Hartz IV: LVB Leipzig sperrt Schulkinder aus

- "Kinder sollen laufen"! Wegen einem 10 Jahre alten Vorgang verweigern die Leipziger Verkehrsbetriebe einer Familie den Zugang zum Schülermonatskarten - ABO.

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Warum zeigen die Leipziger Verkehrsbetriebe ein unmenschliches Verhalten und schließen Kinder vom zwingend notwendigen öffentlichen Nahverkehr aus?!
Der Sachverhalt:
Vor einigen Jahren im Jahr 2007 bestand bei einer Leipziger Familie ein Erwachsenen - Abo für die Verkehrsbetriebe.
Die Familie trennte sich mit vielen Problemstellungen und Konflikten, so das im Jahre 2008 eine vereinbarte Ratenzahlung ins Stocken geriet bzw. dann nicht mehr bezahlt werden konnte. Durch div. familienrechtliche - und gesundtheitliche - Problemstellungen geriet die Zahlungspflicht in Laufe der Zeit ins vergessen. (Vorgangsnummer 2258 /08)
Das nunmehr alleinerziehende Elternteil versuchte erstmals in diesem Jahr für die Kinder aufgrund von Schulwechsel und sehr langen Schulwegen Schülermonatskarten im ABO zu bekommen, weil diese einfacher zu finanzieren sind.
2 Monatskarten im ABO würden rund 28,00 Euro kosten, während 2 einfache Jahreskarten 280 Euro mit einem Schlag kosten. Dies ist aus einem Harz IV - Regelsatz schlicht nicht zu bezahlen und deshalb kamen nur Schüler - ABO - Karten in Frage.
Also sprach das Elternteil bei der LVB- Verkaufstelle vor und beantragte die 2 Monatskarten mit der monatlichen Abbuchung in entsprechender Höhe.
Bei der Dateneingabe wurde festgestellt, das noch Restschulden vorhanden sind und deshalb ein ABO nicht möglich wäre.
Darauf begab sich das Elternteil in die LVB - Zentrale und sprach dort bei den Verantwortlichen mit der Fragestellung:
"Was das für Schulden wären und wie die Kinder jetzt zur Schule kommen sollen", vor.
Die Antworten können nur wütend machen:
- "Ihre Kinder können ja auch laufen".
- "Dann müssen sie eben 2 Jahreskarten gleich ganz bezahlen".
Auf die Erklärung das 280,00 Euro nicht vom Hartz - Regelsatz bezahlt werden können, weil es ja auch andere laufende Zahlungsverpflichtungen gibt und zudem mit Schuljahresbeginn sowieso schon enorme Mehrbelastungen durch die vielen Schulmaterialen auf die Familie zukommen, reagierte man mit:
- "ist ja nicht unser Problem".
Auf die Feststellung:
Das Kinder nicht haftbar dafür gemacht werden können, dass noch "persönliche Altlasten" vorliegen und man ja gerne wieder in Raten die Altschulden abträgt, die Kinder nicht im Winter, bei Regen und Dunkelheit stundenlang laufen können, reagierte man nur mit:
- "Ja, sie können gerne wieder Ratenzahlung bekommen, aber ein ABO für ihre Kinder gibt es nicht, bevor alles vollständig bezahlt ist".
Auf die nochmalige Feststellung, diesmal schon etwas ungehaltener, dass die Kinder zur Schule fahren müssen, reagierte man dann mit:
- "Dann kaufen sie Einzelfahrscheine".
Das Elternteil war sprachlos über soviel Unverfrorenheit, denn das würde täglich bei einem Einzelfahrpreis von 1,10 x 4 x mindestens 20 Schultage im Monat, nicht mehr gut 28,00 Euro sondern gleich über 80,00 Euro jeden Monat kosten.
Fazit:
Die Tatsache das "Altlasten" aufgrund verschiedener Ursachen vergessen wurden, berechtigt ein Unternehmen nicht, Kinder zu bestrafen und mit in die Haftung zu nehmen.
Es kann wohl regelmäßig davon ausgegangen werden, dass ein Elternteil sich darum kümmert das die Kinder zur Schule fahren können und deshalb den monatl. Verpflichtungen auch nachkommt.
Noch unmoralischer ist aber der ausgesprochene Gedanke mit der "Notsituation" auch noch gleich den 4 - fachen Umsatz einfahren zu wollen!
In Anbetracht der öffentlichen und gesellschaftlichen Verantwortung sollte man davon ausgehen können, das die LVB neben der Ratenzahlung zumindest den Kauf der Monatskarten zulässt.
Im vorliegenden Fall hat sich die LVB nicht mit "Ruhm" bekleckert und die scheinbare Kinderfreundlichkeit, welche immer gerne bei politischen und gesellschaftlichen Veranstaltungen hervorgehoben wird, vollständig ad absurdum geführt!
Natürlich ist im Kern das Elternteil verantwortlich für persönliche "Altlasten", schulpflichtige Kinder aber vom Bahnverkehr auf diese unmenschliche Art auszuschließen, bzw. das Elternteil zu nötigen, jetzt andere Zahlungsverpflichtungen (wie Strom , Tel. oder Miete) auszusetzen um diese Bahnkarten komplett kaufen zu können, ist schlicht untragbar!
FHP: Freie Hartz IV Presse
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FHP: Freie Hartz IV Presse

Perry Feth: SGB II - Aktivist u.Publizist! Als Eltern müssen wir gegen jede Art von Unrecht in der Hartz IV - Gesetzgebung - Widerstand leisten!

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