darlehen „ausnahmsweise“ nicht zumutbar ist. Das ist die Rechtsprechung einer Reihe von SG’s und drei LSG’s. Es ist also zu erwarten, dass die BA eine neue Weisung zum Härtfall(mehr)bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II rausgibt. Hierbei ist zu beachten, dass die 110 Optionsjobcenter nicht den Weisungen der BA unterliegen, daher ist von Herrn Heil dafür Sorge zu tragen, dass entsprechende Durchführungshinweise von den jeweiligen Landesministerien zur einheitlichen Rechtsanwendung auch für die Optionsjobcenter erlassen werden.
  4. Da es im SGB XII keine Öffnungsklausel für einmalige Bedarfe analog der Regelung in § 21 Abs. 6 SGB II gibt, muss hier anders verfahren werden. Hier bedarf es in Bezug auf das Vierte Kapitel des SGB XII Weisungen im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung durch das BMAS an die Landesbehörden. Ansonsten gilt hier, dass die Kritik des BVerfG zum Fehlen der Anspruchsgrundlage für einmalige Bedarfe in den Regelbedarfen (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12, Rn 116) selbstverständlich auch im SGB XII Anwendung zu finden hat, da diese im Regelbedarfes dezidiert ausgeschlossen sind (§ 27a Abs. 4 2.HS SGB XII). Daher besteht im SGB XII bei abweichenden Bedarfen, die vom RB umfasst sind, nur die Möglichkeit, ein Darlehen wegen „ergänzender Bedarfe“ nach § 37 Abs. 1 SGB XII zu erhalten. Dies ist aber wegen der oft zu geringen Bemessung des Regelbedarfes (RB) nicht zumutbar. Daher ist im SGB XII genauso eine verfassungskonforme Auslegung des § 27a Abs. 4 SGB XII vorzunehmen (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12, Rn 116). Eine Anwendung der Bedarfe des § 73 SGB XII kommt für vom RB umfasste Bedarfe nicht in Frage.

    Das müsste vom BMAS klargestellt werden, damit alle Kinder, Jugendlichen und Jungerwachsene die digitale Endgeräte benötigen und im SGB XII oder als Geflüchtete Analog-Leistungen erhalten, davon begünstigt sind und es nicht zu einer Ungleichbehandlung zwischen SGB II- und SGB XII- Beziehenden kommt.
  5. Sollte klargestellt werden, dass pro Kind im Haushalt bei Distanzunterricht ein digitales Endgerät notwendig ist. Denn Schulen haben durchaus die Eigenschaft parallel zur gleichen Zeit den Unterricht durchzuführen, daher ist pro Kind jeweils ein digitales Endgerät erforderlich.

  6. Sollte durch das BMAS klargestellt werden, dass die Kosten für digitale Endgeräte nicht im Mindestabsetzbetrag von 100 EUR, welcher in pauschaler Form vom BAföG, BAB und Ausbildungsvergütung nach § 11b Abs. 2 SGB II abzuziehen ist, enthalten sind. Sondern es sich um einen zusätzlichen Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II handelt, der insofern Hilfebedürftigkeit vorliegt, in voller Höhe zusätzlich geltend gemacht werden kann.
  7. Sollte durch das BMAS klargestellt werden, dass durch den Distanzunterricht durchaus weitere Ausstattungsgegenstände wie Schreibtisch, Stuhl, Lampe und Regal erforderlich werden, diese eben nicht vom Regelbedarf erfasst und daher zusätzlich im Rahmen von Erstausstattung von den Jobcentern/Sozialämtern zu erbringen sind.

  8. Sollte das BMAS realisieren, dass es immer noch Orte gibt, die im digitalen Mittelalter leben und es dort nicht möglich ist, genügend Internetbandbreite aus einem Festnetzanschluss zu erhalten. In diesem Fall werden mobile Router oder Surftsticks mit entsprechenden Volumen zusätzlich zu bewilligen sein. Nur um mal die Größenordnung klarzumachen: eine Stunde Zoom-Konferenz sind ca. 1 GB Daten. Im Zweifel mal 6 Std. x 21 Tage bedeutet = 126 GB, das wiederum bedeutet, es ist eine unbegrenzte Datenflat erforderlich.

Wir werden sehen, was das BMAS nun im Detail dazu macht, auf jeden Fall wird es dazu alsbald eine Stellungnahme und ggf. bzw. vermutlich Handlungsanweisung auf der Tacheleswebseite geben, wie mit dem umzugehen ist, was das BMAS nun regelt.

Ich möchte aber auch mal festhalten, dass das ein Riesenerfolg der Tacheles „Schulcomputer sofort!“-Kampagne ist, wenn das ansatzweise so umgesetzt wird, wie Herr Heil es letzte Woche angekündigt hat. Allerdings hätte dieser „Erfolg“, einige Monate früher kommen sollen, denn echt viele Kids aus einkommensschwachen Haushalten sind schon voll abgehängt.

Breite Allianz fordert Anhebung der Regelsätze auf mindestens 600 Euro und weitere Corona-Soforthilfen für arme Menschen

Spitzenvertreter*innen von 36 bundesweiten Gewerkschaften und Verbänden fordern in einem gemeinsamen Aufruf die zügige Anhebung der Regelsätze in Hartz IV und Altersgrundsicherung auf mindestens 600 Euro sowie sofortige zusätzliche Corona-Hilfen für arme Menschen. Das Spektrum der Unterzeichnenden des Aufrufs “Soforthilfen für die Armen – jetzt!!” reicht von Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, über Kultur, Wohnen, Umwelt bis zu Selbsthilfe und Gesundheit. Eine derart breite zivilgesellschaftliche Allianz für eine bedarfsgerechte, armutsfeste Anpassung der Regelsätze auf ein konkretes Niveau gab es noch nie. Die bisherige politische Unterlassung, arme Menschen durch eine auskömmliche Grundsicherung und effektive Corona-Hilfen zu entlasten, komme einem “armutspolitischen Offenbarungseid” gleich, so die Kritik.

Weitere Details hier: https://www.der-paritaetische.de/presse/aufruf-soforthilfen-fuer-arme/

Bemerkung dazu:

Die SPD hat sich gestern zu der Forderung nach einer Corona-Soforthilfen für arme Menschen bekannt. Es ist für die SPD ohne Probleme möglich, diese durchzusetzen, sie muss nicht diese unsägliche Koalition aufrechterhalten (gleichzeitig könnte sie auch noch Herrn Seehofer und Herrn Scheuer ins wohlverdiente Abseits befördern).

Arbeitshilfe: Anrechnung von Einkommen und Vermögen im AsylbLG, SGB II und SGB XII

Das IQ Netzwerk Niedersachsen hat eine Arbeitshilfe zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen im AsylbLG, SGB II und SGB XII im Jahr 2021 herausgegeben.

Darin sind insbesondere folgende Punkte aktualisiert:

• Neue Regelbedarfssätze

• Erhöhter Freibetrag von 250 Euro für Aufwandsentschädigungen aus ehrenamtlicher Tätigkeit im SGB II, SGB XII und AsylbLG

• Erhöhter Freibetrag von 250 Euro für Taschengeld bei Bundesfreiwilligendienst oder Freiwilligem Sozialen Jahr im SGB II und SGB XII

• Höherer Freibetrag bei Ferienjobs im SGB II (2.400 Euro pro Jahr)

• Anrechnungsfreiheit Corona-Überbrückungshilfen

https://www.einwanderer.net/fileadmin/downloads/tabellen_und_uebersichten/einkommensanrechnung.pdf

Bundessozialgericht:

Auch ein Minijob kann möglicherweise einen Hartz IV-Anspruch für nach Deutschland eingereiste EU-Bürger begründen

Das BSG hat am 27.01.2021 in zwei Urteilen den Existenzsicherungsanspruch von EU – Bürger*innen gestärkt. Im ersten Urteil hat das BSG klargestellt, dass es Minijob einen SGB II-Anspruch ermöglichen kann (BSG 27.01.2021 - B 14 AS 25/20 R) und im zweiten

Urteil hat das BSG klargestellt, dass kein Leistungsausschluss bei Vorliegen eines Aufenthaltsrecht gem. Art 10 EUV 492/2011 für Kinder in Ausbildung und deren Sorge ausübenden Eltern besteht (BSG 27.01.2021 - B 14 AS 42/19 R).

Dazu ein Artikel im Magazin:

https://www.migazin.de/2021/01/28/minijob-hartz-iv-anspruch-eu/

Und ein Artikel von Stefan Sell:

https://aktuelle-sozialpolitik.de/2021/01/28/minijob-und-hartz4-anspruch-von-eu-buergern/#more-11708

EGMR erlaubt Betteln:

Der Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einer aktuellen Entscheidung ein Bettelverbot in Genf gekippt.

Hintergrund und Rechtslage professoral erklärt:

https://bajour.ch/a/if7yOnS763HpE2xK/ein-generelles-bettelverbot-ist-nicht-zulassig

Der Hintergrund von 2017:

https://www.swissinfo.ch/ger/jetzt-ist-gericht-am-zug_ist-betteln-ein-menschenrecht-/43653336

Die PM des EGMR:

file:///C:/Users/Luisa/AppData/Local/Temp/003-6910043-9279633-1.pdf

Die Entscheidung (franz.) hier:

Violeta-Sibianca Lăcătuş aus Rumänien gegen das switzerische Spiessbürger*innentum:

https://hudoc.echr.coe.int/eng#{%22itemid%22:[%22001-207377%22]}

Für alle Armen, die Zukunft ist gesichert, im Zweifel ist Betteln möglich.
(Text entnommen, von Norbert Hermann)

Italienische Basisgewerkschaften mobilisieren für Reichen-Besteuerung in der Coronakrise:

Eine wunderbare und absolut notwendige Idee, die in ganz Europa und darüber hinaus Fuß fassen muss. Daher möchte ich auf diese Initiative hinweisen.

Einkommen muss verteilt werden und die „die haben“, sollen sich an den Kosten der Krise beteiligen.

Also Corona-Solizuschlag bei den Reichen zur Finanzierung der Kosten!

Mehr zu Italien: https://t1p.de/sqo2

Quelle: Harald Thome

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Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

FHP: Freie Hartz IV Presse

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