Hartz IV: Gelsenkirchener BA will Frau töten?

= Sauerstoff oder Essen? Skandal - Jobcenter lässt einer schwerkranken Frau die Wahl der Qual: Entweder lebensnotwendigen Sauerstoff oder ausreichend Essen bezahlen...

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Unfassbarer Skandal!


Will das Jobcenter Gelsenkirchen eine schwerstkranke Frau töten?

Wer schwer krank wird, ist den Behörden hilflos ausgeliefert. Folgende Geschichte ist nicht fiktiv, sondern gerade stattfindende brutale Realität. Den Akteuren, z. B. AOK Nordwest, wurde die nachfolgende Situation geschildert. Reaktion: „Ja, da können wir Ihnen auch nicht helfen“. Das Jobcenter Gelsenkirchen ist, wie üblich, überhaupt nicht zu erreichen.

Die betroffene Frau ist 63 Jahre alt und bezieht Arbeitslosengeld II. Die Betroffene erleidet Herzinfarkt und im Folgenden eine Lungenentzündung. Seit dem ist ist sie ab sofort dauerhaft für 24 Stunden. pro Tag auf eine externe Sauerstoffzufuhr durch ein medizinisches Gerät angewiesen. Der Sauerstoff wird durch einen sog. Konzentrator erzeugt, der einen erheblichen Strommehrverbrauch verursacht (350 Watt/h).

Und jetzt beginnt die Infamie des SGBII: Die Betroffene musste schon vor ihrer Krankheit Teile des Regelsatzes für Stromkosten umschichten, d.h. die im Hartz IV Regelsatz vorgesehenen Stromsätze deckten nie den tatsächlichen Bedarf. Durch die wesentliche Erhöhung des monatlichen Stromverbrauchs durch den Sauerstoffkonzentrator wird die Unterdeckung im Regelsatz z. B. für den Verzicht auf Lebensmitteln, etc. noch krasser.

Die Folge: Hungern

Aber:
Die Frau kann Stromkosten für Konzentrator von der Krankenkasse zurückfordern. Die Krankenkasse übernimmt die Stromkosten und überweist rückwirkend auf das Konto der Frau. Der Zahlungseingang auf dem Konto der Frau wird vom Jobcenter jedoch als „Einkommen“ gesehen. Die Folge: Das angebliche „Einkommen“ der Frau wird mit dem monatlichen Regelsatz verrechnet, d.h. die Frau hat nicht nur weiterhin zum Überleben die wesentlich höheren Stromkosten zu zahlen, sondern hat nun auch noch weniger monatliche Leistungen, um die hohen Stromkosten zu bezahlen.

Die Folge: noch mehr Hunger.

Der hauptsächliche Skandal folgt zum Schluss:
Das angebliche „Einkommen“ der Frau wird vom Jobcenter als „sozialwidriges Verhalten“ beurteilt und die Frau wird für 3 Jahre mit 30 % pro Monat sanktioniert. Zudem soll sie bereits erhaltene Leistungen zurückzahlen. All das ist rechtlich durch das SGBII gedeckt? Wohl kaum, aber ist die bittere Realität, wie die Frau gerade erfahren musste.

Der einzige Weg ist nun dagegen zu klagen. Ein beschwerlicher Weg für eine schwekranke Frau, die kaum in der Lage ist, sich angemessen gegen Behördenwillkür zu wehren.

Ein Kalkül des Jobcenters?
(Quelle: gegen-hartzIV.de)

Dazu kann man nur sagen:
Das ist Mord auf Raten,...und gehört sofort sowohl zivil - aber auch strafrechtlich verfolgt!

Euer Perry Feth

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Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

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