Hartz IV: Kein Cov 19 Schutz für "Hartzer"!

Erbärmlich und ungerecht! Kein effektiver Corona - Schutz für Armutsbetroffene, weil die tatsächlichen Kosten nicht gedeckt sind.

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FFP2 Masken!

Diese Kosten sollten (müssen) durch Regelsatz - Ergänzungen gedeckt werden!

Empfehlung:

Klagt bitte in jedem Fall, wenn bei euch die FFP2 Masken zur Pflicht werden, und keine kostenlosen Masken vom Bundesland gestellt werden. (Vor dem Sozialgericht in der Regel mit PKH kostenfrei)

Es wird, und das liegt in der Natur unserer Rechtsprechung - zu völlig unterschiedlichen Urteilen kommen, und genau darin liegt die Chance. Es wird nämlich dann ggf. auch dazu - ein höchstrichterliches Urteil vom BSG oder BVerfG geben.

Spätestens - wenn die FFP2 Masken wie in Bayern, (auch) in Sachsen zur Pflicht werden sollten, werde ich eine Eil - Klage beim Sozialgericht einreichen, denn: diese Kosten für ein (jetzt) 3 Personen - Haushalt, sind vom Regelsatz nicht gedeckt!

Kosten der bis zu 30x waschbaren Nano - Masken liegen im Stückpreis bei etwa 9,00 €.

Diese sollten nach jedem Gebrauch gewaschen werden. Man benötigt also auf den Monat mindestens 2 (+ 1 Ersatz) Stück und damit liegen wir bereits mit Versandkosten bei mindesten 30 € im Monat.

Beispiel:https://www.ebay.de/p/26037808349?fbclid=IwAR0BOiG0UDHtsHoO7DqqCYyn6AxasytMpwHFuf_9G2RrMXjTjOOkcey2dMI

Die "normalen" FFP2 Masken liegen im Stückpreis bei etwa 1, 40 €. Bei sachgemäßer Verwendung - nämlich einmalig - benötigt man mind. 30 Stk. im Monat. Diese sollte man nach Auskunft der Hersteller - nicht mehrmals verwenden und auch nicht waschen.

Beispiel:https://www.waz.de/panorama/corona-ffp2-maske-reinigen-waschen-wiederverwenden-pandemie-id231155306.html?fbclid=IwAR2GYM52wvFZSmagKIu6Z4ijtJkspWWEJdsCnA3xHBgHDPuk5q1AfQ5LCJ0

Das bedeutet nun:

Egal welche Art von Maske man verwendet, es kommt immer ein besonderer - ggf. einmaliger Mehr - Sonderbedarf im Monat - von ca. 30,00 € für die SozialleistungsempfängerInnen - (x) der Anzahl der Personen im Haushalt, dazu. Hochgerechnet für meine BG zum Beispiel: (1 Erwachsener + derzeit 2 Kinder) entstehen bis zu 90,00 € im Monat an Extrakosten - wenn ich mich genau an die Gebrauchsanweisungen halte.

Fazit:

Das ist ein Kostenfaktor, der nicht im Regelsatz enthalten ist, und deshalb freue ich mich schon darauf, in jedem Fall durch die Instanzen zu klagen. Wenn das Jobcenter Leipzig oder andere, nicht bereit ist / sind, diese - im Regelsatz nicht vorgesehenden Kosten - zumindest anteilig zu decken, muss / sollte dieser Weg gegangen werden.

Perry Feth

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Geschrieben von

FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

FHP: Freie Hartz IV Presse

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